Oö. Sexualdienstleistungsgesetz und Laufhausbetreiber. Sexfreiheit für Oö !!!

Dazu müsste er sich vorerst mal einen Deckel besorgen. :lol:

dachte eher an einen individualantrag auf gesetzesprüfung. ;)

sehr geehrter verfassungsgerichthof:

ich will unsafer sex bewerben, darf aber nicht. bitte lassen sie meinen antrag zu!
 
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dachte eher an einen individualantrag. ;)

sehr geehrter verfassungsgerichthof:

ich will unsafer sex bewerben, darf aber nicht. bitte lassen sie meine antrag zu!

Das geht nur, wenn er in seinem subjektiven Recht bechnitten wurde. Und das wird nur der Fall sein, wenn er Sexdienstleister ist und damit einen Deckel besitzt oder Betreiber oder ähnliches ist.

Im übrigen wird er den Umweg über den Instanzenzug gehen müssen, da ihm dieser wahrscheinlich zuzumuten ist.
 
Prostitution wird in keiner Rechtsnorm Jugendlichen gestattet.

Im StGB §207b (3) wird bezahlter Sex mit Personen unter 18 Jahren unter Strafe gestellt. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion, die gesetzliche Lage ist eindeutig.

Und Peter, willst du tatsächlich 16jährige oder gar 14jährige sehen, die sich prostituieren? Oder wärest du am Ende gar gewillt mit einer 16jährigen Prostituierten selber zu ficken?????????

:kotzen:


Lieber Bulsara!
Liebe Erotik - Freunde!


Zur nochmaligen Klarstellung ein klares und eindeutiges NEIN zur Prostitution von Personen unter 18 Jahren.

Auch hier ist die Gesetzgebung klar und eindeutig


Die Gesetzgebung ist hier zwar klar und eindeutig aber die Realität der Exekution sieht anders aus. Nach wie vor rauchen Jugendliche und teilweise Kinder schon. Beim Alkohol trinken von Jugendlichen und Kindern sieht es auch nicht anders aus. Wo sind denn die Strafen in Lokalen, bei Festen und Veranstaltungen wo nach wie vor Jugendliche Alkohol trinken und rauchen?

Das ist ein völlig unsinniger Vergleich. Abgesehen davon regelt Artikel 10 BVG die Zuständigkeit des Bundes für diese Materie und damit wird eine Einheitlichkeit der Vorschriften gewährleistet.

Der Autohändlervergleich ist hier völlig angebracht. Generell ist zu Überlegen ob Österreich bzw. die Bundesländer solch großen Bereich der Gesetzgebung benötigt. Die StVo ist ja auch Bundesangelegenheit. Wieso sollte dann nicht auch ein SDLG als auch die Bauordnung nicht Bundesangelegenheit sein?

Das geht nur, wenn er in seinem subjektiven Recht bechnitten wurde. Und das wird nur der Fall sein, wenn er Sexdienstleister ist und damit einen Deckel besitzt oder Betreiber oder ähnliches ist.

Im übrigen wird er den Umweg über den Instanzenzug gehen müssen, da ihm dieser wahrscheinlich zuzumuten ist.


Man benötig sicher keinen Deckel dazu und es reicht schon wenn subjektives Recht beschnitten wurde. Im übrigen sind die großen Leidtragenden welche beschnitten und diskriminiert werden die Oö. SW´s und deren Freier. Mich wundert es nur das keine SW bzw. kein Freier hier aufbegehrt. Der Freier hat ja die Wahl das er in ein anderes Bundesland ausweicht. Die SW welche in Oberösterreich arbeitet muss dieses diskriminierendes SDLG schlucken.
Ein komplettes Werbe- und Marketingverbot war deswegen nicht möglich weil Prostitution nicht Sittenwidrig ist.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
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Wo sind denn die Strafen in Lokalen, bei Festen und Veranstaltungen wo nach wie vor Jugendliche Alkohol trinken und rauchen?

Es wird gestraft und es gibt regelmässig Kontrollen. Und selbst wenns anders wäre, wäre es kein Grund das SDLG nicht zu vollziehen.

Wieso sollte dann nicht auch ein SDLG als auch die Bauordnung nicht Bundesangelegenheit sein?

Weils im BVG so festgelegt ist. Wenns dich stört, dann setz eine Initiative für eine Verfassungsänderung.

Man benötig sicher keinen Deckel dazu und es reicht schon wenn subjektives Recht beschnitten wurde.

