Privat Diverses Sauna Royal WPG 2011 öffentliche Verhandlung (2)

IRRTUM! Was der Wiener Gesetzgeber will...
Also wird fleissig weiter"gestemmt"
Mit Verlaub, Herr Sauna Royal, aber
Wien ist die einzige Stadt auf der Welt, wo man sagen darf: Sein's mir ned bös, aber Sie san a Trottel!
:ironie:
Auch nach der nächsten Wahl bleiben alle Schalter rot. Jeder geborene Wiener weiß es nur zu gut: Anstatt die superteure und unberechenbare Ochsentour durch den Instanzenweg zu gehen, hättest du dich beizeiten nach der richtigen Decke strecken sollen. So wie jene Herrschaften, in deren Lokalen bei der Massage ebenfalls ein wenig geturnt wird - und niemanden kratzt es.

Nachdem du bereits den Scherbm drauf hattest, hättest du absolut keinen Krawall schlagen, sondern einen Kapazunder wie den untersetzten Herrn L. als Rechtsverdreher engagieren sollen. Vielleicht hätte er mit Verweis auf die 1984er Regelung noch was ausdealen können.

Spätestens seit deiner "Veröffentlichung" der Sache bist jedoch zuoberst auf der Abschussliste - da wern kane Manderl mehr gmacht, wirst sehn...
 
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und niemanden kratzt es.
Auch die Sauna Royal war jahrelang in Betrieb, obwohl es den separaten Eingang auch nach dem alten Wiener Prostitutionsgesetz schon geben hätte müssen. Aber nach dem neuen WPG wollte Sauna Royal selbst das Lokal als Prostitutionslokal genehmigen lassen. Da tut sich die Behörde natürlich schwer, nicht hinzuschauen, wenn jemand "Hier!" schreit.
 
Zunächst danke für Eure ausführlichen Beiträge. Ich finde Eure Rechtsansicht interessant, und wie schon erwähnt, ich wünsche Euch natürlich das Beste für Eure Verhandlung.

Demnach, ist Hausbesuch in Wien verboten.

Geht der Gast in die Sauna, (bei uns war das öfter der Fall) ist sein Zimmer für Ihn reserviert.
Sein Raum ist/war für andere Gäste nicht zugänglich.
Sogar die Chefin klopft an, bevor sie hineingeht.

Dazu zwei Anmerkungen:
1. Wenn Eurer Meinung nach Hausbesuche verboten sind, warum sollte dann Prostitution in einem temporär vermieteten Raum erlaubt sein? Wo ist der Unterschied zum Hausbesuch?

2. Wenn Ihr "nur" Zimmer vermietet, wie sieht es mit der Anbahnung aus? Bestellt der Kunde die Prostituierte schon, bevor er Eure Sauna betritt? Oder kommt er erst dort erstmals mit dem Mädchen in Kontakt? Wenn Zweiteres, fallt Ihr jedenfalls unter § 6 Abs 1.
 
Dazu zwei Anmerkungen:
1. Wenn Eurer Meinung nach Hausbesuche verboten sind, warum sollte dann Prostitution in einem temporär vermieteten Raum erlaubt sein? Wo ist der Unterschied zum Hausbesuch?

§ 9.Abs. 5.
Die Ausübung von Prostitution in einem Gebäude ist nur zulässig, wenn dieses als Prostitutionslokal den Vorgaben des § 6 entspricht.

Es geht nicht darum ob der Raum vermietet ist oder nicht, sondern ob es sich bei dem Raum um ein Prostitutionslokal entsprechend den Vorgaben des § 6. handelt oder nicht.

Bezüglich § 6. Abs. 2 (Räume derjenige Person)

Dein Zimmer im Hotel. Dein Eigentum ist es trotz Benützung nicht.
Dein Arbeitsplatz zB. Büro, Küche, Werkstatt etc.
Dein Tisch in einem Restaurant. Musst du nicht kaufen oder mieten trotzdem gilt er als dein Tisch.
Dein Parkplatz, wo du gerade dein Auto abgestellt hast. Auch wenn du nicht dafür zahlst, gilt er als dein Parkplatz.
Deine Kabine in einem Solarium. Während deines Besuches ist es dein Raum.
Die öffentliche Toilette. Während du darin verweilst, wird dir diesen/deinen Raum niemand streitig machen.

Dein Bett im Spital.
Dein Sitzplatz im Kino.
 
