Oö. Sexualdienstleistungsgesetz und Laufhausbetreiber. Sexfreiheit für Oö !!!

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Hallo liebe Erotik-Freunde!


Sex ist das gute Recht jedes erwachsenen Menschen und jedes Jugendlichen. Sex ist auch eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Menschen.

Nun gibt es leider in Oberösterreich ein Gesetz das Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000696 sowie Dritte (Oö. Laufhausbetreiber) welches dieses gute Recht auf Sex beschneiden und somit den Menschen bevormunden. Ehrlich gesagt finde ich dies in keiner Art und Weise vernünftig und es ist regelrecht ein Armutszeugnis. Die Menschen sollten jedoch vernünftig sein und es sollte jeden klar sein wenn man AO praktiziert das man dann russisches Roulette mit seinem Leben spielt.

Dennoch sehe ich das derzeitige vorliegene Oö. SDLG sowie Dritte aus folgenden Gründen in keiner Art und Weise gerechtfertigt:
1) Es entspricht nicht dem Sinne der freien Marktwirtschaft.
2) Es entspricht nicht den guten Sitten des Geschäftslebens.
3) Es entspricht nicht geltenden EU-Recht.
4) Es entspricht nicht geltenden Jugendschutzgesetzen.
Zur Erläuterung: Im Jugendschutzgesetzen wird den Jugendlichen der Sex erlaubt. Im Oö. SDLG wird der Sex den Jugendlichen verboten. Das eine Gesetz erlaubt es, das andere Gesetz verbietet es. Hier fehlt die einheitliche Gesetzeslinie und es besteht Handlungsbedarf sowie eine nähere Erklärung der Gesetzgebung.
5) Es ist stark diskriminierend und entspricht nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz des/r österreichischen Staatsbürgers/in.
6) Es ist scheinheilig und heuchlerisch da nach wie vor Unsafe - Sex - Praktiken wie Französisch beidseitig (69), Französisch bei mir (SW), Leckdienste, Leckspiele, Lesbenspiele, das Anbieten von Sex mit einer Frau angeboten werden, diese aber nicht exekutiert werden. Nicht nur NF ist eine Unsafe - Sex - Praktik !!!

Zur Klarstellung:
Mein Unmut richtet sich nicht generell gegen das Oö. SDLG sondern nur in Teilbereichen wie §3 Abs.3 (Punkte 4 und 5) sowie gegen nicht alle Laufhausbetreiber sondern nur einzelne Laufhausbetreiber welche schon vor dem Erlass des Oö. SDLG vorgeschrieben haben NF nicht anzubieten.

Generell wird angemerkt das Menschen, Institutionen welche solche Gesetze erlassen bzw. auch Dritte nicht die Freiheit, Wünsche und Bedürfnisse der Menschen akzeptieren und respektieren. Menschen welche die Freiheit, Wünsche und Bedürfnisse ausleben wollen müssen nun in die Nachbarbundesländer (Steiermark, Salzburg, Niederösterreich) bzw. Nachbarstaaten (Deutschland - Bayern, Tschechien) ausweichen.

Gesetze und Laufhausbetreiber welche Sex - Praktiken verbieten und nicht auf die Sexfreiheit sowie Wünsche und Bedürfnisse der Menschen eingehen schädigen den Wirtschaftsstandort Oberösterreich massiv. Ich für meinen Teil werde jedenfalls nicht mehr in Laufhäuser gehen wo nicht die Sexfreiheit sowie die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen akzeptiert und respektiert werden.

Wie siehst Du das System in Oberösterreich?
Bist Du mit diesem System zufrieden?



Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
das solltest du mir mal genauer erklären....
ist Sex in OÖ schon eine wirtschaftsindikator, oder wie meinst das????:shock:

Laufhausbetreiber welche Sex - Praktiken verbieten und nicht auf die Sexfreiheit sowie Wünsche und Bedürfnisse der Menschen eingehen schädigen den Wirtschaftsstandort Oberösterreich massiv.
 
1) Es entspricht nicht dem Sinne der freien Marktwirtschaft.

Wir haben in Österreich keine freie Marktwirtschaft, also ist es aus dieser Sicht schlüssig auch sexuelle Dienstleistungen zu regeln.

2) Es entspricht nicht den guten Sitten des Geschäftslebens.

