Oö. Sexualdienstleistungsgesetz und Laufhausbetreiber. Sexfreiheit für Oö !!!

Diese Gesetzespassage sagt nichts über das Alter des Kunden aus und richtet sich nur gegen minderjährige Prostituierte, nicht aber gegen minderjährige Freier.

Das stimmt natürlich. Ich habe mich auf SWs bezogen und Freya missverständlich zitiert.

Wenn eine SW weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber bzw. Selbständige ist; Was ist Sie dann?

Du hast in deinem ursprünglichen posting nichts von Selbstständigen geschrieben.

Der Gleichheitsgrundsatz bzw. Gleichstellung gilt Länderübergreifend. Das heißt eine SW in Oö. ist gleich zu behandeln wie eine SW in Wien.

Das ist schlichtweg falsch.
 
Da kenne ich aber andere Dinge wo die SW nicht selbst entscheidet was sie anbietet und was nicht. z.B. Laufhaus- und Laufhof Linz oder auch Laufhaus A9. Und .... wo kann man hier von Selbständigkeit der SW reden wenn der Laufhausbetreiber bzw. das Oö. SDLG bestimmt was angeboten werden darf und was nicht
Wie immer vermischt Du Äpfel mit Birnen, also neuer Versuch.

Jede sw wntscheidet selbst, was sie anbietet und was nicht
ich als Betreiber habe das Hausrecht, wenn es ihr bei mir nicht gefällt, geht sie halt woanders hin

soweit begriffen ?


wo kann man hier von Selbständigkeit der SW reden
ist einfach gegeben, da gesetzlich geregelt, das Du das alles nicht verstehst.................ja Peter............ denk nach. ;)
 
Wie immer vermischt Du Äpfel mit Birnen, also neuer Versuch.

Jede sw wntscheidet selbst, was sie anbietet und was nicht
ich als Betreiber habe das Hausrecht, wenn es ihr bei mir nicht gefällt, geht sie halt woanders hin

soweit begriffen ?


ist einfach gegeben, da gesetzlich geregelt, das Du das alles nicht verstehst.................ja Peter............ denk nach. ;)


Liebste MANON1!

Wenn dies wirklich der Fall ist dann ist die SW nicht mehr selbstbestimmend und auch nicht mehr Selbständig und die SW wird fremdbestimmt. Wenn die SW nicht mehr anbieten darf was Sie möchte und das Hausrecht gilt geht dies schon Richtung Zuhälterei.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
Peter
 
du scheinst mir jemand zu sein, der sich irgendwelche begriffe und gesetzestexte zusammenklaubt, diese in unzulässige zusammenhänge bringt damit sie dem was du zum ausdruck bringen möchtest entsprechen.

wenn dir das wirklich so ein anliegen ist - dann such doch einen darauf spezialisierten anwalt auf und lass dich, auch auf die gefahr hin, dass er dir deine krausen fantasien gründlich austreiben wird, eingehend beraten.

die diskussionen zu immer wieder dem gleichen thema die du hier in schöner regelmässigkeit anzuleiern versuchst werden von mal zu mal langweiliger.
 
§ 216 STGB Zuhälterei

vor allem (2) , der SW die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorschreibt.


Liebe Grüße
Peter
 
ist sie arbeitsrechtlich und in den pflichtigen Angelegenheiten

dann ist die SW nicht mehr selbstbestimmend
natürlich ist sie das, SIE bestimmt was sie anbietet und sie bestimmt, WO sie arbeitet.

wird fremdbestimmt
nein, wird sie nicht.

Wenn die SW nicht mehr anbieten darf was Sie möchte
kann sie doch.

das Hausrecht gilt geht dies schon Richtung Zuhälterei.
bist Du so befreit oder tust nur so ? Jedes Geschäft hat Hausrecht, Zuhälterei ist was ganz anderes, ich fürchte, auch das wirst nicht verstehen, oder ?
 
Richtung Zuhälterei.
na und, weiter? Jeder Studiobetreiber ist ein Zuhälter in gewissem Sinne, er kassiert seinen Teil vom ervögelten Geld, dummerweise ist es der LH-Betreiber ned, der lebt von den Mieteinnahmen.
 
