- Registriert
- 11.9.2007
- Beiträge
- 39.449
- Reaktionen
- 95.792
- Punkte
- 2.003
- Checks
- 68
Diese Gesetzespassage sagt nichts über das Alter des Kunden aus und richtet sich nur gegen minderjährige Prostituierte, nicht aber gegen minderjährige Freier.
Das stimmt natürlich. Ich habe mich auf SWs bezogen und Freya missverständlich zitiert.
Wenn eine SW weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber bzw. Selbständige ist; Was ist Sie dann?
Du hast in deinem ursprünglichen posting nichts von Selbstständigen geschrieben.
Der Gleichheitsgrundsatz bzw. Gleichstellung gilt Länderübergreifend. Das heißt eine SW in Oö. ist gleich zu behandeln wie eine SW in Wien.
Das ist schlichtweg falsch.