Steuerliche Mehrbelastung auf Erotikartikel ab 2012 so gut wie fix

Mitglied #4975

Plaudertasche
Männlich Hetero Österreich, Niederösterreich Dieser Benutzer hat 5 Checks Benutzer ist gesperrt
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Vertrauenswürdigen Quellen zufolge wurde diese Woche ein Gesetzesvoranschlag eingebracht, welcher uns eine steuerliche Erhöhung im Ausmaß von 4% auf Kondome, Gleitcremes, Latex und anderweitige Produkte aus dem Sortiment der Liebesartikel einbringt.

Paragraph 126b Abs. 2 Z. 5 ErG in der Novellierung aus dem Jahre 2006 regelt jedoch eindeutig Wettbewerbsverzerrungsmodalitäten, die notfalls mit Bescheiderlass rechtliche Gültigkeit erlangen.

Jetzt saugen sie uns schon den Spatz aus. Wie denkt Ihr darüber?
 
Als sehr erfahrener Benutzer in Sachen Sexspielzeuge kam mir dieses neue Reglement frühzeitig zu Ohren und ich dachte mir dabei: Jössas na! Jetzt muaßt scho wieda tiafa in die Toschn einegreifn.

Langsam belasten auch mich Genügsamen die Kapriolen der steuerlichen Auswüchse. Aber als ich mir nochmals das ErG in all seinen Facetten durchlas, kam ich erst auf den Trichter. Die wollen doch tatsächlich eine Sexsteuer einheben!

Als würden wir nicht schon genug geschröpft werden. Dann sollen sie uns wenigstens die Freude am Pimmel lassen, oder ist wer heiß drauf, dass man demnächst 17% mehr Zoll auf Gummipuppen aus Asien blechen darf? Die sind eh schon so teuer.
 
Wenigstens ging einer auf den Leim. Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.

Der Anzahl der Hits nach zu urteilen war das anscheinend ein schlechter Aprilscherz. :mrgreen:
 
Eine Besteuerung der Steuer kann wahrlich nur als schlechter Scherz bezeichnet werden. ;)

Mal eine Preisfrage: Muss ein Pensionist tatsächlich die Lohnsteuer in kauf nehmen? Schließlich erhält er keinen Lohn, sondern eine Pension. Dann sollen sie die Lohnsteuer gefälligst umbenennen, damit es auch juridisch passt.
 
Mal eine Preisfrage: Muss ein Pensionist tatsächlich die Lohnsteuer in kauf nehmen? Schließlich erhält er keinen Lohn, sondern eine Pension.

Da irrst Dich bissl, auch eine Pension,
für Du einbezahlt hast ist ein "Lohn"
für Dein Arbeitsleben ;)
 
Hm, könnte mich tatsächlich irren. Wäre auch nichts Neues. ;)

Ich interpretiere Lohn als Entgelt für eine Arbeitsleistung. Zahlt derjenige sein Erwerbsleben lang von seinem Entgelt die 10,25% Pensionsversicherungsbeitrag oder inzwischen mehr ein, gebührt ihm dann aufgrund dessen und der sonstigen Kriterien eine Pension.
 
ch interpretiere Lohn als Entgelt für eine Arbeitsleistung. Zahlt derjenige sein Erwerbsleben lang von seinem Entgelt die 10,25% Pensionsversicherungsbeitrag

Stimmt auch nicht ganz,
will Dich nicht verwirren,
bin selbständig kenn beide Seiten,
die 10,25% sind kein Fixsatz,
variiert, kommt auf Verdienst an,
egal ob selbständig oder unselbständig tätig,
zu komplex das Thema um hier zu erklären.
 
Als Gewerbetreibender bis Du ja gewöhnlicherweise nach dem GSVG versichert. Die 10,25 nach dem ASVG waren/sind jahrelang eingefroren. Du dürftest eine Bemessung nach dem Einkommenssteuerbescheid haben, die naturgemäß abweicht.
 