2. Wenn Ihr "nur" Zimmer vermietet, wie sieht es mit der Anbahnung aus? Bestellt der Kunde die Prostituierte schon, bevor er Eure Sauna betritt? Oder kommt er erst dort erstmals mit dem Mädchen in Kontakt? Wenn Zweiteres, fallt Ihr jedenfalls unter § 6 Abs 1.

Wir würden nur dann unter § 6. Abs. 1 fallen, wenn wir Zimmer an die Mädchen vermieten würden wie in einem Laufhaus.
Die Art der Anbahnung ist nicht relevant.

§ 6. (1) Gebäude oder Gebäudeteile dürfen zur Ausübung der Prostitution als Prostitutionslokale (§ 2 Abs. 5) nur verwendet werden, wenn
a)sie einen unmittelbaren und gesonderten Zugang zur öffentlichen Fläche aufweisen;
b)über sämtliche zugehörenden Räume Personen Verfügungsgewalt haben, die Prostitution ausüben;
 
§ 9.Abs. 5.
Die Ausübung von Prostitution in einem Gebäude ist nur zulässig, wenn dieses als Prostitutionslokal den Vorgaben des § 6 entspricht.

Es geht nicht darum ob der Raum vermietet ist oder nicht, sondern ob es sich bei dem Raum um ein Prostitutionslokal entsprechend den Vorgaben des § 6. handelt oder nicht.
Die eigene Wohnung entspricht aber jedenfalls dem § 6 Abs. 2. Daher sind Hausbesuche aus meiner Sicht ausdrücklich erlaubt.

Bezüglich § 6. Abs. 2 (Räume derjenige Person)

Dein Zimmer im Hotel. Dein Eigentum ist es trotz Benützung nicht.
Dein Arbeitsplatz zB. Büro, Küche, Werkstatt etc.
Dein Tisch in einem Restaurant. Musst du nicht kaufen oder mieten trotzdem gilt er als dein Tisch.
Dein Parkplatz, wo du gerade dein Auto abgestellt hast. Auch wenn du nicht dafür zahlst, gilt er als dein Parkplatz.
Deine Kabine in einem Solarium. Während deines Besuches ist es dein Raum.
Die öffentliche Toilette. Während du darin verweilst, wird dir diesen/deinen Raum niemand streitig machen.

Dein Bett im Spital.
Dein Sitzplatz im Kino.
Es tut mir leid, aber das ist großteils Blödsinn. Einzig bzgl. des Hotelzimmers ließe es sich argumentieren. Die anderen Sachen sind meist gar keine abgeschlossenen Räume (Küche, Werkstatt, Restaurant-Tisch, Parkplatz :shock:) oder es ist kein "Raum derjenigen Person". Im Solarium hast Du einzig und allein das Recht, die Sonnenliege zu benutzen - machst Du irgendwas anderes, wirst Du rausgeschmissen. Im öffentlichen Klo hast Du einzig und allein das Recht, es als Klo zu benutzen. Du hast keine sonstige Verfügungsgewalt.

Die Antwort auf meine wichtigste Frage bist Du aber schuldig geblieben: Wie läuft bei Euch die Anbahnung ab?
 
Lieber SaunaRoyal!
Ich will dir bestimmt nich nahetreten und es steht mir auch nicht zu, dir irgendwelche Ratschläge zu erteilen.
Aber vermutlich wäre es weit besser, deine (auch finanziellen) Energien in die Adaptierung eines neuen Lokals zu investieren.
 
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Aber nach dem neuen WPG wollte Sauna Royal selbst das Lokal als Prostitutionslokal genehmigen lassen.

Lieber Barfly

Wir hatten nicht die Möglichkeit uns nicht zu melden.

Es gab unmittelbar vor dem Inkrafttreten des neuen WPG 2011 eine "Bestandsaufnahme" vor Ort, durch die Polizei.

Unangekündigt um 20 Uhr abends.

Wir standen bereits auf der Liste behördlich bekannter Prostitutionslokale.
 
Die eigene Wohnung entspricht aber jedenfalls dem § 6 Abs. 2. Daher sind Hausbesuche aus meiner Sicht ausdrücklich erlaubt.


Lieber Kater001



Wenn es in deiner Wohnung um die Ausübung der Prostitution geht, und deine Wohnung in einem Gebäude liegt, dann ist das laut § 9. Abs. 5 ausdrücklich nicht erlaubt.

