- Registriert
- 15.10.2015
- Beiträge
- 4.443
- Reaktionen
- 7.819
- Punkte
- 383
- Checks
- 1
Ja, die Lehrverpflichtungen sind unterschiedlich.Nein, ich meinte für einen in der Volksschule hat er andere Arbeitszeiten vorgeschrieben als einer in einer EMS oder HTL.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
Ja, die Lehrverpflichtungen sind unterschiedlich.Nein, ich meinte für einen in der Volksschule hat er andere Arbeitszeiten vorgeschrieben als einer in einer EMS oder HTL.
Der Mehraufwand wird mit Geld entlohnt. Die Fächer sind in Gruppen unterteilt.Was meinen die Lehrer dazu?
Ja, die Lehrverpflichtungen sind unterschiedlich.
Nö, alle müssen in Zukunft 24 Stunden drin hocken. Glaub 22 echt unterrichten und 2 irgendwas anderes.Kommt aber auch auf die Art von Lehrer an, je nach Schulstufe, oder?
Weiteres Studium abschließen und Bücher schreiben.Was machen mit den vier Monaten Urlaub im Jahr!!
22+2=24 ... 22 Unterricht und 2 Absetzstunden für so ziemlich sämtliche NebentätigkeitNö, alle müssen in Zukunft 24 Stunden drin hocken. Glaub 22 echt unterrichten und 2 irgendwas anderes.
Nö, alle müssen in Zukunft 24 Stunden drin hocken. Glaub 22 echt unterrichten und 2 irgendwas anderes.
Weiteres Studium abschließen und Bücher schreiben.
Is ja alles Unsinn mit den herumgeisternden Weisheiten, die anderen 20 Stunden sind zum Korrigieren und Vorbereiten usw. Es ist einfach so, dass keiner 40 Stunden ohne Schaden und Qualitätseinbußen unterrichten kann.Hörte mal, 20 müssen's in der Schule sein und 20 brauchen's zu Hause zur Vorbereitung und Hefte vebessern usw., macht also dann eh 40 in der Woche.
Kann mich erinnern, dass unsere uns damals eine Leseaufgabe gaben und derweil diese Heimarbeit in der Schule gemacht haben.....
Ich zuck wirklich aus, und drück an die 200-300 Mal auf den Knopf.Wann kommt endlich der Receiver, der die Werbung ausblendet?
Guckst du den Hausbauthread in der DiskussionseckeIch zuck wirklich aus, und drück an die 200-300 Mal auf den Knopf.
Aber, dass du dich daran erinnerst.
Mir fehlt die Zeit!! Schau, ich bin eigentlich im Urlaub, die 4. Woche, wie viele Tage tat ich nichts? Null. Außerdem fehlt mir der Platz. Hab echt viele Idee, wenn ich nur den verdammten Platz hätte.
Gibt's für Sportschützen eigentlich eine Art Prüfung, oder kann das jeder werden?Genauso wie meine Waffen eigentlich Sportgeräte sind
Gibt's für Sportschützen eigentlich eine Art Prüfung, oder kann das jeder werden?
Also das geht so: auf Schießständen darfst du, sofern kein Waffenverbot über dich verhängt ist, alle dort möglichen Disziplinen schießen, fraglich ist, woher du die Waffe hast. Du kannst mit einem Bekannten hingehen, der dir dann seine borgt. Willst du selbst eine Waffe erwerben, dann kommt es auf die Waffenkategorie an, welche du erwerben willst.Gibt's für Sportschützen eigentlich eine Art Prüfung, oder kann das jeder werden?
Ja, aber noch durchschaubar. Und es ist schon gut so, dass es all diese Hürden gibt, auch wenn ein Restrisiko immer bleibt.Also das geht so: auf Schießständen darfst du, sofern kein Waffenverbot über dich verhängt ist, alle dort möglichen Disziplinen schießen, fraglich ist, woher du die Waffe hast. Du kannst mit einem Bekannten hingehen, der dir dann seine borgt. Willst du selbst eine Waffe erwerben, dann kommt es auf die Waffenkategorie an, welche du erwerben willst.
