Straßenstrich Strassenstrich - Polizei

Danke, Danke lieber GF für die Rolle die du mir zugedacht hast!:cool:

Habs aber eh net umschrieben...oder !? Wollt den Originaltext net beinhart hinknallen... :mrgreen:

Das Problem war: Der falsche Mann zur falschen Zeit am falschen Ort...wollt eigentlich den Nori checken und filmen lassen...als persönliches Geschenk, weil er immer so scharf drauf ist...aber du hast ihn dann ersetzt...:hmm:...ein fataler Fehler...:oops:...Lapsus könnt ma auch sagen...den falschen erwischt...verdammt... :haha::winke:
 
Im Stuwer macht die Polizei jetzt auf streng. Laut "Wien Heute" ORF: Soll schon die anbahnung mit einer Iligalen mit einer rechnung von 70 euros niederschlagen. Und das ist noch nicht alles die Rechnung bekommst nach Hause geschickt. Ist halt dann schon beinlich wenn Kind und Frau zuhause warten.So wollns dem Treiben im Stuwer ein ende setzen. Was ich glaube auch gelingen wird.
 
Im Stuwer macht die Polizei jetzt auf streng. Laut "Wien Heute" ORF: Soll schon die anbahnung mit einer Iligalen mit einer rechnung von 70 euros niederschlagen. Und das ist noch nicht alles die Rechnung bekommst nach Hause geschickt. Ist halt dann schon beinlich wenn Kind und Frau zuhause warten.So wollns dem Treiben im Stuwer ein ende setzen. Was ich glaube auch gelingen wird.

Stuwer 1/4 hat es schon immer gegeben und das wird auch so bleiben...schau mal Stuwer 2009
 
Haben in Wien die Käuflichen Damen ein Schild um Prostituirte nicht mit dieser Dame reden strafbar ich würde nicht zahlen sondern vor Gericht gehen so nicht wir leben doch nicht in einer Diktatur oder doch:fragezeichen:
 
Ein paar Satzzeichen täten dem Beitrag gut, dann kann man ihn lesen.
 
Haben in Wien die Käuflichen Damen ein Schild um Prostituirte nicht mit dieser Dame reden strafbar ich würde nicht zahlen sondern vor Gericht gehen so nicht wir leben doch nicht in einer Diktatur oder doch:fragezeichen:

Haben denn in Wien die käuflichen Damen ein Schild um "Prostituierte, nicht ansprechen ist strafbar" ?
Ich würde nicht zahlen, sondern vor Gericht gehen.
So nicht !
wir leben doch nicht in einer Diktatur oder doch ?



bittesehr
 
Na jetzt hab´s auch ich verstanden.:daumen:





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Vielen Dank - soll es heißen, aber Hauptsache bei Anderen g´scheit daher reden...
 
Haben in Wien die Käuflichen Damen ein Schild um Prostituirte nicht mit dieser Dame reden strafbar ich würde nicht zahlen sondern vor Gericht gehen so nicht wir leben doch nicht in einer Diktatur oder doch:fragezeichen:

Eine Nutte darfst schon ansprechen .Nur eine ilegale Nutte eben nicht.
Daher ist es dein eigenes risiko ,wennst im Stuwer eine ansprichst.
Könnte dir halt 70 euros kosten. Und ein Brieferl von der Bullerei bekommst auch nach Haus.
 
Eine Nutte darfst schon ansprechen .Nur eine ilegale Nutte eben nicht.
Daher ist es dein eigenes risiko ,wennst im Stuwer eine ansprichst.
Könnte dir halt 70 euros kosten. Und ein Brieferl von der Bullerei bekommst auch nach Haus.
Und damit Du sie erkennst kriegen die jetzt Taferln "Illegale Nutte"...erst jetzt kannst wissen, daß Du sie nicht ansprechen darfst....und wenn die Tel.Nr.auch noch dabeisteht, kannst das halt anrufen....aus 50 m Entfernung....:hurra:
 
Eine Nutte darfst schon ansprechen .Nur eine ilegale Nutte eben nicht.
Daher ist es dein eigenes risiko ,wennst im Stuwer eine ansprichst.
Könnte dir halt 70 euros kosten. Und ein Brieferl von der Bullerei bekommst auch nach Haus.

