Saunaclubs römerbad casa juvavum

aha, und woher soll man das wissen? ich geb doch nicht bei jeder adresse so ein komisches ?LANG=ger zusätzlich ein! :fragezeichen:

aber was hat es mit dem gerücht von wegen "laufhaus" auf sich? gibt es den fkk club nicht mehr?
 
Nein die normale ohne das ?LANG wurde einfach auf die Landingpage von Kärnten umgelegt :)

Du keine Ahnung, muss mal wenns die Zeit erlaubt wieder hochfahren...
 
aha, und woher soll man das wissen? ich geb doch nicht bei jeder adresse so ein komisches ?LANG=ger zusätzlich ein! :fragezeichen:

aber was hat es mit dem gerücht von wegen "laufhaus" auf sich? gibt es den fkk club nicht mehr?
Was das jetzt beim Casa Juvaum bedeutet, kann ich auch nicht sagen, es hat vermutlich steuerrechtliche Gründe. Seit 1.4. gilt eine neue Steuerregelung für Clubs von der Laufhäuser ausgenommen sind
 
Laufhäuser und escort's sind von diesem Gesetz ausgenommen

Aha, darum ists FKK-Noblesse jetzt auch ein "Laufhaus!"

Bin mal gespannt, wielange die Casa-HP "in Arbeit" ist!
 

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Um welche Steuer handelt es sich da? Gemeindeabgabe?
ich glaub, es geht darum, dass die pauschale abzugssteuer nicht mehr rechtens ist. hier hat anscheinend jemand das originaldokument eingescannt: http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=11854

@sandy18: als escort hast du halt nach wie vor ein problem mit dem salzburger landessicherheitsgesetz, das diese form der prostitution verbietet...

aber zurück zum casa juvavum. ich kann mir nicht vorstellen, dass der fkk club innerhalb von nur wenigen wochen zum laufhaus umgebaut wurde.
 
ich kann mir nicht vorstellen, dass der fkk club innerhalb von nur wenigen wochen zum laufhaus umgebaut wurde.

Wenn es - wie in Deinem verlinkten Dokument zitiert - um die Beurteilung im Einzelfall geht, ob selbständige Tätigkeit vorliegt, kann es ja schon genügen, jedem Mädchen ein bestimmtes Zimmer für die Ausübung ihrer Tätigkeit zu vermieten. Da braucht nichts umgebaut zu werden, und die gemeinschaftlichen Aufenthaltsräume im Erdgeschoss tun dem keinem Abbruch.
 
Jedoch gehört dann der Barbetrieb ausgegliedert... und nen Gewerbeschein dafür zu kriegen... jedoch würd das wiederrum mit dem "Flatratetarif" für Getränke wiederrum ned konform anderer Gesetze gehen...
 
Stimmt, nur soweit ich mich entsinne haben "normale" Lokale schon fürs Flatratesaufen eins auf die Finger gekriegt.... Damals fielen die Stichworte Wettbewerbsverzug und Jugendschutzgesetz...
 
Flatratesaufen .... Wettbewerbsverzug und Jugendschutzgesetz...

Du meinst wahrscheinlich Wettbewerbsverzerrung. Das ist nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb nur dann unzulässig, wenn man unter dem Einstandspreis verkauft. Aber bei 50 EUR (auch wenn nicht alles für Getränke ist) kann man ev. schon glaubhaft machen, dass die Kunden im Durchschnitt nicht so viel konsumieren. Beim Brunch wären die Einzelpreise á la Carte auch wesentlich teurer.

Mit dem Jugendschutzgesetz sollte man dort wohl nicht in Konflikt kommen ;-) Aber gerade deshalb wird Flatratesaufen - berechtigter Weise (!) - wohl mit allen Mitteln bekämpft.
 

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