D
Gast
(Gelöschter Account)
ich hab wieder mal post bekommen, a strafverfügung wegen zu schnell fahren.....also keine anonymverfügung, sondern gleich das volle programm.
im bescheid ist kein beweis, keine art der messung usw angeführt....?
ist das korrekt...muss ich dem einfach glauben schenken...? oder gibts a möglichkeit nachzufragen?
ist nicht vorab die anonymverfügung gesetz? und damit billiger?
wie geht ihr damit um?
im bescheid ist kein beweis, keine art der messung usw angeführt....?
ist das korrekt...muss ich dem einfach glauben schenken...? oder gibts a möglichkeit nachzufragen?
ist nicht vorab die anonymverfügung gesetz? und damit billiger?
wie geht ihr damit um?