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das grenznahe Atomkraftwerk Krsko liegt nur knapp über 100 Kilometer von unserer steirischen Landeshauptstadt entfernt. Die Grenzbezirke der Steiermark liegen noch näher zum slowenischen Kernkraftwerk. Eine nicht unerhebliche Bedrohung für uns Steirer! Die Folgen, die bei einem atomaren Unfall für die Steiermark entstehen können, dürfen nicht unterschätzt werden. Gegenwärtig findet eine im Europarecht verankerte Strategische Umweltprüfung statt. In dieser ist es möglich, dass jeder betroffene Bürger eine Stellungnahme abgibt. Um eine möglichst große Bürgerbeteiligung von Seite der Steiermark in unserem Nachbarland zu repräsentieren ist es wichtig, dass möglichst viele Steirer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Daher ersuchen ich Euch, den unten angeführten Text als Stellungnahme an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung weiterzuleiten, welches die Stellungnahmen dann an das zuständige Ministerium nach Slowenien weiterleiten wird.
An das Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 13A
Landhausgasse 7 8010 Graz per E-Mail an fa13a@stmk.gv.at
Ich bitte um Übermittlung meiner anschließenden Stellungnahme zur Strategischen Umweltprüfung des nationalen Energieprogramms der Republik Slowenien an die zuständigen Behörden in Slowenien im Wege des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Außerdem ersuche ich um Information über die weiteren Verhandlungsergebnisse.
Stellungnahme im Rahmen der strategischen Umweltprüfung zum Vorhaben Sloweniens, die Laufzeit des Atomkraftwerks Krsko bis 2043 zu verlängern sowie einen neuen Reaktor zu bauen:
Ich beantrage die Ablehnung
· der geplanten Laufzeitverlängerung des bestehenden Atomkraftwerkes Krsko
· der Errichtung eines neuen Reaktors
Begründung:
Das Atomkraftwerk liegt in einem Gebiet, das seit Jahrhunderten als Erdbebenregion bekannt ist. In unmittelbarer Umgebung hat bereits eine Vielzahl von starken Beben stattgefunden, eines davon im Jahr 1917 in einer Entfernung von nur knapp zehn Kilometer zum AKW Krsko. Gerade nach dem mehrfachen Supergau in Fukushima kann ein stark erdbebengefährdetes Gebiet kein geeigneter Standort für ein Atomkraftwerk darstellen.
Auch die Materialalterung das Atomkraftwerk ist seit knapp 30 Jahren in Betrieb spricht gegen die Genehmigung einer Laufzeitverlängerung. Eine 30-jährige Laufzeit entspricht der normalen technischen Lebensdauer eines Atomkraftwerkes. Die Genehmigung ist ohnedies auf 40 Jahre erteilt worden, nämlich bis 2023. Eine rasche Stilllegung ist somit dringend anzustreben.
Mit freundlichen Grüßen
Name, Adresse
An das Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 13A
Landhausgasse 7 8010 Graz per E-Mail an fa13a@stmk.gv.at
Ich bitte um Übermittlung meiner anschließenden Stellungnahme zur Strategischen Umweltprüfung des nationalen Energieprogramms der Republik Slowenien an die zuständigen Behörden in Slowenien im Wege des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Außerdem ersuche ich um Information über die weiteren Verhandlungsergebnisse.
Stellungnahme im Rahmen der strategischen Umweltprüfung zum Vorhaben Sloweniens, die Laufzeit des Atomkraftwerks Krsko bis 2043 zu verlängern sowie einen neuen Reaktor zu bauen:
Ich beantrage die Ablehnung
· der geplanten Laufzeitverlängerung des bestehenden Atomkraftwerkes Krsko
· der Errichtung eines neuen Reaktors
Begründung:
Das Atomkraftwerk liegt in einem Gebiet, das seit Jahrhunderten als Erdbebenregion bekannt ist. In unmittelbarer Umgebung hat bereits eine Vielzahl von starken Beben stattgefunden, eines davon im Jahr 1917 in einer Entfernung von nur knapp zehn Kilometer zum AKW Krsko. Gerade nach dem mehrfachen Supergau in Fukushima kann ein stark erdbebengefährdetes Gebiet kein geeigneter Standort für ein Atomkraftwerk darstellen.
Auch die Materialalterung das Atomkraftwerk ist seit knapp 30 Jahren in Betrieb spricht gegen die Genehmigung einer Laufzeitverlängerung. Eine 30-jährige Laufzeit entspricht der normalen technischen Lebensdauer eines Atomkraftwerkes. Die Genehmigung ist ohnedies auf 40 Jahre erteilt worden, nämlich bis 2023. Eine rasche Stilllegung ist somit dringend anzustreben.
Mit freundlichen Grüßen
Name, Adresse