Die Vergnügungssteuer ist schon inkludiert! Ihr seid daher eingeladen.
...mein Steuerberater freut sich immer, wenn ich die Vergnügungssteuer bei ihm abführe
...und mein Psychotherapeut danach ebenfalls
...Balbo auf der Baumgartner Höhe...
...ich Gugging...
Leute,unser Freund GIFTPILZ beruft sich auf die Gewinnsteuer und nicht auf die Vergnügunssteuer!!!
Einkommenssteuer – Steuerpflicht bei Preisen und Gewinnspielen
Steuerrechtliche Klarstellung
Sind gewonnene Preise zu versteuern?
Das Bundesministerium für Finanzen hat nunmehr in den Einkommenssteuer-Richtlinien 2010 eine Klarstellung getroffen, welche Preise im Sinne des Einkommenssteuergesetzes als Einkunftsarten gelten oder nicht.
Welche Preise sind zu versteuern?
Grundsätzlich sind Preise als betriebliche Einkünfte zu beurteilen und damit zu versteuern. Als im Rahmen des gewerblichen Betriebes "erwirtschaftet“ und somit müssen als steuerbar gelten:
Preise, die den Preisträgern im Rahmen eines Wettbewerbes durch eine Jury für eine konkrete Einzelleistung zuerkannt werden (z.B. Architekten- oder Musikwettbewerb, Literaturpreise, Filmpreise). Das Finanzministerium beurteilt diese Preise als Einnahmen des jeweiligen Betriebes
Preise von Berufssportlern
Preisgelder für Teilnahme an Unterhaltungsdarbietungen (z.B. Starmania, Dancing Stars, etc.)
Preise, die nur eigenen Arbeitnehmern oder Geschäftspartnern als Incentive zuerkannt werden (umfasst auch Verlosungen). Im konkreten Fall ist die Steuerpflicht für die Vergabe von Eintrittskarten für die EURO 2008 gegeben.
Nicht steuerbar sind:
Lotteriegewinne und Gewinne aus Preisausschreiben
Preise, die durch den Einsatz von Allgemeinwissen erzielt werden (z.B. Millionenshow)
Preise, die außerhalb eines Wettbewerbes in Würdigung der Persönlichkeit gewährt werden (z.B. Nobelpreis, Literaturpreis in Würdigung des Gesamtwerkes, etc.)
Staatspreise (Preise nach dem Kunstförderungsgesetz für herausragende künstlerische Leistungen)