Die Aussage stimmt so nicht. Man muß hier differenzieren:
in einer Verbotszone, wie es z.B. das Stuwer ist, ist der Straßenstrich komplett verboten, egal, ob ihn eine "Legale" oder eine "Illegale" ausführt.
Dort, wo keine Verbotszone ist und Straßenprostitution erlaubt ist, kann Dir beim Ansprechen einer "Legalen" nichts passieren, bei einer "Illegalen" kannst ein Problem kriegen.
Aber natürlich kann man vor dem Ansprechen kaum wissen, ob eine legal oder illegal arbeitet. Aus der Sicht der Polizei war's dann aber eben Pech, wennst eine "Illegale" erwischt hast. So einfach sind unsere Gesetze :mrgreen:
 
Die Aussage stimmt so nicht. Man muß hier differenzieren:
in einer Verbotszone, wie es z.B. das Stuwer ist, ist der Straßenstrich komplett verboten, egal, ob ihn eine "Legale" oder eine "Illegale" ausführt.
Dort, wo keine Verbotszone ist und Straßenprostitution erlaubt ist, kann Dir beim Ansprechen einer "Legalen" nichts passieren, bei einer "Illegalen" kannst ein Problem kriegen.
Aber natürlich kann man vor dem Ansprechen kaum wissen, ob eine legal oder illegal arbeitet. Aus der Sicht der Polizei war's dann aber eben Pech, wennst eine "Illegale" erwischt hast. So einfach sind unsere Gesetze :mrgreen:

Und da 2 dritteln im Stuwer Ilegal sind ist die Wahrscheinlichkeit gross dast bressln kriagst.
Ich versteh ja nur ans net wieso stelln sie die mädln net unter Tags auch beim Messegelände auf?? Keine Verbotszone!
Sollte mal vielleicht jemannd aus der Stuwerszene Ihnen den Vorschlag machen.
 
in einer Verbotszone, wie es z.B. das Stuwer ist, ist der Straßenstrich komplett verboten, egal, ob ihn eine "Legale" oder eine "Illegale" ausführt.
Und wie wir im Fernsehbericht gehört haben, hält es die Polizei dem Kunden für zumutbar, über Schutzzonen bescheid zu wissen. (Der Polizist im Bericht spricht nur von den Schutzzonen um Schutzobjekte. Unkenntnes der per Verordnung festgelegten Verbotszonen wäre auf Seiten des Kunden wohl entschuldbar iSv § 5 (2) VwStG.)
Dort, wo keine Verbotszone ist und Straßenprostitution erlaubt ist, kann Dir beim Ansprechen einer "Legalen" nichts passieren, bei einer "Illegalen" kannst ein Problem kriegen.
Ich denke nicht, dass man da ein Problem kriegt, denn zu erkennen, ob eine Prostituierte gemeldet ist oder nicht, ist einem Kunden sicher nicht zumutbar. (Der § 7 VwStG, Anstiftung und Beihilfe, verlangt Vorsatz!)
Gefährlicher ist, dass es sich überhaupt nicht um eine Prostituierte handelt. Dann ist eine einschlägige Ansprache strafbar nach § 1 (1) 3 WLSG. (Bis zu 700 Euro.)
So einfach sind unsere Gesetze :mrgreen:
Oder vielleicht doch nicht.

wieso stelln sie die mädln net unter Tags auch beim Messegelände auf?? Keine Verbotszone!
Untertags ist alles Verbotszone. Anbahnung der Prostitution an öffentlichen Orten ist nur nachts erlaubt. Die Tageszeiten werden per Verordnung für Sommer- und Wintermonate festgelegt. Kurz: Auf der Straße dürfen Prostituierte stehen, wenn's dunkel ist.
 
Vor Jahren standen die Mädels immer in der Rustenschacheralle
richtung Lusthaus bei den Schrebergärten, unter der Autobahn,
beim Hundeabrichteplatz, auch im Auto(VW-Buß)
standen am Tag immer in den Büschen
wahren aber auch Hausfrauen und Profis anzutreffen.
wahrum gehen die Gören nicht den selben Weg??

lg. Ernst
 
War heute bei Billa einkaufen und danach bei Emmi weil ich aufs Klo musste. Dort ist alles leer und nur die Monika da, schaut aus, wenn die dicht machen....
 
Heftige Kritik an den von der Polizei gegen Freier angekündigten Anzeigen hat am Mittwoch der Rechtsanwalt Helmut Graupner geübt. Der Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) erklärte, das Ansprechen von Prostituierten sei "ganz klar nicht strafbar".

http://www.vol.at/news/welt/artikel...-anwalt-fragwuerdig/cn/news-20090304-02524538

so wie's aussieht, wird man das ganze erst dann genau wissen, wenn ein Präzedenzfall ausjudiziert ist. Müßte sich halt jemand dafür "zur Verfügung" stellen -
 
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