Recht auf freie Sexualität

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Am 26. 08.1999 verabschiedete die World Association for Sexual Health (WAS) in Hongkong die sexuellen Menschenrechte und anerkannte, dass die Sexualität ein integraler Bestandteil der Persönlichkeit jedes menschlichen Wesens ist. Ihre volle Entfaltung verlangt die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse wie Sehnsucht nach Kontakt, nach Intimität, nach Ausdruck von Gefühlen, nach Lust, Zärtlichkeit und Liebe für alle Menschen. Eine voll entwickelte, erfüllte Sexualität ist die Grundlage für individuelles, zwischenmenschliches und gesellschaftliches Wohlbefinden. Sexuelle Rechte sind universale Menschenrechte auf der Grundlage von Freiheit, Würde und Gleichheit aller Menschen. So wie der Anspruch auf Erhalt und Wiederherstellung der Gesundheit ein menschliches Grundrecht ist, so gilt dies auch für die sexuelle Gesundheit. Damit Menschen und Gesellschaften eine gesunde Sexualität entwickeln können, müssen die folgenden
sexuellen Menschenrechte erfüllt und durchgesetzt werden: Das Recht auf sexuelle Freiheit, auf sexuelle Autonomie, auf eine sexuelle Privatsphäre, auf sexuelle Lust, auf freie Partnerwahl, und auf freie und verantwortungsbewusste Fortpflanzungsentscheidung sowie das Recht auf wissenschaftlich fundierte Sexualaufklärung, auf umfassende Sexualerziehung und auf sexuelle Gesundheitsfürsorge. Diese sexuellen Grund- und Menschenrechte sind bis jetzt in keinem Land garantiert und werden auch in den Familien und ehelichen Partnerschaften kaum je gewährt.
Was hält ihr von dieser Erklärung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Inwiefern findest du diese Rechte in unserem schönen Land eingeschränkt?
(Damit meine ich Schweiz, Deutschland und Österreich gleichermaßen )
Ich meine, der Partner der diese Rechte am ehesten beschneiden könnte, den suchst du dir doch selber aus.
Ich denke schon, dass ein demokratischer Staat, der ja die wesentlichen Menschenrechte anerkannt hat, auch gleichzeitig freie Sexualität ermöglicht.
Wo genau das Recht der eigenen Sexualität aufhört, weil es das Recht eines anderen auf die selbe Sache beschneidet ist ohnehin immer die Gretchenfrage.
In den wesentlichen Bereichen haben aber die angesprochenen Länder ganz gute gesetzliche Lösungen gefunden, finde ich.
 
Ich weiss vielleicht ist es zu blauäugig gedacht.
Aber ist eine "geregelte"Sexualität" wirklich erstrebenswert.
Die einzige Instanz sind meiner Meinung nach immer noch die Beteiligten.
Und somit gehen diese Erklärungen meiner Meinung nach ins leere.
Wie sich Sexualität entwickelt/entfaltet darauf hat Politik wenig einfluss.
Und da es auch restriktive Reglementierungen in dem Bereich gibt sehe ich das auch positiv.
Wo kommen wir hin wenn alles durch Paragraphen geregelt ist?
 
Diese sexuellen Grund- und Menschenrechte sind bis jetzt in keinem Land garantiert und werden auch in den Familien und ehelichen Partnerschaften kaum je gewährt.
Was hält ihr von dieser Erklärung?
Welche Authorität besitzt denn die World Association for Sexual Health um festzulegen was Menschenrecht ist und was nicht?

Recht auf sexuelle Freiheit
Sexuelle Sklaverei ist bei uns illegal.


auf sexuelle Autonomie

Du kannst deinen Sexualpartner selbst bestimmen, ob du sexuell aktiv bist und in welcher Form, ohne dass dir ein Partner oder Praktiken vorgegeben werden.

auf eine sexuelle Privatsphäre
Du kannst in deinem privaten Raum deine Sexualität ausleben.

auf sexuelle Lust

Du wirst bei uns nicht bestraft, wenn du Lust verspürst.

auf freie Partnerwahl
Du darfst deinen Partner selbst wählen. Einzige Ausnahme Bilden Inzest/Kinderschutz-gesetze.

auf freie und verantwortungsbewusste Fortpflanzungsentscheidung sowie
Die Entscheidung wen oder von wem du dich befruchten lässt, liegt bei dir.

auf wissenschaftlich fundierte Sexualaufklärung

Sexualkunde ist Bestandteil unserer Schulen.

auf umfassende Sexualerziehung und auf sexuelle Gesundheitsfürsorge

Urologie, Gynäkologie werden von Krankenkassen übernommen etc.