Es entspräche den "guten Sitten" Prostitution gänzlich zu verbieten und nicht nur zu reglementieren.

3) Es entspricht nicht geltenden EU-Recht.

Und welcher Rechtsnorm genau?

4) Es entspricht nicht geltenden Jugendschutzgesetzen.
Zur Erläuterung: Im Jugendschutzgesetzen wird den Jugendlichen der Sex erlaubt. Im Oö. SDLG wird der Sex den Jugendlichen verboten.

Auch hier irrst du. In gegenständlichen Gesetz wird entgeltlicher Sex reguliert und der ist den einschlägigen Rechtsnormen nach Personen unter 18 Jahren verboten.
 
das solltest du mir mal genauer erklären....
ist Sex in OÖ schon eine wirtschaftsindikator, oder wie meinst das????:shock:

Lieber Hasab!

Auf jeden Fall ist Sex in OÖ. ein Wirtschaftsfaktor. Ansonst würden keine Laufhäuser gebaut, betrieben bzw. gewartet werden. An der Sexindustrie hängen viele Arbeitsplätze (Internetseiten, Zeitungen, Zeitschriften, Werbeauftritte, Marketing, Fotografie, ....) Sex sells.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
"Indikator" war meine frage....
egal, is sowiso für d´fisch

Lieber Hasab!

Auf jeden Fall ist Sex in OÖ. ein Wirtschaftsfaktor. Ansonst würden keine Laufhäuser gebaut, betrieben bzw. gewartet werden. An der Sexindustrie hängen viele Arbeitsplätze (Internetseiten, Zeitungen, Zeitschriften, Werbeauftritte, Marketing, Fotografie, ....) Sex sells.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
Auf jeden Fall ist Sex in OÖ. ein Wirtschaftsfaktor.

Es gibt dutzende Rechtsnormen, die das Wirtschaftsleben weit mehr behindern als eine Reglementierung des pay6. Also wird das kaum jemanden interessieren, ausser ein paar Gogeln, die sich in ihrem Menschenrecht auf freies bezahltes ficken bechnitten fühlen.
 
wenn die 3 swingerclubs und die gschätzten 20 Puffs die tragenden Säulen der oö. Wirtschaft sein sollen,
dann schwimmt oö auch scho den Bach ...ähmm die Donau runter...:shock:

nau, demnach müsste z.b. vorarlberg bankrott sein :mrgreen:
 
Ich kann mich jetzt auch irren aber meines Wissens nach darf doch ein Jugendlicher unter
18 deshalb nicht zu einer SW weil er erst ab 18 Geschäftsfähig ist, oder?
 
1) Wir haben in Österreich keine freie Marktwirtschaft, also ist es aus dieser Sicht schlüssig auch sexuelle Dienstleistungen zu regeln.



2) Es entspräche den "guten Sitten" Prostitution gänzlich zu verbieten und nicht nur zu reglementieren.



3) Und welcher Rechtsnorm genau?



4) Auch hier irrst du. In gegenständlichen Gesetz wird entgeltlicher Sex reguliert und der ist den einschlägigen Rechtsnormen nach Personen unter 18 Jahren verboten.


Lieber Bulsara!


zu Pkt. 1 und 3) Die EU hat sich zur freien Marktwirtschaft bekannt. http://definition-online.de/freie-marktwirtschaft/. Da auch Österreich bei der EU ist hat Österreich dies mitzutragen und auch zu leben.

zu Pkt. 2) Hier stimme ich vollkommen mit Dir überein.

zu Pkt. 4) Es ist für mich gänzlich unschlüssig in den einen Gesetz Sex zu erlauben und in den anderen Gesetz es zu verbieten. Hier wäre dann die Jugendschutzgesetze aufgerufen auch entgeltlichen Sex zu verbieten. Dies ist aber in keinem Jugendschutzgesetz angeführt.

Wo ist eigentlich da die Gesetzgebung wenn Jugendliche rauchen, Alkohol trinken, Ausweise fälschen, .....? Keiner fühlt sich dabei angesprochen.


Was wäre zB. wenn Autohändler in Oö. nur Autos anbieten dürfen welche kein ABS haben und die Steiermark, Salzburg und Niederösterreichischen Autohändler bieten Autos mit ABS an?


