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http://www.wien.gv.at/verwaltung/prostitution/pdf/uebersichtsplan2.pdf
Unter Berücksichtigung dieser für den Straßenstrich zugelassener Flächen und der Polizeiverordnung "Verbotzone Prater" http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/i4500700.htm wie der Umwidmung im Bereich der Perspektivstraße ist der STRASSENSTRICH auf der STADIONALLEE von der Hauptallee bis zur Lusthausstraße und der MEIEREISTRASSE ab dem Stadion bis zur Hauptallee zulässig (natürlich nicht am Samstag und Sonntag, wo ein Fahrverbot besteht). Wäre doch nett, wenn sich eine Gruppe fände und die Tradition der Pratermädchen fortsetzen könnten.
Unter Berücksichtigung dieser für den Straßenstrich zugelassener Flächen und der Polizeiverordnung "Verbotzone Prater" http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/i4500700.htm wie der Umwidmung im Bereich der Perspektivstraße ist der STRASSENSTRICH auf der STADIONALLEE von der Hauptallee bis zur Lusthausstraße und der MEIEREISTRASSE ab dem Stadion bis zur Hauptallee zulässig (natürlich nicht am Samstag und Sonntag, wo ein Fahrverbot besteht). Wäre doch nett, wenn sich eine Gruppe fände und die Tradition der Pratermädchen fortsetzen könnten.
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