Was will man denn noch, damit die Punkte als erfüllt gelten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Fromme Wünsche, die Realität sieht anders aus.
Solange Sex auf beiderseitigem Einverständnis mündiger Menschen beruht geht es niemanden etwas an, allein darüber zu diskutieren ist ein Armutszeugnis.
Aber selbst ein Forum wie dieses ist voll mit (negativen) Wertungen.
Der Ansatz ist nicht "Schön wenn's dir gefällt,meins ist es nicht.", sondern es wird in "normal" und "abnormal" gewertet.
Wie viele Ehen sind eine einzige Lüge weil sich die Personen aus Angst vor Ablehnung nicht zu sagen trauen was sie brauchen?
Wie viele Postings gibt es hier von wegen "Bin ich normal" ?
Trau dich als Frau offen mit Sex umzugehen..du wanderst in die Nuttenabteilung schneller als du schauen kannst.
Ehe nachgefragt oder gar akzeptiert wird kotzen die lieben Mitbürger ihre eigene Pseudomoral über dir aus als wäre sie der einzig gültige Maßstab.
Oder trau dich als Frau eine Beziehung zu einem deutlich jüngeren Mann zu leben, da fallen alte wie junge Schabracken über dich her als gäbe es kein Morgen.
Sich Mord und Totschlag im TV als Unterhaltung anzuschauen ist "normal", wenn sich zwei Jungs küssen wird immer noch laut Skandal gerufen.
Es ist in Österreich nicht so schlimm wie in anderen Ländern, aber davon Sexualität wirklich frei leben zu können sind wir weit weg.
 
Diese sexuellen Grund- und Menschenrechte sind bis jetzt in keinem Land garantiert und werden auch in den Familien und ehelichen Partnerschaften kaum je gewährt.

Das Recht auf freie Entfaltung, auch der eigenen Sexualität, ist in den Grundrechten enthalten.

Ansonsten gibt es nur Gesetze, die vor Übergriffen anderer schützen. Ein Gesetz, das Sexualität ausdrücklich erlaubt, wäre wohl Nonsens.

Es gibt z.B. vergleichsweise auch kein Recht auf Gesundheit.
 
Ich lebe dieses Recht auf freie Sexualität schon mein Leben lang aus, und das schon bevor die von Dir beschriebene Organisation ihren Zettel geschrieben hat;).
 
sondern davon sich zum Partner seiner Wahl zu deklarieren
naja … wen es interessieren sollte . aber du hast schon recht, manche mischen sich in sowas ein .

allerdings kenne ich das von dir geschilderte Problem so nicht, da ich weiß, dass viele trotz Ehe mit anderen etwas treiben, es gibt nicht nur deine Perspektive.
 
Fromme Wünsche, die Realität sieht anders aus.
Solange Sex auf beiderseitigem Einverständnis mündiger Menschen beruht geht es niemanden etwas an, allein darüber zu diskutieren ist ein Armutszeugnis.
Aber selbst ein Forum wie dieses ist voll mit (negativen) Wertungen.
Der Ansatz ist nicht "Schön wenn's dir gefällt,meins ist es nicht.", sondern es wird in "normal" und "abnormal" gewertet.
Wie viele Ehen sind eine einzige Lüge weil sich die Personen aus Angst vor Ablehnung nicht zu sagen trauen was sie brauchen?
Wie viele Postings gibt es hier von wegen "Bin ich normal" ?
Trau dich als Frau offen mit Sex umzugehen..du wanderst in die Nuttenabteilung schneller als du schauen kannst.
Ehe nachgefragt oder gar akzeptiert wird kotzen die lieben Mitbürger ihre eigene Pseudomoral über dir aus als wäre sie der einzig gültige Maßstab.
Oder trau dich als Frau eine Beziehung zu einem deutlich jüngeren Mann zu leben, da fallen alte wie junge Schabracken über dich her als gäbe es kein Morgen.
Sich Mord und Totschlag im TV als Unterhaltung anzuschauen ist "normal", wenn sich zwei Jungs küssen wird immer noch laut Skandal gerufen.
Es ist in Österreich nicht so schlimm wie in anderen Ländern, aber davon Sexualität wirklich frei leben zu können sind wir weit weg.
Ich bin sehr froh darüber, dass es möglich ist über alles und jeden zu diskutieren. Meinungsfreiheit ist übrigens auch ein Menschenrecht.
Wenn sich jemand durch lästernde Menschen die Freiheit nehmen lässt, sexuell selbstbestimmt zu sein, liegt das Problem nicht bei den lästernden Menschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
es gibt ja wirklich Krasse Fälle … so werden in manchen Ländern Frauen verhaftet (oder gar gesteinigt) wenn sie nicht 'richtig' gekleidet bzw. verhüllt sind.
oder sieh mal was in Indien läuft mit den ganzen Vergewaltigungen, in Mexiko gibt es ein ähnliches 'Problem', dort werden viele einfach ermordet.

