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Danke, Danke lieber GF für die Rolle die du mir zugedacht hast!Stan Laurel: Die Sittenstrolche" ...
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Danke, Danke lieber GF für die Rolle die du mir zugedacht hast!
Im Stuwer macht die Polizei jetzt auf streng. Laut "Wien Heute" ORF: Soll schon die anbahnung mit einer Iligalen mit einer rechnung von 70 euros niederschlagen. Und das ist noch nicht alles die Rechnung bekommst nach Hause geschickt. Ist halt dann schon beinlich wenn Kind und Frau zuhause warten.So wollns dem Treiben im Stuwer ein ende setzen. Was ich glaube auch gelingen wird.
Haben in Wien die Käuflichen Damen ein Schild um Prostituirte nicht mit dieser Dame reden strafbar ich würde nicht zahlen sondern vor Gericht gehen so nicht wir leben doch nicht in einer Diktatur oder doch
Haben in Wien die Käuflichen Damen ein Schild um Prostituirte nicht mit dieser Dame reden strafbar ich würde nicht zahlen sondern vor Gericht gehen so nicht wir leben doch nicht in einer Diktatur oder doch
Und damit Du sie erkennst kriegen die jetzt Taferln "Illegale Nutte"...erst jetzt kannst wissen, daß Du sie nicht ansprechen darfst....und wenn die Tel.Nr.auch noch dabeisteht, kannst das halt anrufen....aus 50 m Entfernung....Eine Nutte darfst schon ansprechen .Nur eine ilegale Nutte eben nicht.
Daher ist es dein eigenes risiko ,wennst im Stuwer eine ansprichst.
Könnte dir halt 70 euros kosten. Und ein Brieferl von der Bullerei bekommst auch nach Haus.
Eine Nutte darfst schon ansprechen .Nur eine ilegale Nutte eben nicht.
Daher ist es dein eigenes risiko ,wennst im Stuwer eine ansprichst.
Könnte dir halt 70 euros kosten. Und ein Brieferl von der Bullerei bekommst auch nach Haus.
Und damit Du sie erkennst kriegen die jetzt Taferln "Ilegale Nutte"...erst jetzt kannst wissen, daß Du sie nicht ansprechen darfst....und wenn die Tel.Nr.auch noch dabeisteht, kannst das halt anrufen....aus 50 m Entfernung....
Die Aussage stimmt so nicht. Man muß hier differenzieren:
in einer Verbotszone, wie es z.B. das Stuwer ist, ist der Straßenstrich komplett verboten, egal, ob ihn eine "Legale" oder eine "Illegale" ausführt.
Dort, wo keine Verbotszone ist und Straßenprostitution erlaubt ist, kann Dir beim Ansprechen einer "Legalen" nichts passieren, bei einer "Illegalen" kannst ein Problem kriegen.
Aber natürlich kann man vor dem Ansprechen kaum wissen, ob eine legal oder illegal arbeitet. Aus der Sicht der Polizei war's dann aber eben Pech, wennst eine "Illegale" erwischt hast. So einfach sind unsere Gesetze
Und wie wir im Fernsehbericht gehört haben, hält es die Polizei dem Kunden für zumutbar, über Schutzzonen bescheid zu wissen. (Der Polizist im Bericht spricht nur von den Schutzzonen um Schutzobjekte. Unkenntnes der per Verordnung festgelegten Verbotszonen wäre auf Seiten des Kunden wohl entschuldbar iSv § 5 (2) VwStG.)in einer Verbotszone, wie es z.B. das Stuwer ist, ist der Straßenstrich komplett verboten, egal, ob ihn eine "Legale" oder eine "Illegale" ausführt.
Ich denke nicht, dass man da ein Problem kriegt, denn zu erkennen, ob eine Prostituierte gemeldet ist oder nicht, ist einem Kunden sicher nicht zumutbar. (Der § 7 VwStG, Anstiftung und Beihilfe, verlangt Vorsatz!)Dort, wo keine Verbotszone ist und Straßenprostitution erlaubt ist, kann Dir beim Ansprechen einer "Legalen" nichts passieren, bei einer "Illegalen" kannst ein Problem kriegen.
Oder vielleicht doch nicht.So einfach sind unsere Gesetze
Untertags ist alles Verbotszone. Anbahnung der Prostitution an öffentlichen Orten ist nur nachts erlaubt. Die Tageszeiten werden per Verordnung für Sommer- und Wintermonate festgelegt. Kurz: Auf der Straße dürfen Prostituierte stehen, wenn's dunkel ist.wieso stelln sie die mädln net unter Tags auch beim Messegelände auf?? Keine Verbotszone!
War heute bei Billa einkaufen und danach bei Emmi weil ich aufs Klo musste. Dort ist alles leer und nur die Monika da, schaut aus, wenn die dicht machen....
Heftige Kritik an den von der Polizei gegen Freier angekündigten Anzeigen hat am Mittwoch der Rechtsanwalt Helmut Graupner geübt. Der Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) erklärte, das Ansprechen von Prostituierten sei "ganz klar nicht strafbar".
http://www.vol.at/news/welt/artikel...-anwalt-fragwuerdig/cn/news-20090304-02524538
Müßte sich halt jemand dafür "zur Verfügung" stellen -