Der Gleichheitsgrundsatz bzw. Gleichstellung gilt Länderübergreifend. Das heißt eine SW in Oö. ist gleich zu behandeln wie eine SW in Wien.
Deine Auslegung des Gleichheitsgrundsatzes würde in der Konsequenz bedeuten, dass Föderalismus verfassungswidrig wäre, was schwerlich der Fall sein kann, da der Föderalismus selbst ein wesentliches Element der österreichischen Verfassung ist.

Dass es für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit einen rechtlichen Rahmen gibt, widerspricht weder der freien Marktwirtschaft noch der Selbstbestimmung.

Dein Ansatz bringt einfach nichts. Man kann natürlich über die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit gesetzlicher Bestimmungen diskutieren. Aber die Rabulistik, mit der Du hier Gesetz- oder Verfassungswidrigkeiten zeigen willst, ist sinnlos.
 
na und, weiter? Jeder Studiobetreiber ist ein Zuhälter in gewissem Sinne, er kassiert seinen Teil vom ervögelten Geld, dummerweise ist es der LH-Betreiber ned, der lebt von den Mieteinnahmen.


Liebe MANON1!

Auch der LH-Betreiber ist es weil fortlaufende Einnahmen auch die Mieteinnahmen betreffen aber nur im Falle das der LH-Betreiber der SW die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorschreibt (Serviceverbote sind auch eine Vorschreibung) bzw. sie einschüchtert, ausnützt oder ausbeutet.


Liebe Grüße
Peter
 
es weil fortlaufende Einnahmen auch die Mieteinnahmen betreffen
also jeder Vermieter ist ein Zuhälter, ok.

der SW die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorschreibt (Serviceverbote sind auch eine Vorschreibung)
macht er ja nicht, er hält sich an sein Hausrecht, übrigens auch wie jeder Vermieter.

was würde Dir das nutzen ? Wie wir alle wissen, wenns die sw anbietet, DANN moserst wieder, weils extra kostet.
 
Wo sind denn die Strafen in Lokalen, bei Festen und Veranstaltungen wo nach wie vor Jugendliche Alkohol trinken und rauchen?

Das ist genau der dumme Vergleich, den die Gehsteigradler ins Treffen führen, um gegen Bestrafung zu argumentieren. :kopfklatsch:
Erstens wird gestraft, wenn angezeigt wird oder die zuständige Behörde auf anderem Weg davon Kenntnis erlangt. Und zweitens kann sich niemand auf der Welt Straffreiheit dadurch erwirken, dass er auf andere ungesühnte Straftaten hinweist.

Da magst Du wohl recht haben.
Nicht mag :haha: Manon hat recht und wird es vermutlich besser wissen als du.

die diskussionen zu immer wieder dem gleichen thema die du hier in schöner regelmässigkeit anzuleiern versuchst werden von mal zu mal langweiliger.
Ich bin ja nicht zum Vollzug berechtigt. aber der Thread ist reif zum..........Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.
 
Zuletzt bearbeitet:
also jeder Vermieter ist ein Zuhälter, ok.

macht er ja nicht, er hält sich an sein Hausrecht, übrigens auch wie jeder Vermieter.

was würde Dir das nutzen ? Wie wir alle wissen, wenns die sw anbietet, DANN moserst wieder, weils extra kostet.


Liebste MANON1!


Bitte drehe mir das Wort nicht im Mund um. Nicht jeder Vermieter ist ein Zuhälter; nur jene welche der SW die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorschreiben.

Das Hausrecht ist auch eine Einschüchterung wenn in diesem steht man darf dies und das nicht anbieten. Wenn man es trotzdem anbietet dann fliegt man aus der Wohnung.

Bitte nicht schon wieder die Extrakostendiskussion. Es geht hier um die Rechte der Oö. SW´s und jene welche zukünftig nach Oö. kommen wollen.


Liebe Grüße
Peter
 
Das Hausrecht ist auch eine Einschüchterung
nein, bestehendes Recht, egal ob es Dir passt oder nicht.

Nicht jeder Vermieter ist ein Zuhälter; nur jene welche der SW die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorschreiben.
nein, nur wer vom ervögelten Geld einer anderen Person lebt, ist ein Zuhälter, lies doch bitte das, was Du googelst von Anfang bis Ende.

Wenn man es trotzdem anbietet dann fliegt man aus der Wohnung.
wer fliegt bei wem aus der Wohnung ? Ich dacht wir sprechen von LH?

