post von der polizei

D

Gast

(Gelöschter Account)
ich hab wieder mal post bekommen, a strafverfügung wegen zu schnell fahren.....also keine anonymverfügung, sondern gleich das volle programm.
im bescheid ist kein beweis, keine art der messung usw angeführt....?
ist das korrekt...muss ich dem einfach glauben schenken...? oder gibts a möglichkeit nachzufragen?
ist nicht vorab die anonymverfügung gesetz? und damit billiger?
wie geht ihr damit um?
 
Man kann immer versuchen Einspruch zu erheben.
Oft wird das Verfahren fallen gelassen und man muss nicht zahlen oder zumindest weniger. Normal kann sich die Strafe so nicht erhöhen. Würde das machen oder vielleicht einfach bei der zuständigen BH nachfragen. :)
Oder narürlich dazu stehen und zahlen ^^
 
Keine Ahnung wie es in Österreich ist aber in Deutschland wird das Bild und die Messung meistens mitgeschickt...wenn nicht kann man sie anfordern.
 
wenn er eh schon:

erwähnt...dann wird er ja wissen, dass er zu schnell war...
was soll ich da rumeiern, nur weil die soooo böse sind und mich erwischt haben?

eben nich! der bescheid kommt 2 monate später, i führ ka tagebuch und a berufung kostet schon geld.....!
i mein nur, im geschäftsleben gibts ohne lieferschein ka rechnung.....hier ists anders.....muss i für den *lieferschein* zahlen......is des ok?
und noch dazu ohne günstige anonymverfügung....?
das mein ich
 
was wollens von dir wegen schnellfahren 80, 100, 155 euro?

und warum reitest so auf die anonymverfügung herum, die kann auch bis 365 euro ausmachen.

und zwei monate später, dann wirst vielleicht eh eine bekommen haben...sie ignoriert haben, weggeschmissen, etc...
 
Wenn es dich wirklich interessiert, frag beim ÖAMTC nach, die haben dafür eine Rechtshilfe. Die werden dir nur auch sagen, zahl und ja nicht anfechten, kostet nur Geld und bringt wenig bis gar nix.
 
oder gibts a möglichkeit nachzufragen?

Is auf dem Schreiben sicher wo vermerkt, an wen du dich wenden kannst...;)
Wenn kein Sachbearbeiter angeführt ist, ruf bei der angeführten Telefonnummer an und lass dich in die Verkehrsabteilung verbinden....kannst ja dem/der Telefonisten(in) sagen, dass du Auskunft zu einer Radarstrafe benötigst...die werden dich an die zuständige Stelle verbinden...;)
 
ich hab wieder mal post bekommen,

Wennst gscheit Gas geben hast, kriegst nochmal Post... da sagns dir dann, du sollst dich mit deinem Deckel am örtlichen Posten einfinden und den dort abgeben.... relativ formlos und stressfrei, nach zwei Wochen gebens dirn dann wieder... war zumindest beim letzten Mal so.
 
Es gibt kein Recht darauf vor einer Strafverfügung eine Anonymverfügung zu erhalten.
Man kann auch keinen Einspruch gegen eine Anonymverfügung erheben.
Das heißt, keine Verwaltungsstrafe, sondern ein gerichtliches Verfahren?
Nahh...eine Strafverfügung ist, wie das Organmandat oder die Anonymverfügung ein abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren. . Wenn Einspruch erhoben wird kommt es zum ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren.
 
...wennst richtig Gas gibst, issa 6 Monate weg...:fies:
....Wenns ein Erstdelikt ist is er 2 Wochen weg...egal wie hoch die Geschwindigkeitsübertretung ist.
Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren sind es dann 6 Wochen plus Nachschulung.....
Kommen beim Schnellfahren noch andere Delikte , wie die Gefährdung von andern Verkehrsteilnehmen oder zu geringer Sicherheitsabstand, dazu, dann kann der Deckel auch schon länger weg sein.
 
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