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
Lieber Hasab!

Auf jeden Fall ist Sex in OÖ. ein Wirtschaftsfaktor. Ansonst würden keine Laufhäuser gebaut, betrieben bzw. gewartet werden. An der Sexindustrie hängen viele Arbeitsplätze (Internetseiten, Zeitungen, Zeitschriften, Werbeauftritte, Marketing, Fotografie, ....) Sex sells.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter

wow, und ich dachte oö wäre berühmt für seine industrie. wird die voest jetzt zugsperrt?


zu den punkten:

1) Es entspricht nicht dem Sinne der freien Marktwirtschaft.
2) Es entspricht nicht den guten Sitten des Geschäftslebens.
3) Es entspricht nicht geltenden EU-Recht.
4) Es entspricht nicht geltenden Jugendschutzgesetzen.
Zur Erläuterung: Im Jugendschutzgesetzen wird den Jugendlichen der Sex erlaubt. Im Oö. SDLG wird der Sex den Jugendlichen verboten. Das eine Gesetz erlaubt es, das andere Gesetz verbietet es. Hier fehlt die einheitliche Gesetzeslinie und es besteht Handlungsbedarf sowie eine nähere Erklärung der Gesetzgebung.
5) Es ist stark diskriminierend und entspricht nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz des/r österreichischen Staatsbürgers/in.
6) Es ist scheinheilig und heuchlerisch da nach wie vor Unsafe - Sex - Praktiken wie Französisch beidseitig (69), Französisch bei mir (SW), Leckdienste, Leckspiele, Lesbenspiele, das Anbieten von Sex mit einer Frau angeboten werden, diese aber nicht exekutiert werden. Nicht nur NF ist eine Unsafe - Sex - Praktik !!!

1) wir haben keine freie marktwirtschaft sondern eine soziale marktwirtschaft. und natürlich ist dieses reglementiert.
2) gute sitten und prostitution sind in ö. eigentlich ein widerspruch ;-)
3) welches eu-recht? auch die eu kennt reglementierungen. zb notare auch die sind geschützt vor wettbewerb
4) prostitution ist erst ab 18jahren erlaubt und unter 18jähriges sollen geschützt werden. jugendschutzgesetz ist falscher vergleich.
würde eher das pornographiegesetz kurz (pornoG) heranziehen, auch hier ist der schutz bis 18 jahre gegeben.
5) was für diskriminierung? bewilligugn ist zu erteilen österr. und eu-bürgern bzw. ewr-bürgern. was ist das problem?
6) unsafe darf eh angeboten werden, aber nur nicht beworben
 
nau, demnach müsste z.b. vorarlberg bankrott sein :mrgreen:


Lieber Petseit!


Über die Sexscene in unserem westlichsten Bundesland weis ich nicht so genau bescheid. Weis nur das es dort eine Dame gibt welche sich ab und zu ersteigern lässt.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
Lieber Bulsara!


zu Pkt. 1 und 3) Die EU hat sich zur freien Marktwirtschaft bekannt. http://definition-online.de/freie-marktwirtschaft/. Da auch Österreich bei der EU ist hat Österreich dies mitzutragen und auch zu leben.

zu Pkt. 2) Hier stimme ich vollkommen mit Dir überein.

zu Pkt. 4) Es ist für mich gänzlich unschlüssig in den einen Gesetz Sex zu erlauben und in den anderen Gesetz es zu verbieten. Hier wäre dann die Jugendschutzgesetze aufgerufen auch entgeltlichen Sex zu verbieten. Dies ist aber in keinem Jugendschutzgesetz angeführt.

Wo ist eigentlich da die Gesetzgebung wenn Jugendliche rauchen, Alkohol trinken, Ausweise fälschen, .....? Keiner fühlt sich dabei angesprochen.