Es geht hier um die Rechte der Oö. SW´s und jene welche zukünftig nach Oö. kommen wollen.
die kümmern sich schon, brauchen Dich wirklich zu allerletzt mit Deinem Singsang Peter.
 
nein, bestehendes Recht, egal ob es Dir passt oder nicht.

nein, nur wer vom ervögelten Geld einer anderen Person lebt, ist ein Zuhälter, lies doch bitte das, was Du googelst von Anfang bis Ende.

wer fliegt bei wem aus der Wohnung ? Ich dacht wir sprechen von LH?

die kümmern sich schon, brauchen Dich wirklich zu allerletzt mit Deinem Singsang Peter.


Liebe MANON1!


Im Gesetzestext steht aber nichts vom ervögelten Geld einer anderen Person lebt sondern nur von fortlaufenden Einnahmen. Zu den fortlaufenden Einnahmen gehören unter anderen Mieteinkünfte, Steuern, .....

Natürlich haben LH auch Wohnungen bzw. Zimmer.


Liebe Erotik - Freunde!


Ich mache hier mal eine Pause und nehme mir mal im Juli oder August 2013 Zeit dies rechtlich zu klären. Ich wünsche Euch bis dahin eine schöne Zeit.


Liebe Grüße
Peter



HERZLICHEN DANK AUCH FÜR DIE DISKUSSIONSBASIS !!!.
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe MANON1!


Im Gesetzestext steht aber nichts vom ervögelten Geld einer anderen Person lebt sondern nur von fortlaufenden Einnahmen. Zu den fortlaufenden Einnahmen gehören unter anderen Mieteinkünfte, Steuern, .....

wer sich eine fortlaufende einnnahme sichert indem er eine person AUSNÜTZT, AUSBEUTET, EINSCHÜCHTERT heißt es im gesetzestext.
im LH kriegt ja die SW eine gegenleistung - zimmer + handtücher etc.

Zitat von Peter010 Das Hausrecht ist auch eine Einschüchterung wenn in diesem steht man darf dies und das nicht anbieten. Wenn man es trotzdem anbietet dann fliegt man aus der Wohnung.

das ist keine einschüchterung - sondern wird hausordnung sein oder vertragliche regelung.
wenn in deinem mietvertrag steht du darfst keinen bernhardiner in der wohnung halten, kannst dich jetzt nicht auch auf verfassungswidrigkeit berufen :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
und nehme mir mal im Juli oder August 2013 Zeit dies rechtlich zu klären

Es würden 5 Minuten bei einem Juristen deines Vetrauen reichen. ;)

Nur wirds keinen Unterschied machen. Du wirst weiter sudern, weil du ein Haar in der Suppe deiner Fantasiewelt des schrankenlosen pay6 finden wirst.

Es gibt nun mal Grenzen. Grenzen durch den Gesetzgeber, Grenzen durch Anbieterinnen, Grenzen durch Betreiber. Wie in jedem anderen Wirtschaftszweig auch.

Und ich halt deine fordernd-weinerliche Attitude für widerlich. Gerade in einem solch sensiblen Bereich wie der Prostitution.
 
AUSNÜTZT, AUSBEUTET, EINSCHÜCHTERT
Die drei Dinge finde ich besonders witzig, mich würde ja mal interessieren, wie sich der Märchenpeter das so in seiner kleinen Fantasiewelt vorstellt.
Ich vermiete das Zimmer an sw, sie geht dort ihrem Job nach, irgendwelche Ideen, wie ich sie ausnützen und ausbeuten kann ? :mrgreen:
 
Es würden 5 Minuten bei einem Juristen deines Vetrauen reichen. ;)
Wenn ich das lese, glaube ich, daß 5 Minuten nicht ausreichen. ;)

Wenn ich Gesetze richtig lese und deute macht sich auch das vorliegende Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000696 nach §216 StGB http://www.jusline.at/216_Zuh%C3%A4lterei_StGB.html strafbar.
§3 Abs.3 4. ist eine Verbotsbestimmung und somit wird der SW die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorgeschrieben. Da das Land fortlaufend Einnahmen durch die Abgaben der SW´s bezieht ist somit §216 (2) StGB gegeben.

