Thomas Cook

Zwischenaufenthalte mit eingerechnet wirst du mit weit mehr als 16 Stunden rechne müssen. Und außerdem ist das USA, da mag ich nicht hin, die sind bei der Einreise urlästig. Auf den Phils habe ich eine Hawaiianer getroffen, der auf die Philippinen auswandern möchte. Hawaii ist ihm zu teuer.

Ich bin der Meinung gewesen, daß man ab Frankfurt direkt fliegen kann, mit der Lufthansa.
Aber länger als 16 Stunden? Da wird mein Schlauchboot ja ne echte Alternative.
Ab über den Atlantik aber ob die mich in Panama durch den Kanal lassen. :hmm:
Eines dürfte aber sicher sein. Arme hab ich hinterher wie Popeye! :haha:
 
Ich bin der Meinung gewesen, daß man ab Frankfurt direkt fliegen kann, mit der Lufthansa.
Mag sein, dass es ab Frankfurt direkt geht, aber auch dann müsste ich von Wien mit Zwischenlandung über Frankfurt fliegen.

Aber länger als 16 Stunden? Da wird mein Schlauchboot ja ne echte Alternative.
Von Wien nach Manila dauert es inklusive 1 Zwischenlandung mindestens 15:30 Stunden. Wien - Honolulu gibt es auch nicht direkt und Google sagt, dass es mindestens 21 Stunden dauert. Und das geht dann über andere Seite .... Los Angeles.
 
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Ich bin der Meinung gewesen, daß man ab Frankfurt direkt fliegen kann, mit der Lufthansa.
Aber länger als 16 Stunden? Da wird mein Schlauchboot ja ne echte Alternative.
Ab über den Atlantik aber ob die mich in Panama durch den Kanal lassen. :hmm:
Eines dürfte aber sicher sein. Arme hab ich hinterher wie Popeye! :haha:


Nein, du kannst von Frankfurt aus nicht direkt fliegen; meist wird über Los Angeles geflogen.
 
Der Deutsche Staat ist schuld .......

Pleite von Thomas Cook hat böse Folgen: Jetzt droht die nächste Klatsche


Im Gespräch mit CHIP hatte Fachanwältin Nicole Mutschke bereits betont, dass Pauschalreisende möglicherweise Staatshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend machen könnten. "Wegen einer unzureichenden Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in das deutsche Recht", erklärte Mutschke.
In der EU-Richtlinie heißt es: "Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, von der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind."
Im deutschen Recht ist dieser Gedanke so nicht angekommen. Der Staat hat im Reiserecht formuliert: "Der Versicherer oder das Kreditinstitut (…) kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen."
 
Aber offenbar ist Cook unterversichert gewesen.
Nein, der Knackpunkt ist der, dass der Versicherer seine Haftungssumme pro Geschäftsjahr auf die besagten 110 Mio € beschränken kann.

Siehe § 651r BGB - Einzelnorm Satz 3:
(3) Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann dem Reisenden die Fortsetzung der Pauschalreise anbieten. Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Kundengeldabsicherer den Anspruch unverzüglich zu erfüllen. Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Übersteigen die in einem Geschäftsjahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge den in Satz 3 genannten Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.
 
Nein, der Knackpunkt ist der, dass der Versicherer seine Haftungssumme pro Geschäftsjahr auf die besagten 110 Mio € beschränken kann.
Somit besteht eine Unterversicherung, die gesetzlich genehmigt ist. Daher kann man österreichischen Pauschaltouristen nur raten, keine Reisen bei Veranstaltern zu buchen, deren Geschäftssitz in Deutschland ist.
 
Wie schaut das bei Ösi-Reisebüros aus?
Anders ...... die zu versichernde Summe hängt jedenfalls vom erwarteten Umsatz ab. Ich find leider auf die Schnelle den Artikel der Wirtschaftskammer nimmer.

Halt, Ich hab´s ........

und wichtig ist, nie mehr Anzahlung zu geben als gesetzlich erlaubt ist. Dafür stünde die Versicherung nicht g´rad:

Anzahlungen:Reisendengelderdürfen frühestens 11 Monate vor Reiseende entgegengenommen werden. Anzahlungen bzw. Restzahlungen von mehr als 20 % dürfen nicht früher als 20 Tagevor Reiseantritt übernommen werden, es sei dennman hat eine betragsmäßig unbeschränkte Risikoabdeckunggemeldet(§ 4 Abs 4 PRV).
 
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Jetzt schnappt sich René Benko
wenn man so rückverfolgt, was der sich in der letzten Zeit schon so alles "geschnappt" hat (ich denk da jetzt nur, als 1 Beispiel, an den Leiner), fragt man sich schon irgendwie, wie der das so alles finanziert :unsicher: (nähere Details zu meinen Vermutungen möchte ich hier öffentlich gar nicht aussprechen).
 
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