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Gast
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also werden sie einen eigenen Zugang stemmen müssen ?
oder woanders hinziehen, nehme ich an....
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Das Studio war NICHT ebenerdig.also werden sie einen eigenen Zugang stemmen müssen ?
wird eher schwierig - ich stelle mir gerade extra Treppe auf der MaHü vor
Vermutlich immer noch besser als das shared space Konzept der Grünen und wenigstens werden damit keine Steuer-Geldmittel verschwendet
Vielleicht gibt es eine EU-Förderung und das ganze wird dann wenn die Politiker die Prostitution endlich ausgerottet glauben in ein paar Jahren UNECSO Kulturerbe
Die größte Sch... Aktion der Wiener Idiotenregierung seit langem...Steuermittel sinnvoll eingesetzt,
Unten war sie zumindest bis vor ein paar Wochen noch angeschrieben...einzig die Sauna vermisse ich
wofür denn? für die Schnapsidee "Begegnungszone" - das sind realitätsfremde Träumereien, sonst nix. Und wir dürfen diesen Unfug mit unseren Steuergeldern auch noch finanzierenendlich werden Steuermittel sinnvoll eingesetzt
superda kannst du stolz drauf sein
@Rentier, meine volle Zustimmung!Das Geld wäre sinnvoller investiert in den miesesten Wohngegenden von 1100 oder 1110.
Bereits gute Gegenden werden weiter aufgebaut, die miesen verkommen weiter.
Menschenverachtend wird da vorgegangen.
Du mußtest echt die ganze Zeit auf Autos aufpassen? Waren die Gehsteige nicht breit genug?wenn man auf der Mahü einfach spazieren und shoppen gehen kann ohne die ganze zeit auf autos aufpassen zu müssen
Du mußtest echt die ganze Zeit auf Autos aufpassen? Waren die Gehsteige nicht breit genug?
Die Autos sind und waren für mich immer eine wesentlich kleinere und leichter einzuschätzende "Bedrohung" als die größenwahnsinnigen Pedalritter, die sich aus Prinzip an keine Verkehrsregeln halten. Jetzt soll ich meinen Platz auch noch mit Ihnen teilen... Dazu kommen dann noch bettelnde Rumänen und Gruftbesucher ... und in diesem wundervollen Ambiente sollen dann nach Vorstellung der Grünen auch noch Kinder spielen..Mein Gott shared space ist doch was schönes Aber Hauptsache wir konnten den MIV schikanieren.einfach spazieren und shoppen gehen kann ohne die ganze zeit auf autos aufpassen zu müssen
Nein, aber die Begründung des UVS im ersten Verfahren war MMN wasserdicht. Es gibt im WPG einige Grundsätze, die man nicht uminterpretieren kann. Wäre man der Argumentation der Sauna Royal gefolgt, wäre jegliche Form der Wohnungsprostitution erlaubt, und genau das will der Wiener Gesetzgeber nicht haben.
Räume derjenigen Person welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt.
Eure Räume gehören mir aber nicht.
§ 2 Abs 5 hat mit § 6 Abs 2 überhaupt nichts zu tun, weil sich diese Definition nur auf den Abs 1 bezieht.
§ 9.Abs. 5.
Die Ausübung von Prostitution in einem Gebäude ist nur zulässig, wenn dieses als Prostitutionslokal den Vorgaben des § 6 entspricht.
Richtig. Sie ist zivilrechtlich in meinem Besitz (Besitz ist ungleich Eigentum).Deine "Mietwohnung" ist auch nicht dein Eigentum, gehört trotzdem dir.
Das ist schon problematischer. Ein Kassenbett in einem Mehrbettzimmer begründet ganz sicher keinen Besitz des Raumes. Argumentieren könnte man es bei Privatbetten, wenn sonst niemand im Zimmer ist, wenn sozusagen eine signifikante Hotelkomponente dabei ist. Ob man hier von "Besitz des Raumes" sprechen kann, ist aber stark von der Vertragsgestaltung bzw. der Hausordnung abhängig. Steht in der Hausordnung bspw., dass ein/e Besucher/in jederzeit vom Personal aus dem Zimmer geworfen werden kann, kann man nicht von Besitz sprechen.Dein Zimmer in einem Spital ist auch nicht dein Eigentum, es ist trotzdem dein Zimmer.
O.k., so kann man es sicher lesen.Jeder Raum, - sei es der Raum des Kunden - der für die Ausübung der Prostitution bestimmt oder verwendet wird, ist laut § 2. Abs.5. ein Prostitutionslokal.
Dein Zimmer in einem Spital ist auch nicht dein Eigentum, es ist trotzdem dein Zimmer
Jetzt wird es lustigJetzt aber zu Euch: Wenn ich bei Euch Kunde bin, inwiefern gehört mir dann Euer Raum, sodass der für Euch günstige § 6 Abs 2 anwendbar wäre?
Zitat Zitat von sauna-royal Beitrag anzeigen
Dein Zimmer in einem Spital ist auch nicht dein Eigentum, es ist trotzdem dein Zimmer
Zitat Zitat von kater001 Beitrag anzeigen
Jetzt aber zu Euch: Wenn ich bei Euch Kunde bin, inwiefern gehört mir dann Euer Raum, sodass der für Euch günstige § 6 Abs 2 anwendbar wäre?
Jetzt wird es lustig
Der Verwaltungsgerichtshof sieht in seinem Erkenntnis vom 16. Februar 2012, Zl. 2010/01/0009 nicht einmal die Prostitutionsausübung in einem Stundenhotel als "Hausbesuch" an, der den Ausnahmetatbestand des § 5 Abs. 2 Wr. ProstitutionsG verwirklichen würde.
Zusammenfassend sagt er: Davon, dass eine Person, welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt, im Stundenhotel (Zimmer) eine Unterkunft im Sinne des § 5 Abs. 2 WPG habe, kann keine Rede sein, werden diese Räume doch nicht im Sinne des § 1 Meldegesetz 1991 zum Wohnen und Schlafen benutzt, sondern nach bloß kurzfristiger Vermietung zur Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder zur Vornahme sexueller Handlungen (§ 2 Abs. 1 Wr. ProstitutionsG). Dabei kann dahinstehen, ob die Prostituierte und/oder ihr Freier als Mieter des Privatzimmers im Stundenhotel aufgetreten sind.
Daraus folgt aber auch, dass Besuche von SW in einem "gewöhnlichen" Hotel grundsätzlich den Ausnahmefall begründen und somit - für den Kunden - "unschädlich" sind.
Jetzt aber zu Euch: Wenn ich bei Euch Kunde bin, inwiefern gehört mir dann Euer Raum, sodass der für Euch günstige § 6 Abs 2 anwendbar wäre?