Rechtlich gesehen weis ich aber noch nicht ob sich überhaupt ein Gesetz strafbar machen kann. Aber Personen haben Gesetze beschlossen. Es obliegt diesen Personen sich nicht an §216 StGB zu beteiligen und neutral über den Körper der SW´s zu sein.
 
wer sich eine fortlaufende einnnahme sichert indem er eine person AUSNÜTZT, AUSBEUTET, EINSCHÜCHTERT heißt es im gesetzestext.
im LH kriegt ja die SW eine gegenleistung - zimmer + handtücher etc.



das ist keine einschüchterung - sondern wird hausordnung sein oder vertragliche regelung.
wenn in deinem mietvertrag steht du darfst keinen bernhardiner in der wohnung halten, kannst dich jetzt nicht auch auf verfassungswidrigkeit berufen :mrgreen:


Werter Giftpilz!

Sie machen Ihren Namen alle Ehre. Ehrlich gesagt möchte ich mich bei Ihnen schon sehr herzlich bedanken das Sie mir manchmal die Augen öffnen und mich zum lachen bringen.

Liebe Erotik - Freunde!

Ehrlich gesagt weis ich nicht wie oft und wie viel Ihr mit Gesetze zu tun habt. Ich jedenfalls habe Tag täglich mit Gesetze zu arbeiten und diese auch durchzuführen. Zeitweise bin ich sogar in der glücklichen Lage bei Richtlinien und Vorschriften für Österreich sowie bei Begutachtungen von Gesetzen mitzuwirken. Dann gibt es hier Personen welche meinen ich könnte keine Gesetze lesen bzw. deuten. Dies ist doch etwas erstaunlich.

Exkurs in das StGB §216:
und hier speziell Abs. 2: In diesen Absatz sind mehrere Straftatbestände angeführt. Entscheidend ist aber nur ob schon nur ein Straftatbestand eintritt. Die Strafausmassverfügung richtet sich nach der Schwere bzw. ob mehrer Straftatbestände hierbei zutreffen.

Exkurs in das Laufhausleben:
Da ich viele Laufhausdamen im In- und Ausland kennen sowie auch einige Laufhausbetreiber im In- und Ausland kennen (manche davon sind echte Sirs bzw. Mams welche sich sowohl um die Laufhausdamen sowie deren Kunden kümmern) kenne ich schon ein wenig das Laufhausleben. Viele Laufhausdamen sind aber sehr gerne bei Laufhausbetreiber wo es keine Vorschreibungen bzw. Regeln gibt welche Ihr vorschreiben wie Sie Ihre Arbeit zu verrichten hat. Natürlich sind die Laufhausdamen nicht gerne bei Betreibe welche Vorschriften bzw. Regeln haben. Eine Laufhausdame ist ja eine Selbständige und soll selbstbestimmend bleiben. Diese Erkenntnis hat ja auch die Wiener Polizei vergangene Woche massive geäußert.

Natürlich ist ein Laufhaus auch kein Wünsch-Dir-Was Verein bzw. ein Hotel Mama. Wo ist den im Laufhaus die HP bzw. VP verfügbar? Wo ist den im Laufhaus die Bedienung für die Laufhausdame? Ich beneide wirklich keine Laufhausdame. Laufhausdamen sind eigenständig und müssen viel arbeiten; nicht nur beim Kunden sondern auch außerhalb. Das Laken, die Handtücher zur Waschmaschine bringen, das Zimmer wieder für den nächsten Kunden herrichten und zuguter letzt wenn das Zimmer von der Laufhausdame verlassen wird selber eine Endreinigung zu machen welcher Ihr aber nicht vergütet wird.

In diesem Sinne bin ich für eine faire Behandlung aller SW´s und im speziellen der Laufhausdamen in ganz Österreich vor allem deswegen weil auch Sie Steuern zahlen.


Resümee:
Ich denke der Oö. Gesetzgeber war sich nicht der Tragweite und der Auswirkung des neuen Oö. SDLG bewusst. Ich denke es ist auch nicht im Sinne eines Gesetzgebers bzw. eines Landes per Gesetz die Zuhälterei zu legalisieren.


Liebe Grüße und eine schöne Zeit
sowie einen herzlichen Kusstag
Peter


PS.: Bezüglich Verfassungswidrigkeit von Hausordungen. Mach Dir bitte dabei keine Gedanken. Ich habe schon etliche Hausordungen geschrieben und verfasst und diese sind sicher nicht Verfassungswidrig.
 
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