aber das ist fast schon am Thema vorbei.

Fakt ist, in manchen Ländern befindet man sich deswegen in Lebensgefahr.
 
Ich bin sehr froh darüber, dass es möglich ist über alles und jeden zu diskutieren. Meinungsfreiheit ist übrigens auch ein Menschenrecht.
Wenn sich jemand durch lästernde Menschen die Freiheit nehmen lässt, sexuell selbstbestimmt zu sein, liegt das Problem nicht bei den lästernden Menschen.

Hier geht es nicht nur um "lästern", da geht es auch um soziale Stigmata, Ausgrenzung bis zu beinharten beruflichen und finanziellen Nachteilen.

Da war doch erst unlängst ein Fall, dass eine Lehrerin im Burgenland suspendiert wurde, weil ihr Expartner in einem Buch (?) behauptet hatte, dass sie kreativeren Sex in der Turnhalle der Schule (nach Schulschluss, also nicht vor den Schülern) hatte. Wenn wir beim Thema Lehrer bleiben: Ich trau mir auch zu wetten, dass man keine Anstellung oder, falls man schon arbeitet, disziplinare Probleme bekommt, wenn man z. B. nebenbei als Escortgirl arbeitet und das einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wird.

Im Eherecht ist noch vorgesehen, dass man bei "unsittlichem Lebenswandel" das Recht auf Alimente usw. verliert. Abgesehen davon, dass ein "unsittlicher Lebenswandel" auch bei anderen Delikten vor Gericht gegen den Angeklagten verwendet werden kann, wenn der Richter es für angemessen hält.

Da sind die netten Dorfbewohner die einen schneiden und vlt sogar Dreck vor der Haustüre ablegen (alles im Bekanntenkreis passiert) noch fast Pipifatz dagegen.
 
Am 26. 08.1999 verabschiedete die World Association for Sexual Health (WAS) in Hongkong die sexuellen Menschenrechte und anerkannte, dass die Sexualität ein integraler Bestandteil der Persönlichkeit jedes menschlichen Wesens ist. Ihre volle Entfaltung verlangt die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse wie Sehnsucht nach Kontakt, nach Intimität, nach Ausdruck von Gefühlen, nach Lust, Zärtlichkeit und Liebe für alle Menschen. Eine voll entwickelte, erfüllte Sexualität ist die Grundlage für individuelles, zwischenmenschliches und gesellschaftliches Wohlbefinden. Sexuelle Rechte sind universale Menschenrechte auf der Grundlage von Freiheit, Würde und Gleichheit aller Menschen. So wie der Anspruch auf Erhalt und Wiederherstellung der Gesundheit ein menschliches Grundrecht ist, so gilt dies auch für die sexuelle Gesundheit. Damit Menschen und Gesellschaften eine gesunde Sexualität entwickeln können, müssen die folgenden
sexuellen Menschenrechte erfüllt und durchgesetzt werden: Das Recht auf sexuelle Freiheit, auf sexuelle Autonomie, auf eine sexuelle Privatsphäre, auf sexuelle Lust, auf freie Partnerwahl, und auf freie und verantwortungsbewusste Fortpflanzungsentscheidung sowie das Recht auf wissenschaftlich fundierte Sexualaufklärung, auf umfassende Sexualerziehung und auf sexuelle Gesundheitsfürsorge. Diese sexuellen Grund- und Menschenrechte sind bis jetzt in keinem Land garantiert und werden auch in den Familien und ehelichen Partnerschaften kaum je gewährt.
Was hält ihr von dieser Erklärung?