Was wäre zB. wenn Autohändler in Oö. nur Autos anbieten dürfen welche kein ABS haben und die Steiermark, Salzburg und Niederösterreichischen Autohändler bieten Autos mit ABS an?

zu 1) noch einmal. die eu kann reglementieren, sie tut es auch. und wenn es nicht in die kompetenz der eu fällt. dann in die kompetenz der mitgliedsstaaten

zu 4) hier gehts um den moralischen schutz von minderjährigen. siehe pornographiegesetz

die regelung der prostitution fällt in die ländergesetzgebung. somit kann jedes bundesland regeln wie es will.
wir haben übrigens auch neun verschiedene bauordnungen. so what?

arbeitest jetzt an einem konzept "flat-rate-sex-for-teens-only-10euro-per-night?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wow, und ich dachte oö wäre berühmt für seine industrie. wird die voest jetzt zugsperrt?


zu den punkten:

1) Es entspricht nicht dem Sinne der freien Marktwirtschaft.
2) Es entspricht nicht den guten Sitten des Geschäftslebens.
3) Es entspricht nicht geltenden EU-Recht.
4) Es entspricht nicht geltenden Jugendschutzgesetzen.
Zur Erläuterung: Im Jugendschutzgesetzen wird den Jugendlichen der Sex erlaubt. Im Oö. SDLG wird der Sex den Jugendlichen verboten. Das eine Gesetz erlaubt es, das andere Gesetz verbietet es. Hier fehlt die einheitliche Gesetzeslinie und es besteht Handlungsbedarf sowie eine nähere Erklärung der Gesetzgebung.
5) Es ist stark diskriminierend und entspricht nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz des/r österreichischen Staatsbürgers/in.
6) Es ist scheinheilig und heuchlerisch da nach wie vor Unsafe - Sex - Praktiken wie Französisch beidseitig (69), Französisch bei mir (SW), Leckdienste, Leckspiele, Lesbenspiele, das Anbieten von Sex mit einer Frau angeboten werden, diese aber nicht exekutiert werden. Nicht nur NF ist eine Unsafe - Sex - Praktik !!!

1) wir haben keine freie marktwirtschaft sondern eine soziale marktwirtschaft. und natürlich ist dieses reglementiert.
2) gute sitten und prostitution sind in ö. eigentlich ein widerspruch ;-)
3) welches eu-recht? auch die eu kennt reglementierungen. zb notare auch die sind geschützt vor wettbewerb
4) prostitution ist erst ab 18jahren erlaubt und unter 18jähriges sollen geschützt werden. jugendschutzgesetz ist falscher vergleich.
würde eher das pornographiegesetz kurz (pornoG) heranziehen, auch hier ist der schutz bis 18 jahre gegeben.
5) was für diskriminierung? bewilligugn ist zu erteilen österr. und eu-bürgern bzw. ewr-bürgern. was ist das problem?
6) unsafe darf eh angeboten werden, aber nur nicht beworben

Lieber Giftpilz!

zu Pkt. 1 und 3) Hier nochmals die Definition einer freien Marktwirtschaft: http://definition-online.de/freie-marktwirtschaft/. Sicher ist eine freie Marktwirtschaft auch in kleinen Bereichen reglementiert. Der Eingriff in Werbung und Marketing stellt einen starken Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen dar. Aber siehe weiter unter Pkt. 5
zu Pkt. 2) Die Sittenwidrigkeit bei Prostitution ist zuerst in Deutschland und dann in Österreich aufgehoben worden.
zu Pkt. 4) Zur Klarstellung: Ich bin auch 100% dafür Jugendliche vor der Prostitution zu schützen so wie es auch das pornG vorsieht.
zu Pkt. 5) Es ist sehr wohl eine Diskriminierung wenn eine Oö. SW Sex - Praktiken nicht anbieten darf aber eine STMK, SBG, NÖ SW sehr wohl diese Sex - Praktiken anbieten darf.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
Lieber Giftpilz!

zu Pkt. 1 und 3) Hier nochmals die Definition einer freien Marktwirtschaft: http://definition-online.de/freie-marktwirtschaft/. Sicher ist eine freie Marktwirtschaft auch in kleinen Bereichen reglementiert. Der Eingriff in Werbung und Marketing stellt einen starken Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen dar. Aber siehe weiter unter Pkt. 5
zu Pkt. 2) Die Sittenwidrigkeit bei Prostitution ist zuerst in Deutschland und dann in Österreich aufgehoben worden.
zu Pkt. 4) Zur Klarstellung: Ich bin auch 100% dafür Jugendliche vor der Prostitution zu schützen so wie es auch das pornG vorsieht.
zu Pkt. 5) Es ist sehr wohl eine Diskriminierung wenn eine Oö. SW Sex - Praktiken nicht anbieten darf aber eine STMK, SBG, NÖ SW sehr wohl diese Sex - Praktiken anbieten darf.
/QUOTE]

1) ja, aber österreich ist keine freie marktwirtschaft. :) übrigens diskriminierung ist für die eu nur relevant, wenn grenzüberschreitend. eu-bürger bzw. anbieter aus eu-staat darf nicht schlechter gestellt sein als inländer.