Als Gewerbetreibender bis Du ja gewöhnlicherweise nach dem GSVG versichert. Die 10,25 nach dem ASVG waren/sind jahrelang eingefroren. Du dürftest eine Bemessung nach dem Einkommenssteuerbescheid haben, die naturgemäß abweicht.

Nö bei der Sva und da wird das drittletzte Jahr als Bemessungsgrundlage
herangenommen egal wies um Firma steht kann sich viel ändern,
glaube mir sprich aus Erfahrung
 
Sag ich ja. Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft = Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz.

Glaube Dir schon. ;) Weswegen die SVA als Beitrags- bzw. Bemessungsgrundlage das drittletzte Jahr heranzieht, ist mir im Gedächtnis verloren gegangen. Möglicherweise hängt das auch mit dem Finanzamt zusammen.

Hauptsache, Ihr habt's im Büro keine Vollposten sitzen, die nach ewig langen Erklärungen das Entgeltfortzahlungsgesetz noch immer nicht kapieren. Beim komplizierteren Angestelltengesetz bezüglich Entgeltfortzahlung sehe ich es ein, dass man da ein bisschen mehr Einarbeitungszeit benötigt. Oder beauftragst Du einen Steuerberater mit den bürokratischen Dingen? Sind ja im Grunde genommen wirklich trocken und fad.
 
Möglicherweise hängt das auch mit dem Finanzamt zusammen.

Na eben nicht.
Das eine hat mit anderem nichts zu tun,
was Du als selbständiger nicht vergessen darfst,
die Bemessungsgrundlage berechnet sich
immer am Gewinn VOR Steuern.
 
Ehrlich gesagt möchte ich gar nicht durch diese ganze Besteuerei durchblicken, obwohl ich als Unselbständiger beruflich damit teilweise beschäftigt bin.

Hat da ein altes Mutterl ein brach liegendes Stück Land, das ihm eigentlich nur Kosten beschert, wir es schon angerechnet. Ein kleines Wäldchen oder ein Weingartl? Schon hat der Fiskus mit dem Einheitswertbescheid seine Hand drauf. Die Bediensteten der Ämter können natürlich nichts dafür, denn sie befolgen eben nur ihre Dienstanweisungen und in Folge das Gesetz. Jammert mal einer vor ihnen, darf er nicht erwarten, dass aus eigener Tasche etwas bezahlt wird oder vielleicht ein Disziplinarverfahren folgt.

Darf ich fragen, in welchem Bereich Du in etwa selbständig bist?
 
Hat da ein altes Mutterl ein brach liegendes Stück Land, das ihm eigentlich nur Kosten beschert, wir es schon angerechnet. Ein kleines Wäldchen oder ein Weingartl? Schon hat der Fiskus mit dem Einheitswertbescheid seine Hand drauf.

Liegst wieder falsch jetzt wirds fad das zum erklären.
 
Ausnahmsweise liege ich damit nicht falsch, weil ich täglich in der Praxis damit zu tun habe.
 
Ausnahmsweise liege ich damit nicht falsch, weil ich täglich in der Praxis damit zu tun habe.

Treffen wir uns mal auf Kaffee dann können das besprechen,
so mancher Steuerberater blickt da nicht durch,
habe nur für meinen Bereich Profis....
 
so mancher Steuerberater blickt da nicht durch,

Verstehe das. Angefangen vom Mehrwert der Beratung eines Dienstgebers zum Nichtraucherschutz bis hin zum korrekten Abführen aller Beiträge umspannt das Betätigungsfeld eines Steuerberaters eine Unmenge.

Sag bloß, Du hast ein Strickwarengeschäft wie der Herr Werner. :shock::mrgreen:

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Dann sollen sie die Lohnsteuer gefälligst umbenennen
Da braucht man nichts umzubenennen, denn die Lohnsteuer heißt eigentlich eh Einkommensteuer. Wird die Einkommensteuer vom Arbeitslohn abgezogen, nennt man das Lohnsteuer. "Lohnsteuer" ist also nur eine Form der Einhebung der Einkommensteuer.
 
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