Nur die Reglementierung der Prostitution auf Seiten der Anbieter verletzt nicht dein subjektives Recht. Ausser du bist eben ein Anbieter. Deshalb also doch Deckel.
 
Man benötig sicher keinen Deckel dazu und es reicht schon wenn subjektives Recht beschnitten wurde. Im übrigen sind die großen Leidtragenden welche beschnitten und diskriminiert werden die Oö. SW´s und deren Freier. Mich wundert es nur das keine SW bzw. kein Freier hier aufbegehrt. Der Freier hat ja die Wahl das er in ein anderes Bundesland ausweicht. Die SW welche in Oberösterreich arbeitet muss dieses diskriminierendes SDLG schlucken.
Ein komplettes Werbe- und Marketingverbot war deswegen nicht möglich weil Prostitution nicht Sittenwidrig ist.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter

na ja bulsara hat, schon recht. wennst keinen deckel hast wirst du subjektiv nicht betroffen sein.
ist ähnlich wie mit den ortstafeln in kärtnen. verfassungsgerichtshof hat da auch subjektive betroffenheit verneint, wenn keine zweisprachigen ortstafeln aufgestellt werden (was aber eigentlich unlogisch war, aber bitte...).

ha hah ha mich wunderts schon, dass kein freier aufbegehrt. ach ja schatzi: ich hab übrigens eine klage eingebracht beim verfassungsgerichtshof. warum es da geht? ähm, ja um autohändler und deren ungleichbehandlung.

geh komm, was ist das problem? werbeverbot für ungeschützten verkehr. ausüben darfst es. anrufen kannst sowieso als freier und fragen. wieso soll er jetzt woanders hin ausweichen?

abgesehen davon: nicht selten ist zwischen dem was beworben wird und dann wirklich geleistet wird ein großer unterschied.

ein totales werbeverbot war deswegen nicht möglich, weil für das verbot eben für den jugendschutz gedacht war! aber man kann ja auch so werben, dass keine jugendlichen davon was mitbekommen (na ja hofft man zumindesten).
 
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Es wird gestraft und es gibt regelmässig Kontrollen. Und selbst wenns anders wäre, wäre es kein Grund das SDLG nicht zu vollziehen.

Weils im BVG so festgelegt ist. Wenns dich stört, dann setz eine Initiative für eine Verfassungsänderung.

Nur die Reglementierung der Prostitution auf Seiten der Anbieter verletzt nicht dein subjektives Recht. Ausser du bist eben ein Anbieter. Deshalb also doch Deckel.

Werter Bulsara!
Lieber Erotik - Freunde!


zu Alkohol und Tabak an Jugendliche:

Kontrollen oder zumindest Anwesenheit bei Lokalen, Festen und Veranstaltungen gibt es zwar aber Exekution (Strafen) werden bezüglich Rauchen und Alkohol trinken von Jugendlichen keine ausgesprochen. Teilweise rauchen und trinken sogar schon Kinder. Wirklich schrecklich und keiner unternimmt etwas. .....Es wäre ja wirklich schrecklich wenn man die zukünftig Abhängigen (welche Steuern für das Rauchen und Trinken zahlen) bestraft oder auch den Lokalbesitzer zur Kasse bittet. Die einzig sinnvolle Strafe für Lokalbesitzer welche Alkohol und Tabak an Jugendlichen verkaufen wäre der Gewerbelizenzentzug sowie die komplette Entfernung von Zigarettenautomaten.


zu Oö. SDLG:

Subjektives Recht wird nicht nur auf Seiten der Anbieter verletzt sondern auch auf Seiten des Endverbrauchers und das sind nun eben mal die Freier bzw. Kunden welche natürlich keinen Deckel brauchen.



5) diskriminierung ist ja erlaubt - wenn es sachlich gerechtfertig ist. ein verstoss wäre es, wenn ein totales werbeverbot für prostitution gesetzlich vorgeschrieben ist. bin mir jetzt nicht sicher, aber so eine regelung wurde vom verfassungerichtshof gekippt.
aber: werbeverbot für unsafe scheint mir jetzt nicht wirklich verfassungswidrig. aber du kannst ja gern beim verfassungsgerichtshof dagegen klagen :)

Werter Giftpilz!

Diskriminierung ist in keiner Art und Weise erlaubt und gerechtfertigt.


geh komm, was ist das problem? werbeverbot für ungeschützten verkehr. ausüben darfst es. anrufen kannst sowieso als freier und fragen. wieso soll er jetzt woanders hin ausweichen?

abgesehen davon: nicht selten ist zwischen dem was beworben wird und dann wirklich geleistet wird ein großer unterschied.

ein totales werbeverbot war deswegen nicht möglich, weil für das verbot eben für den jugendschutz gedacht war! aber man kann ja auch so werben, dass keine jugendlichen davon was mitbekommen (na ja hofft man zumindesten).


