Ok, ich hab recherchiert:
"Das Fahren ohne Schuhe oder mit ungeeignetem Schuhwerk wie Flip Flops, Stöckelschuhen oder Skischuhen ist zwar nicht verboten. Werden Sie dabei aber in einen Unfall verwickelt, kann es teuer werden. Ist das ungeeignete oder fehlende Schuhwerk die Unfallursache, muss mit einer Strafanzeige und den entsprechenden Folgen, z.B. einem Ausweisentzug, gerechnet werden. Im Schadenfall prüft zudem der Versicherer, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das wäre ein Grund, um die Leistungen der Vollkaskoversicherung zu kürzen oder in der Haftpflichtversicherung auf den Versicherten zurückgreifen. Der Versicherte müsste also einen Teil des Schadens selber tragen."
auto-schweiz: Mit welchen Bussen muss man wo rechnen?