Klingt zu schön um Wahr zu werden , wenn das nur 10 Länder schafften würden wäre es viel , die größten Länder zumindest 2 davon sowie Religiös bestimmte Länder werden wohl eher nie dazu gehören , da dies ohne eine Aufgabe des Patriarchats nicht möglich sein wird .


Ich wünsche es trotzdem jedem ......
 
Hier geht es nicht nur um "lästern", da geht es auch um soziale Stigmata, Ausgrenzung bis zu beinharten beruflichen und finanziellen Nachteilen.
Welcher der von mir zitierten Punkte fallen sehr überwiegend unter lästernde Menschen.
Ich dachte es geht hier um die vorgestellten sexuellen Menschenrechte, die angeblich auf nationaler Ebene nicht eingehalten/garantiert werden. Wenn ich eine gewährleistung von Rechten überprüfen will, schau ich mir natürlich die Legislative an und in Österreich ist, soweit ich weiss, jeder dieser Punkte irgendwo zu finden.

Da war doch erst unlängst ein Fall, dass eine Lehrerin im Burgenland suspendiert wurde, weil ihr Expartner in einem Buch (?) behauptet hatte, dass sie kreativeren Sex in der Turnhalle der Schule (nach Schulschluss, also nicht vor den Schülern) hatte.
Okay, wenn es diesen Fall gegeben hat, was hat der mit den hier postulierten sexuellen Menschenrechten zu tun?
Unter welches Recht sollte dies Fallen, denn das Recht an jedem Ort Sex haben zu dürfen, an dem man möchte, selbst wenn es sein Arbeitsplatz ist, der von Kindern frequentiert wird, gehört eigentlich nicht zu den hier vorgestellten Menschenrechten. Man könnte den Fall eventuell unter verletzung der sexueller Privatsphäre durch den Expartner verbuchen, würde dann allerdings sowieso auch unter das Recht auf wahrung der Privatsphäre fallen und wäre nach §1328a ABGB bereits unter Strafe gestellt.
Wie ich bereits andeutete, haben die Bereiche, in denen Sexualität nicht toleriert wird, häufig mit Kindern zu tun.

Im Eherecht ist noch vorgesehen, dass man bei "unsittlichem Lebenswandel" das Recht auf Alimente usw. verliert. Abgesehen davon, dass ein "unsittlicher Lebenswandel" auch bei anderen Delikten vor Gericht gegen den Angeklagten verwendet werden kann, wenn der Richter es für angemessen hält.
Ich nehme an du meinst §74 ausm EheGesetz:
Der Berechtigte verwirkt den Unterhaltsanspruch, wenn er sich nach der Scheidung einer schweren Verfehlung gegen den Verpflichteten schuldig macht oder gegen dessen Willen einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel führt.
"Ehrloses" oder" unsittliches Verhalten" kann alles beinhalten und ist eigentlich kein Paragraph, der sich gegen sexuelle Menschenrechte stellt. Gibt es Fälle in denen jemand vor Gericht gegen eines hier vorgestellten sexuellen Menschenrechts den Unterhaltsanspruch verloren hat? Mir ist keiner bekannt.
Meines Wissens beschäftigt sich das mit Situationen, in denen man Unterhalt bezieht, obwohl man mit neuen Partnern in Haushalten lebt, Schulden, Verurteilungen usw.
Ehrloses oder unsittliches Verhalten sind Verstöße gegen rechtliche oder sittliche Normen, die geeignet sind, die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft für den anderen Ehegatten unerträglich zu machen wie Trunkenheitsexzesse, Trunksucht oder bestimmte Straftaten gegen Dritte.
https://www.lko.at/media.php?id=250...5NC5wZGYmcm49QnJvY2glRkNyZStOZXVlK1dlZ2UucGRm
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt z.B. vergleichsweise auch kein Recht auf Gesundheit.
Doch, das steht sogar in der Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1999 im 3. Kapitel: Sozialziele Art. 41

1 Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass:
a. jede Person an der sozialen Sicherheit teilhat;
b. jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält;
c. Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und gefördert werden;
d. Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können;
e. Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können;
f. Kinder und Jugendliche sowie Personen im erwerbsfähigen Alter sich nach ihren Fähigkeiten bilden, aus- und weiterbilden können;
g. Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden.

2 Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass jede Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Verwaisung und Verwitwung gesichert ist.

3 Sie streben die Sozialziele im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeiten und ihrer verfügbaren Mittel an.

