Hostessen Tg Höhe.

Und genau das gibt es nicht.
Wenn eine Frau Geld für Liebesdienste verlangt ist sie eine Prostituierte, Punkt.
Die Dirnen welche sich Hobbyhuren nennen sind nichts anderes als illegale Prostituierte aus welchem Grund auch immer sie das tun, meist aber aus Faulheit aber auch den daraus resultierenden Verpflichtungen, da gehen viele lieber aufs AMS um gratis sozial versichert zu sein,und ein bisserl Kohle so nebenbei zu bekommen.
Es gibt auch welche die einer geregelten Arbeit nachgehen und das dann in der Freizeit betreiben - das nenne ich sehr wohl hobbymäßig.
 
Ist es aber weder rechtlich noch steuerlich, sondern ein Nebeneinkommen. Sie sind Prostituierte wie die anderen ;) mit Meldepflicht bei FA, SVA und Mag. sie brauchen genauso die grüne Karte und müssen versteuern, also nix Hobby.

Einkommensteuerpflichtig bist Du, wenn du etwas gewerbsmäßig (regelmäßig) ausübst -> § 23 (Abs.1) ESTG. Somit klar steuerpflichtig. Neben oder Haupteinkommen ist da unerheblich.

Quell: Verwaltungsgerichtshof, GZ 82/13/0208
 
Können wir den Schwachsinn jetzt mal beenden - no na, die sind natürlich steuerpflichtig (so wie alle anderen Pfuscher in Österreich). Über die Frage der Bewilligung brauchen wir uns auch nicht den Kopf zerbrechen - so wie bei der Gewerbeberechtigun aller anderen Pfuscher in unserem schönen Land. Hier spiele sich alle jetzt auf - man könnte glauben, in Österreich gibt es keinen Pfusch - ausgenommen der Mädels, die hier nebenbei ihre Dienste anbieten. Und wenn ich jetzt von irgendeinem Betreiber eines Etablisments höre - die zahlen aber keine Steuern! - bitte, ich bin mir sicher, ihr habt alle eine Registrierkasse (das mag schon sein), und natürlich werden alle Einnahmen hier ordnungsgemäß erfasst, jeder Kunde bekommt eine Quittung.

Ich kann mich nicht halten vor lachen.
 
irgendeinem Betreiber eines Etablisments höre - die zahlen aber keine Steuern! - bitte, ich bin mir sicher, ihr habt alle eine Registrierkasse (das mag schon sein), und natürlich werden alle Einnahmen hier ordnungsgemäß erfasst, jeder Kunde bekommt eine Quittung.
Du hast irgendwie ein Problem ;) nicht der Betreiber muss dem Kunden eine Quittung ausstellen in Österreich, sondern das Mädel.
Gewerbeberechtigun
Prostitution ist übrigens kein Gewerbe ;)
 
Naja, wenn die Finanzpolizei Dich vor der Tür beim rausgehen abfängt( erst dort dürfen sie ) hast ein Problem, Du bist ja verpflichtet, die Quittung mitzunehmen, so wie auch beim billa usw ;)
ich nehm die auch vom billa nicht mit....die finanzheinis gehen mir am A..... vorbei.....revolutzer ich bin...also in solchen sachen;)
 
Ist der sogenannte Schandlohn nicht frei von Steuern?
Und wenn eine Frau für Sex Geld nimmt das ist sie schlichtweg eine Hure.
Wenn Sie Sex als Hobby macht dann müsste es Gratis sein. Der dümmste Ausdruck den ich kenne: mache Sex als Hobby aber ich verlange 200 pro Stunde.
 
keine Sorge ;)

Naja, wenn die Finanzpolizei Dich vor der Tür beim rausgehen abfängt( erst dort dürfen sie ) hast ein Problem, Du bist ja verpflichtet, die Quittung mitzunehmen, so wie auch beim billa usw ;)
Nur kleine Anmerkung - du bist in Österreich nicht verpflichtet, die Quittung mitzunehmen - Du verwechselst das mit Italien. Dort gilt diese Regelung.
 
Naja, wenn die Finanzpolizei Dich vor der Tür beim rausgehen abfängt( erst dort dürfen sie ) hast ein Problem, Du bist ja verpflichtet, die Quittung mitzunehmen, so wie auch beim billa usw

aber herzeigen musst ihm nicht...sprich wenn du den beleg nicht hast können sie dir genau nichts machen.
 
aber herzeigen musst ihm nicht...sprich wenn du den beleg nicht hast können sie dir genau nichts machen.

Kommt darauf an, welche Laune sie grad haben, passieren wird Dir nix, nur der Verkäufer, der hat dann das Problem, zu beweisen, das er ihn Dir ausgehändigt hat, ein teurer Spass übrigens.
 

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