Werter Giftpilz!

Ein Werbeverbot ist eine Diskriminierung.
Ich weis auch nicht was Verbote überhaupt bringen sollen. Erstens sind viele Jugendliche im Computer- und Internetbereich besser drauf als die Erwachsenen. Verbote bringen rein gar nichts; Richtlinien sind da schon besser. Die Erwachsenen sollen ja Vorbilder für die Jugend sein und diese ins Leben begleiten. Verbote sind immer etwas aufregendes.


Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Peter
 
Kontrollen oder zumindest Anwesenheit bei Lokalen, Festen und Veranstaltungen gibt es zwar aber Exekution (Strafen) werden bezüglich Rauchen und Alkohol trinken von Jugendlichen keine ausgesprochen.

Peter, auf welchem Planeten lebst du denn?

Klar werden Strafen verhängt, es werden Behandlungskosten bei Wirten regressiert uvm.

Subjektives Recht wird nicht nur auf Seiten der Anbieter verletzt sondern auch auf Seiten des Endverbrauchers und das sind nun eben mal die Freier bzw. Kunden welche natürlich keinen Deckel brauchen.

Dann klags doch ein dein Recht. Und suder ned sinnlos im Ef herum.

Nur das spielts eben nicht. Denn du besitzt kein verfassungsmässig abgesichertes Recht, schrankenlos herumhuren* zu dürfen.

Ein Werbeverbot ist eine Diskriminierung.

So a Bledsinn.

* Ich entschuldige mich ausdrücklich bei allen Anbieterinnen für diesen Ausdruck. Nur in diesem Fall lies er sich nicht vermeiden.
 
Liebe Erotik - Freunde!


Man muss beim vorliegenden, aktuellen Oö. SDLG kein Verfassungsjurist sein um zu sagen das §3 Abs.3 4. gesetzeswidrig und verfassungswidrig ist.

Begründung:
Es wird hierbei das Arbeitsrecht sowie der Gleichbehandlungs-/Gleichstellungsgrundsatz verletzt und stellt eine Diskriminierung dar.
Im Arbeitsrecht sowie nach dem Gleichbehandlungs-/Gleichstellungsgrundsatz ist jeder Arbeitnehmer in Österreich gleich zu behandeln. Hier kann es nicht sein das ein Bundesland bzw. auch Laufhausbetreiber seine Arbeitnehmer schlechter stellt als in den restlichen 8 Bundesländern so wie es derzeit in Oberösterreich praktiziert wird. Das ist eine klare und eindeutige Diskriminierung.


Hier ist das WPG 2011 http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2011/html/lg2011024.html dem Grunde nach 100% fair weil:
1) Der Arbeitnehmer / Die Arbeitnehmerin selbstbestimmend ist und das anbieten darf was Er bzw. Sie möchte.
2) Weil es keine Werbeverbote gibt.



Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Peter
 
Peter, auf welchem Planeten lebst du denn?

Klar werden Strafen verhängt, es werden Behandlungskosten bei Wirten regressiert uvm.

Werter Bulsara!

Ich bin wirklich auf vielen Festen, Veranstaltungen und Events unterwegs und habe schon viel gesehen. Unter anderen bei Techno Events beim Lake Festival wo Jugendliche Alkohol gekauft und getrunken haben sowie geraucht haben. Die Exekutive war zwar anwesend hat aber nichts dagegen getan. Resümee: Im darauf folgenden Jahr war der Techno Event auch nicht anders. Es wurde von Jugendlich Alkohol getrunken und geraucht.

Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
Wie oft muss ma Dir eigentlich noch erklären, das bei uns keine sw angestellt sein kann? Sie ist also auch kein Arbeitnehmer im gesetzl. Sinne.


Liebste MANON1!

Da magst Du wohl recht haben. Im Prinzip ist es ja egal ob wir hier von Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sprechen. Jeder von denen bezahlt Steuern und hat ein Recht darauf 100 % objektive und nicht diskriminierend zu behandelt werden. Eine Wiener SW soll rechtlich gesehen den gleichen Status haben wie eine Oö. SW und auch umgekehrt.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
Man muss beim vorliegenden, aktuellen Oö. SDLG kein Verfassungsjurist sein um zu sagen das §3 Abs.3 4. gesetzeswidrig und verfassungswidrig ist.