§ 9.Abs. 5.
Die Ausübung von Prostitution in einem Gebäude ist nur zulässig, wenn dieses als Prostitutionslokal den Vorgaben des § 6 entspricht.


...es sei denn, deine Wohnung ist ein Prostitutionlokal und entspricht den Vorgaben des § 6.


Die Antwort auf meine wichtigste Frage bist Du aber schuldig geblieben: Wie läuft bei Euch die Anbahnung ab?


Genau wie überall. Vielleicht ein bisschen dezenter.
 
Genau wie überall. Vielleicht ein bisschen dezenter.
Das ist aber der Punkt. Sobald die Anbahnung in Eurer Sauna stattfindet, könnt Ihr die Anwendung des § 6 Abs. 2 vergessen. Dann ist ausschließlich Abs. 1 anwendbar.
 
Das ist aber der Punkt. Sobald die Anbahnung in Eurer Sauna stattfindet, könnt Ihr die Anwendung des § 6 Abs. 2 vergessen. Dann ist ausschließlich Abs. 1 anwendbar.


Du hast Recht.


§ 2. Abs. 2.
Wenn in diesem Gesetz nicht ausdrücklich anderes verfügt ist, gelten die Einschränkungen für die Ausübung auch für die Anbahnung der Prostitution.

Bei uns kommen die Mädchen in DEIN ZIMMER und stellen sich eine nach der anderen vor.
 
Na da bin ich zum Glück richtig in dem Thread eingestiegen.
Ich kann mich an den ersten Witz erinnern, wo du behauptet hast, dass ein FENSTER Zugang zum öffentlichen Raum sein soll.
Und der Witz jetzt, dass die Frau in das Zimmer vom KUNDEN kommt ist GENIAL, wenn man sich kaputtlachen will.

Ich danke dir für beide Meldungen, die werde ich verwenden!
 
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Und der Witz jetzt, dass die Frau in das Zimmer vom KUNDEN kommt ist GENIAL, wenn man sich kaputtlachen will.
Ich fürchte, das stimmt. Ich wünsche sauna-royal nach wie vor das Beste, aber ich fürchte, mit dieser Argumentation werdet Ihr schweren Schiffbruch erleiden.
 
Ich kann mich an den ersten Witz erinnern, wo du behauptet hast, dass ein FENSTER Zugang zum öffentlichen Raum sein soll.

...nicht Zugang zum öffentlichen Raum, sondern Zugang zur öffentlichen Fläche.

...ansonsten Richtig.


Und der Witz jetzt, dass die Frau in das Zimmer vom KUNDEN kommt ist

Das ist kein Witz.

Vielleicht waren die Mädchen nicht immer witzig, sondern nur gut gelaunt.

Aber ins Zimmer gekommen sind sie,.......ernshaft,..... wirklich.


...und jetzt haben wir uns alle kaputtgelacht.
 
Du solltest echt deine Zeit und vorallem dein Geld VERNÜNFTIG einsetzen.
Hast wirklich zwei Sachen komplett versemmelt. Einige Gesetzesschreiber und -vertreter sind garantiert dumm und dämlich. Aber deine zwei Sachen sind derartig "weltfremd", dass man sich nur wundern kann. Im Ernst, du beleidigst die Intelligenz normal denkender Menschen, von den Gescheiten brauche ich nicht einmal zu reden.
 
Zitat Zitat von MrNJ Beitrag anzeigen
Und der Witz jetzt, dass die Frau in das Zimmer vom KUNDEN kommt ist GENIAL, wenn man sich kaputtlachen will.
Ich fürchte, das stimmt. Ich wünsche sauna-royal nach wie vor das Beste, aber ich fürchte, mit dieser Argumentation werdet Ihr schweren Schiffbruch erleiden.

Sauna-Royal ist ein erotisches Massagestudio mit Sauna, nicht zu verwechseln mit FKK Saunaclubs.


In jedem erotischen Massagestudio wird der Kunde in einen freien Massageraum geführt.

Die Mädchen kommen einzeln ins Zimmer um sich vorzustellen.

Service und Preis werden besprochen. Der Gast entscheidet sich für ein Mädchen seiner Wahl.

Das Mädchen kommt in das Zimmer des Gastes.




Im Laufhaus geht der Kunde von Zimmer zu Zimmer, von Mädchen zu Mädchen.
 
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