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Er schämt sich bloss, 16 Stunden CO2 zu schleudern...
Greta wird mich bestimmt verhauen, wenn ich dahin fliege!
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Er schämt sich bloss, 16 Stunden CO2 zu schleudern...
Zum Anschauen wunderschön aber leben dort, nein danke
Zwischenaufenthalte mit eingerechnet wirst du mit weit mehr als 16 Stunden rechne müssen. Und außerdem ist das USA, da mag ich nicht hin, die sind bei der Einreise urlästig. Auf den Phils habe ich eine Hawaiianer getroffen, der auf die Philippinen auswandern möchte. Hawaii ist ihm zu teuer.
lang lang ist es her, die Insel war sehr beeindruckend, topographisch als auch der Fauna wegen.Warst du schon da?
Mag sein, dass es ab Frankfurt direkt geht, aber auch dann müsste ich von Wien mit Zwischenlandung über Frankfurt fliegen.Ich bin der Meinung gewesen, daß man ab Frankfurt direkt fliegen kann, mit der Lufthansa.
Von Wien nach Manila dauert es inklusive 1 Zwischenlandung mindestens 15:30 Stunden. Wien - Honolulu gibt es auch nicht direkt und Google sagt, dass es mindestens 21 Stunden dauert. Und das geht dann über andere Seite .... Los Angeles.Aber länger als 16 Stunden? Da wird mein Schlauchboot ja ne echte Alternative.
lang lang ist es her, die Insel war sehr beeindruckend, topographisch als auch der Fauna wegen.
Ich bin der Meinung gewesen, daß man ab Frankfurt direkt fliegen kann, mit der Lufthansa.
Aber länger als 16 Stunden? Da wird mein Schlauchboot ja ne echte Alternative.
Ab über den Atlantik aber ob die mich in Panama durch den Kanal lassen.
Eines dürfte aber sicher sein. Arme hab ich hinterher wie Popeye!
Im Gespräch mit CHIP hatte Fachanwältin Nicole Mutschke bereits betont, dass Pauschalreisende möglicherweise Staatshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend machen könnten. "Wegen einer unzureichenden Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in das deutsche Recht", erklärte Mutschke.
In der EU-Richtlinie heißt es: "Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, von der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind."
Im deutschen Recht ist dieser Gedanke so nicht angekommen. Der Staat hat im Reiserecht formuliert: "Der Versicherer oder das Kreditinstitut (…) kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen."
Der Deutsche Staat ist schuld .......
Pleite von Thomas Cook hat böse Folgen: Jetzt droht die nächste Klatsche
Habe ich auch gedacht. Aber offenbar ist Cook unterversichert gewesen.Müsste dann theroretisch nicht jede Firma gegen ihre Pleite versichert sein?
Habe ich auch gedacht. Aber offenbar ist Cook unterversichert gewesen.
Nein, der Knackpunkt ist der, dass der Versicherer seine Haftungssumme pro Geschäftsjahr auf die besagten 110 Mio € beschränken kann.Aber offenbar ist Cook unterversichert gewesen.
(3) Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann dem Reisenden die Fortsetzung der Pauschalreise anbieten. Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Kundengeldabsicherer den Anspruch unverzüglich zu erfüllen. Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Übersteigen die in einem Geschäftsjahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge den in Satz 3 genannten Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.
Nein, der Knackpunkt ist der, dass der Versicherer seine Haftungssumme pro Geschäftsjahr auf die besagten 110 Mio € beschränken kann.
Siehe § 651r BGB - Einzelnorm Satz 3:
Somit besteht eine Unterversicherung, die gesetzlich genehmigt ist. Daher kann man österreichischen Pauschaltouristen nur raten, keine Reisen bei Veranstaltern zu buchen, deren Geschäftssitz in Deutschland ist.Nein, der Knackpunkt ist der, dass der Versicherer seine Haftungssumme pro Geschäftsjahr auf die besagten 110 Mio € beschränken kann.
Top!
Ich will auch hin...!
Hast du dir auch das ARIZONA MEMORIAL angeschaut?
Somit besteht eine Unterversicherung, die gesetzlich genehmigt ist. Daher kann man österreichischen Pauschaltouristen nur raten, keine Reisen bei Veranstaltern zu buchen, deren Geschäftssitz in Deutschland ist.
Anders ...... die zu versichernde Summe hängt jedenfalls vom erwarteten Umsatz ab. Ich find leider auf die Schnelle den Artikel der Wirtschaftskammer nimmer.Wie schaut das bei Ösi-Reisebüros aus?
Anzahlungen:Reisendengelderdürfen frühestens 11 Monate vor Reiseende entgegengenommen werden. Anzahlungen bzw. Restzahlungen von mehr als 20 % dürfen nicht früher als 20 Tagevor Reiseantritt übernommen werden, es sei dennman hat eine betragsmäßig unbeschränkte Risikoabdeckunggemeldet(§ 4 Abs 4 PRV).
wenn man so rückverfolgt, was der sich in der letzten Zeit schon so alles "geschnappt" hat (ich denk da jetzt nur, als 1 Beispiel, an den Leiner), fragt man sich schon irgendwie, wie der das so alles finanziert (nähere Details zu meinen Vermutungen möchte ich hier öffentlich gar nicht aussprechen).Jetzt schnappt sich René Benko