4 Aus den Sozialzielen können keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden.

In der Schweiz gibt es also ausdrücklich gesetzlich verankerte Rechte auf
a. soziale Sicherheit
b. Gesundheit
c. Schutz der Familie
d. Arbeit
e. Wohnung
f. Bildung
g. selbständiges Leben.
 
Doch, das steht sogar in der Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1999 im 3. Kapitel: Sozialziele Art. 41

1 Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass:
a. jede Person an der sozialen Sicherheit teilhat;
b. jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält;
c. Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und gefördert werden;
d. Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können;
e. Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können;
f. Kinder und Jugendliche sowie Personen im erwerbsfähigen Alter sich nach ihren Fähigkeiten bilden, aus- und weiterbilden können;
g. Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden.

2 Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass jede Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Verwaisung und Verwitwung gesichert ist.

3 Sie streben die Sozialziele im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeiten und ihrer verfügbaren Mittel an.

4 Aus den Sozialzielen können keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden.

In der Schweiz gibt es also ausdrücklich gesetzlich verankerte Rechte auf
a. soziale Sicherheit
b. Gesundheit
c. Schutz der Familie
d. Arbeit
e. Wohnung
f. Bildung
g. selbständiges Leben.

Ein "Recht auf etwas haben" hat nur dann Sinn, wenn es auch realisierbar, bzw. durchsetzbar wäre. Aus diesem Grund kann es kein "Recht auf Gesundheit" geben. Wohl aber ein Recht auf Fürsorge, Pflege, ärztliche Betreuung, usw. im Krankheitsfall. Niemand auf der Welt ist in der Lage, Gesundheit zu garantieren. Das würde praktisch sowas wie Unsterblichkeit bedeuten.

Ebenso kann es kein Recht auf "freie Sexualität" geben, weil hier schlichtweg die Freiheit des einen die des anderen beeinträchtigen könnte. Deshalb haben wir ja auch Gesetzte, die die sexuelle Freiheit ausdrücklich und zu Recht einschränken, auch gegen die verfassungsmäßigen Grundrechte auf freie Entfaltung.

Dass Menschen von anderen wegen ihrer Sexualität diskriminiert werden, hat damit nichts zu tun und ist eine Frage des Umgangs miteinander.
 
Zuletzt bearbeitet:
....., aber davon Sexualität wirklich frei leben zu können sind wir weit weg.

...wer oder was hindert dich daran, deine sexualität frei zu leben?

..hast du bei der wahl deines partners/deiner partner ins braune gegriffen, so ist es allein dein verdienst, für den du niemanden zur verantwortung ziehen kanst...

...wenn dich die meinung und die wertung anderer über deine sexuellen präfernzen daran hindern, diese auszüben, so ist das auch dein kaffee...

...lediglich wenn deine vorstellungen von freier sexualität praktiken beinhalten, die erwähnung in diversen gesetztesblättern, wie dem strafgesetzbuch finden, dann bist du in der ausübung deiner freien sexualität eingeschränkt. zum glück, möcht ich meinen......
 
Jetz hackts halt nicht alle auf dem alten Hansi rum.
Es gibt leider schon sehr viele Länder in denen es, besonders Frauen, nicht möglich ist, selbstbestimmt über ihren Körper zu verfügen.
Ist aber mehr eine Frage der allgemeinen Menschenrechte:(
 
Ein "Recht auf etwas haben" hat nur dann Sinn, wenn es auch realisierbar, bzw. durchsetzbar wäre. Aus diesem Grund kann es kein "Recht auf Gesundheit" geben. Wohl aber ein Recht auf Fürsorge, Pflege, ärztliche Betreuung, usw. im Krankheitsfall. Niemand auf der Welt ist in der Lage, Gesundheit zu garantieren. Das würde praktisch sowas wie Unsterblichkeit bedeuten.

Ebenso kann es kein Recht auf "freie Sexualität" geben, weil hier schlichtweg die Freiheit des einen die des anderen beeinträchtigen könnte. Deshalb haben wir ja auch Gesetzte, die die sexuelle Freiheit ausdrücklich und zu Recht einschränken, auch gegen die verfassungsmäßigen Grundrechte auf freie Entfaltung.

Dass Menschen von anderen wegen ihrer Sexualität diskriminiert werden, hat damit nichts zu tun und ist eine Frage des Umgangs miteinander.
Gut so , jetzt brauch ich daß nicht mehr schreiben!
 
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