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Offiziell wird sie auf Bescheiden (ein Bescheid hat mehrere rechtsgültige Punkte zu erfüllen, darunter das Wort "Bescheid", den Gegenstand, eine Einspruchsfrist, die Rechtsmittelbelehrung und eine Unterschrift) der PVA als "Lohnsteuer" ausgewiesen.
Dem gesunden Menschenverstand nach kann ich nur Steuern von einem Entgelt oder eben Lohn abliefern, wenn die Steuer "Lohnsteuer" heißt.
Ein Ruhegnuss bei Beamten fällt da wohl in eine eigene Kategorie bzw. eine Überbrückungshilfe des Arbeitsamtes.
Es ist nicht so, dass Beamte bei Verfehlungen mittellos dastehen, obwohl sie niemals einen Arbeitslosenbeitrag aufgrund der Erwartung, sie seien unkündbar, leisten.
Der Sozialstaat Österreich gleicht eben nach wie vor einem Paradies - ist ja nichts Schlechtes.
Dem gesunden Menschenverstand nach kann ich nur Steuern von einem Entgelt oder eben Lohn abliefern, wenn die Steuer "Lohnsteuer" heißt.
Ein Ruhegnuss bei Beamten fällt da wohl in eine eigene Kategorie bzw. eine Überbrückungshilfe des Arbeitsamtes.
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Der Sozialstaat Österreich gleicht eben nach wie vor einem Paradies - ist ja nichts Schlechtes.