Kurz und grob: Faustfeuerwaffen und halbautomatische Gewehre sind Kategorie B. Hier benötigst du eine Waffenbesitzkarte (Antrag bei Behörde, Psychotest, Gebühren ... volles Programm). Wenn du eine Schrotflinte oder einen Kugelrepetierer kaufen willst (Kategorie C und D), musst du 18 Jahre alt sein, unbescholten und EWR-Bürger. Allerdings hast du drei Tage Abkühlungsphase, bedeutet, du gehst zum Waffenhändler, kaufst und er gibt dir das Gewehr erst drei Tage später - erkundet in der Zeit ob ein Waffenverbot über dich vergängt ist.
Für das Schießen an sich gibt es keine Prüfung. Abgesehen vom Waffenführerschein, den du bei Kategorie B im Zuge des Antrages brauchst. Dort übst du grundlegend den sicheren Umgang mit Schusswaffen. Der muss auch alle paar Jahre erneut gemacht werden, wenn du kein aktives Vereinsmitglied bist.
Komplex, oder?
Finde ich auch. Es soll schon kontrolliert werden, wer Waffen bekommt. Das wahre Problem sind illegale Waffen. Der Gesetzgeber schärft die Waffengesetze immer mehr, mit teils meines Erachtens unsinnigen Bestimmungen. Beispielsweise ist die Anzahl von Faustfeuerwaffen grundsätzlich auf 2 pro Person beschränkt. Jetzt hätte ich als Sportschütze gerne mehr, um unterschiedliche Disziplinen schießen zu können. Das geht aber mit der Beschränkung eben nicht. Der Gesetzgeber sieht auch keine Ausnahmen für Sportschützen vor - meines erachtens sinnbefreit. Wer gerne Auto fährt, darf sich ja auch 12 Autos kaufen, wenn er will. Und jeder Sportschütze achtet penibel alle Vorschriften einzuhalten, dapassier extrem wenig.Ja, aber noch durchschaubar. Und es ist schon gut so, dass es all diese Hürden gibt, auch wenn ein Restrisiko immer bleibt.
In der Schule haben Schusswaffen jedenfalls nichts verloren.
Also das geht so: auf Schießständen darfst du, sofern kein Waffenverbot über dich verhängt ist, alle dort möglichen Disziplinen schießen, fraglich ist, woher du die Waffe hast. Du kannst mit einem Bekannten hingehen, der dir dann seine borgt. Willst du selbst eine Waffe erwerben, dann kommt es auf die Waffenkategorie an, welche du erwerben willst.
Kurz und grob: Faustfeuerwaffen und halbautomatische Gewehre sind Kategorie B. Hier benötigst du eine Waffenbesitzkarte (Antrag bei Behörde, Psychotest, Gebühren ... volles Programm). Wenn du eine Schrotflinte oder einen Kugelrepetierer kaufen willst (Kategorie C und D), musst du 18 Jahre alt sein, unbescholten und EWR-Bürger. Allerdings hast du drei Tage Abkühlungsphase, bedeutet, du gehst zum Waffenhändler, kaufst und er gibt dir das Gewehr erst drei Tage später - erkundet in der Zeit ob ein Waffenverbot über dich vergängt ist.
Für das Schießen an sich gibt es keine Prüfung. Abgesehen vom Waffenführerschein, den du bei Kategorie B im Zuge des Antrages brauchst. Dort übst du grundlegend den sicheren Umgang mit Schusswaffen. Der muss auch alle paar Jahre erneut gemacht werden, wenn du kein aktives Vereinsmitglied bist.
Komplex, oder?
Wennst ein Naturtalent bistUnd man kann gleich an Meisterschaften teilnehmen?