TUMBLR - rechtliche Frage

S

Gast

(Gelöschter Account)
Hi,
ich habe mal eine etwas delikate Frage. Der Blogging Dienst TUMBLR bedient ja wirklich jeden Fetisch.
Wenn man länger sucht kommt man auch auf Seiten welche eindeutig nach deutschem Recht strafrechtlich ... fragwürdig... sind.
Ich habe jetzt mal im Internet recherchiert, da auf der Tumblr Seite und den Nutzungsbedingungen lediglich darauf hingewiesen wird das bei TUMBLR aussschliesslich das US Recht gilt.
Es geht mir ausdrücklich nicht um NEU eingestellte Fotos wo man kein Copyright hat sondern eher um zigmal geteilte Fotos mit ganz klar verbotenem Inhalt.
Mir ist klar das TUMBLR kein rechtsfreier Raum ist - aber wer zieht jetzt die Grenze ? Können Menschen nach deutschem Recht verurteilt werden? Eigentlich... ja?
 
Wenn man länger sucht kommt man auch auf Seiten welche eindeutig nach deutschem Recht strafrechtlich ... fragwürdig... sind.

Es geht mir ausdrücklich nicht um NEU eingestellte Fotos wo man kein Copyright hat sondern eher um zigmal geteilte Fotos mit ganz klar verbotenem Inhalt.

Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. Du suchst immer länger um auf strafrechtlich "fragwürdigen" Seiten zu kommen und postest es hier dann auch noch öffentlich?! :roll:

Können Menschen nach deutschem Recht verurteilt werden? Eigentlich... ja?

;) Ja können sie, wenn sie in Deutschland eine strafbare Tat vollbracht haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jemand lädt also in Tumblr Fotos hoch, die Handlungen zeigen, die in Deutschland strafbar wären. Und du willst jetzt wissen ob man sich nach deutschem Recht strafbar machen kann, wenn man diese teilt (hab ich das richtig verstanden)? In der Regel macht man sich nicht strafbar - so wie Kira6 bereits gesagt hat- es gibt aber schon Ausnahmen. Zumindest in Österreich gibt es Delikte, bei denen der Tatbestand schon durch Verbreitung von "gewissen" Fotos erfüllt ist. Fragt sich halt um welche Fotos es sich handelt. Und dann wäre noch zu klären, ob "teilen" in Tumblr juristisch unter Verbreitung fällt.. wäre interessant. Halte dich jedenfalls lieber von strafrechtlich fragwürdigen Fotos fern ;)
 
Ich hab nicht gemeint das ich die suche... Die springen einen regelrecht an je mehr Seiten man aboniert hat. Blöd formuliert.
Und ich war nur irritiert was da so abgeht.
Auch wenn ich blond bin, so blöd sie zu teilen war ich dann doch nicht.
Trotzdem danke! ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab nicht gemeint das ich die suche... Die springen einen regelrecht an je mehr Seiten man aboniert hat. Blöd formuliert.
Und ich war nur irritiert was da so abgeht.
Auch wenn ich blond bin, so blöd sie zu teilen war ich dann doch nicht.
Trotzdem danke! ;)

:hmm: Wenn die Seiten nicht gesucht wurden, sondern dich regelrecht "anspringen", dann ist das keine strafbare Handlung, die beginnt erst mit dem Download der Inhalte solcher Seiten. ;) Ganz genau genommen, darfst du solche Seiten mit verbotene Inhalte nicht suchen und nix davon herunterladen und nicht mit anderen teilen, machen sie sich selber auf, dann ist das Ansehen dieser Inhalte nicht strafbar.
 
Alles was dein Browser anzeigt befindet sich auf deiner Festplatte und ist somit runtergeladen!

Bei den temporären Dateien eventuell. Wenn mal der Chache geleert ist, ists vorbei.

- wär aber theoretisch trotzdem möglich, daß einem draus ein Strick gedreht wird - der Provider, Google, die NSA usw wird schon wissen wo man überall war. Wenns blöd läuft, der Chef und die Frau auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann so nicht stimmen, dann könnt ich ja alles was ich je angesehen habe wiederfinden. Wenn mal der Chache geleert ist, ists vorbei.
Doch, das stimmt schon. Problem ist hier die unterschiedliche Sicht aus technischer und juristischer Seite.
Der Zentimetermann hat schon recht, wenn er darauf hinweist, dass alles was man im Netz anschaut auch auf den Rechner heruntergeladen wird. Das vergessen viele Menschen, oder sie wissen es nicht.
Von der rein juristischen Seite wird das etwas anders beurteilt, da geht es eher um die dauerhafte Speicherung von Daten, also alles was nicht nur im Cache abgelegt wird.
Ihr habt also im Grunde beide recht, nur jeder von einer anderen Seite des Problems.
 
Habs auch so gesehen, deshalb auch der Hinweis auf die temporären Dateien. - Die Frage ist auch, wie weit man das - z.b. bei einer überraschenden Durchsuchung - nachweisen kann. Im Gegensatz zu tiefgreifenden Ermittlungen mit Daten vom Provider etc.
 
Die Frage ist auch, wie weit man das - z.b. bei einer überraschenden Durchsuchung - nachweisen kann.
Soweit ich weiß ist es durchaus leicht nachweisbar welche Dateien nur automatisch in den Cache geladen wurden, und welche aktiv heruntergeladen werden. Da würd ich mir - gesetzeskonformes Verhalten vorausgesetzt - also keine Gedanken machen.
 
Von der rein juristischen Seite wird das etwas anders beurteilt, da geht es eher um die dauerhafte Speicherung von Daten, also alles was nicht nur im Cache abgelegt wird.

Irrtum.

Auch Daten im Cache gelten als Besitz möglicherweise illegaler Inhalte.
 
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