2) ja, aber deswegen gibts immer noch einen schutz für jugendliche unter 18
5) diskriminierung ist ja erlaubt - wenn es sachlich gerechtfertig ist. ein verstoss wäre es, wenn ein totales werbeverbot für prostitution gesetzlich vorgeschrieben ist. bin mir jetzt nicht sicher, aber so eine regelung wurde vom verfassungerichtshof gekippt.
aber: werbeverbot für unsafe scheint mir jetzt nicht wirklich verfassungswidrig. aber du kannst ja gern beim verfassungsgerichtshof dagegen klagen :)
 
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zu 1) noch einmal. die eu kann reglementieren, sie tut es auch. und wenn es nicht in die kompetenz der eu fällt. dann in die kompetenz der mitgliedsstaaten

zu 4) hier gehts um den moralischen schutz von minderjährigen. siehe pornographiegesetz

die regelung der prostitution fällt in die ländergesetzgebung. somit kann jedes bundesland regeln wie es will.
wir haben übrigens auch neun verschiedene bauordnungen. so what?

arbeitest jetzt an einem konzept "flat-rate-sex-for-teens-only-10euro-per-night?


Lieber Giftpilz!


Kurz und gut zu Pkt. 4)

Ich finde es wirklich nicht gut das die Regelung der Prostitution sowie der Bauordnung in die Ländergesetzgebung fällt. Somit wird eine Oö. SW diskriminiert und die restlichen SW`s in Österreich werden nicht diskriminiert. Aber alle die wir in Österreich leben sind österreichische Staatsbüger/innen.
Zudem finde ich die neun verschieden Bauordnungen bei weiten überzogen da ein Bausachverständiger neun verschiedene Bauordnungen lernen muss.



Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
zu Pkt. 1 und 3) Die EU hat sich zur freien Marktwirtschaft bekannt. http://definition-online.de/freie-marktwirtschaft/. Da auch Österreich bei der EU ist hat Österreich dies mitzutragen und auch zu leben.

Nein, das hat sie nicht.

zu Pkt. 4) Es ist für mich gänzlich unschlüssig in den einen Gesetz Sex zu erlauben und in den anderen Gesetz es zu verbieten. Hier wäre dann die Jugendschutzgesetze aufgerufen auch entgeltlichen Sex zu verbieten. Dies ist aber in keinem Jugendschutzgesetz angeführt.

Ich kann mich jetzt auch irren aber meines Wissens nach darf doch ein Jugendlicher unter
18 deshalb nicht zu einer SW weil er erst ab 18 Geschäftsfähig ist, oder?

Prostitution wird in keiner Rechtsnorm Jugendlichen gestattet.

Im StGB §207b (3) wird bezahlter Sex mit Personen unter 18 Jahren unter Strafe gestellt. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion, die gesetzliche Lage ist eindeutig.

Und Peter, willst du tatsächlich 16jährige oder gar 14jährige sehen, die sich prostituieren? Oder wärest du am Ende gar gewillt mit einer 16jährigen Prostituierten selber zu ficken?????????

:kotzen:

Wo ist eigentlich da die Gesetzgebung wenn Jugendliche rauchen, Alkohol trinken, Ausweise fälschen, .....? Keiner fühlt sich dabei angesprochen.

Auch hier ist die Gesetzgebung klar und eindeutig.

Was wäre zB. wenn Autohändler in Oö. nur Autos anbieten dürfen welche kein ABS haben und die Steiermark, Salzburg und Niederösterreichischen Autohändler bieten Autos mit ABS an?

Das ist ein völlig unsinniger Vergleich. Abgesehen davon regelt Artikel 10 BVG die Zuständigkeit des Bundes für diese Materie und damit wird eine Einheitlichkeit der Vorschriften gewährleistet.
 
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