Ob mir Usent den Zugang zu UseNext ermöglicht oder umgekehrt, das ist ein Streit um des Kaisers Bart. Die Frage ist, ob ein bezahlender Nutzer von vornherein erkennen muss, dass diese Downloads illegal sind. Zum Einbrechen besteht doch ein erheblicher Unterschied. Dass das Unrecht ist, das muss ich auch dann wissen, wenn ein Werkzeughersteller in der Werbung auf dieses genialen Möglichkeiten seiner Produkte hinweist. Ich könnte mir übrigens vorstellen, dass derartige Werbung nicht erlaubt ist.
Der österreichische Anbieter (dessen Name mir entfallen ist) hat vor einigen Jahren mit großflächigen Anzeigen geworben.
Du kannst
im Prinzip aus dem Internet runterladen, was du willst. Die Urheberrechtsverletzung begeht, wer ohne Berechtigung Werke verbereitet die dem Urheberrecht unterliegen. Das hast du ja bereits erläutert.
Wenn du auf Youtube ein Musikvideo veröffentlichst, dass eine Urheberrechtsverletzung darstellt, dann wirst du und nicht der Nutzer/Betrachter u. U. vom Rechteinhaber verklagt.
Das ist ja genau der Punkt - wie soll der Nutzer wissen, ob die Veröffentlichung bzw. Bereitstellung zum Download rechtens erfolgt ist oder nicht.
Das österr. Urheberrechtsgesetz sieht im Gegensatz zum deutschen nicht vor, dass zur Anfertigung der Privatkopie, um die es sich beim Speichern auf der Festplatte/CD/DVD/USB-Stick udgl. handelt, das Werkstück zuvor rechtmäßig erworben werden musste. Somit, wer sollte mich verkklagen und warum?
Das ist aber lediglich eine Gesetzteslücke, die vielleicht mal geschlossen wird.
Die Frage, ob der Download des aktuellen Blockbusters, der in den österreichischen Kinos noch gar nicht angelaufen ist und der mit einer Videokamera im Kino abgefilmt wurde, eine Urheberrechtsverletzung darstellt und der User/Downloader das wissen muss, stellt sich für dich, gogolores?