Man müsste lediglich ein Semester Jus studiert haben um zu erkennen, dass du von Recht keinen Tau hast.

Den Rest hat dir Manon eh schon beantwortet.

Ich bin wirklich auf vielen Festen, Veranstaltungen und Events unterwegs und habe schon viel gesehen. Unter anderen bei Techno Events beim Lake Festival wo Jugendliche Alkohol gekauft und getrunken haben sowie geraucht haben.

Ja und? Blos weil du es nicht wahrnimmst, bedeutet es doch nicht, dass keine Strafen verhängt werden.

Im übrigen wird genauso viel illegal gevögelt wie illegal gesoffen. Kein Grund deine vorgebliche Benachteiligung als Freier zu bedauern.
 
großen Leidtragenden welche beschnitten und diskriminiert werden die Oö. SW´s und
Wie kommst Du auf diesen Unsinn immer und immer wieder ?
Jede sw entscheidet selbst, was sie anbietet und was nicht, das in den Printmedien (und nur in denen ) nicht mehr für gesundheitsgefährdende Dinge geworben werden darf ist doch kein Problem, setzt sie ihre Werbung halt wo anders, funktioniert bestens, nur DU bekommst es nicht mit.
 
Im übrigen wird genauso viel illegal gevögelt wie illegal gesoffen. Kein Grund deine vorgebliche Benachteiligung als Freier zu bedauern.


Werter Bulsara!

Nur weil Du in der glücklichen Position bist und Wiener bist und ich eben nun mal Oberösterreicher muss man nicht so schadensfroh sein. Ich möchte Dich auch nicht bedauern falls irgendwann Wien verbietet Bier zu trinken.;)


Liebe Grüße
Peter
 
Im Prinzip ist es ja egal ob wir hier von Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sprechen.

Eine SW ist weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber. Und ja, das macht einen Unterschied.

Jeder von denen bezahlt Steuern und hat ein Recht darauf 100 % objektive und nicht diskriminierend zu behandelt werden. Eine Wiener SW soll rechtlich gesehen den gleichen Status haben wie eine Oö. SW und auch umgekehrt.

Es wird keine SW diskriminiert. Es wird jede SW in OÖ gleich behandelt und jede SW in Wien.
 
Nur weil Du in der glücklichen Position bist und Wiener bist und ich eben nun mal Oberösterreicher muss man nicht so schadensfroh sein.

Warum bin ich in einer glücklichen Position? :fragezeichen:

Im übrigen bin ich nicht schadenfroh, ich kann nur mit dem Selbstmitleid bzw. der Präpotenz zu glauben, dass du ein Grundrecht auf freies bezahltes ficken hast, nix anfangen.
 
Wie kommst Du auf diesen Unsinn immer und immer wieder ?
Jede sw entscheidet selbst, was sie anbietet und was nicht, das in den Printmedien (und nur in denen ) nicht mehr für gesundheitsgefährdende Dinge geworben werden darf ist doch kein Problem, setzt sie ihre Werbung halt wo anders, funktioniert bestens, nur DU bekommst es nicht mit.

Liebe MANON1!

Da kenne ich aber andere Dinge wo die SW nicht selbst entscheidet was sie anbietet und was nicht. z.B. Laufhaus- und Laufhof Linz oder auch Laufhaus A9. Und .... wo kann man hier von Selbständigkeit der SW reden wenn der Laufhausbetreiber bzw. das Oö. SDLG bestimmt was angeboten werden darf und was nicht?


Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Im StGB §207b (3) wird bezahlter Sex mit Personen unter 18 Jahren unter Strafe gestellt. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion, die gesetzliche Lage ist eindeutig.
Diese Gesetzespassage sagt nichts über das Alter des Kunden aus und richtet sich nur gegen minderjährige Prostituierte, nicht aber gegen minderjährige Freier.
 
Eine SW ist weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber. Und ja, das macht einen Unterschied.



Es wird keine SW diskriminiert. Es wird jede SW in OÖ gleich behandelt und jede SW in Wien.


Werter Bulsara!

:fragezeichen: Wenn eine SW weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber bzw. Selbständige ist; Was ist Sie dann?


Der Gleichheitsgrundsatz bzw. Gleichstellung gilt Länderübergreifend. Das heißt eine SW in Oö. ist gleich zu behandeln wie eine SW in Wien. Derzeit wird jedoch die SW in Oö. benachteiligt und das ist diskriminierend.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
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