Einreisebestimmungen in Zusammenhang mit Covid-19

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als ich finde die Gratistests super. 5 Minuten und alles ist vorbei. Die Apotheke in Bad Leonfelden arbeitet perfekt mit Termin keine Wartezeit.
 
Portugal ist von COVID-19 weiterhin betroffen, verzeichnet aber zuletzt sinkende Infektionszahlen. In der Region Algarve, dem Großraum Lissabon und auf Madeira beträgt die Zahl der Neuinfektionen weiterhin mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind. Portugal ist noch bis einschließlich 13. März 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko.

Mehr als 50??? Wollten wir nicht unlängst Patienten aus Portugal einfliegen weil das Gesundheitssystem so überlastet war? Auch Mallorca so schwer gezeichnet. Auf einmal kein Risikogebiet mehr für Deutschland. Wundersame Heilung...
 
Mit VO 113/2021 wurde das Landeverbot für Flüge aus Brasilien und Südafrika bis 4. April verlängert. Das Landeverbot für Flüge aus dem UK läuft morgen Sonntag aus.

Dem Vernehmen nach ...
(Das ist ein Schild!) ... beklagt die Tiroler Tourismuswirtschaft weiterhin das drohende Ausbleiben brasilianischer und südafrikanischer Gäste und Schilehrerausbildungsteilnehmer in der Karwoche und über Ostern.

Wer dieser Meldung die Relevanz abspricht, sei auf die dahinterliegenden Entwicklungen verwiesen, die an Tragweite wohl kaum zu überbieten sind:
 
Die Einreisebestimmungen wurden mit VO 114/2021 um genau zwei Monate verlängert (bis 31.Mai).

Diese Verlängerung ist äußerst ökonomisch: Man musste kein komplett neues Ablaufdatum verordnen, sondern nur den Monatsnamen von März auf Mai ändern.
Von der noch ökonomischeren Möglichkeit, lediglich die Buchstabenfolge "ärz" auf die Buchstabenfolge "ai" (Faultier mit zwei Buchstaben) zu ändern, wurde nicht Gebrauch gemacht. Der Rechnungshof wird ...
 
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Mit VO 133/2021 wurde die inzwischen 9. Novelle zur COVID-EinreiseVO erlassen, Sie gilt ab 1. April.
ORF Online Artikel hier.

Norwegen wird von der gruenen Liste gestrichen.

Es wird eine Liste von Hochinzidenzlaendern eingefuehrt:
Auf dieser stehen zu Beginn
  • unsere Nachbarlaender Italien, Slowenien, Ungarn, die Slowakei und Tschechien;
  • Frankreich und Schweden;
  • Estland, Polen und Bulgarien;
  • Malta und Zypern.
Fuer Pendler ergeben sich zwei Aenderungen:
  • Wenn sie aus den genannten Hochinzidenzlaendern einreisen, duerfen ihre Tests (PCR oder Antigen gleicherweise) nicht aelter als 72 Stunden sein.
  • Dafuer muessen sie sich nur mehr alle 28 Tage (oder bei Aenderung irgendwelcher Stammdaten*)) elektronisch anmelden.
*) Seltsam. Die Pflicht, sich bei Vorliegen eines neuen aerztlichen Zeugnisses oder Testergebnisses jedes Mal neu registrieren entfaellt. Allerdings enthalten die Stammdaten, deren Aenderung gemeldet werden muss, auch die Z. 9 "Vorliegen eines aerztlichen Zeugnisses". :hmm: (Dodln - aber vielleicht lesen wir am Donnerstag was in den Erlaeuterungen)
 
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Ich glaube die Frage passt hier am besten rein:

Ist es möglich bzw. was muss ich tun, damit ich als Laie von Oberösterreich über die Grenze nach Deutschland (bis Stuttgart-BW) darf? Aufenthalt wäre um die 10 Minuten und dann wieder zurück. Ich blicke da nicht ganz durch was der ÖAMTC und gleichzeitig der ADAC so schreibt.
Für so Kurzaufenthalte habe ich gelesen, dass eine elektronische Registrierung nicht nötig ist, aber ob jetzt ein PCR-Test oder Quarantänepflicht herrscht blicke ich überhaupt nicht durch.
Ich schreibe jetzt einmal nur aus oesterreichischer Sicht, also ueber die Vorschriften fuer Deine (Wieder-)Einreise nach Oesterreich:

Von einer Bestimmung betreffend "Kurzaufenthalte" weiss ich nichts - ob die Praxis da abweicht (mit Braunauer Kennzeichen glaubhaft machend, dass man nur auf 10 Minuten nach Simbach faehrt), weiss ich nicht. Waere auch fuer den Kollegen, der - um die oesterreichische Autobahnmaut zu umgehen - ein paar Kilometer auf der Schweizer Autobahn faehrt und dann wieder zurueck nach Oesterreich kurvt, interessant. Abgesehen davon, ist ein Aufenthalt zur Fahrt OOe-Stuttgart-OOe bestimmt nicht nur "kurz" (5-6 h, auch wenn Du noch so schnell auf den deutschen Autobahnen dahingurkst).

Bei der Rueckkehr (zur Einordnung: EU-Staat, nicht auf der gruenen Liste der Anl A, aber auch nicht Hochinzidenzgebiet laut Anl B) gilt Par 4(2), also: Test nach Par 2 (PCR<72, Antigen<48; aerztliche oder Teststrassenbestaetigung) plus Quarantaene von 10 Tagen mit Freitesten ab dem 5. Tag nach der Einreise. Weiters gilt jedenfalls Par 2a ueber die Registrierung (bzw ausnahmsweise Vorlage des Papierformulars E/F).

In der EinreiseV steht auch nichts davon, dass eine ueberstandene Infektion oder ein positiver Antikoerpertest Dich von irgendetwas befreien.

EDIT:
Ein bisschen woglat (wackelig) bin ich bei der Frage, ob die Rueckkehr von einer Geschaeftsreise auch als beruflicher Zweck gilt (dann nur Testpflicht nach Par 4(3)2) bzw, parallel, ob die Rueckkehr von einem beruecksichtigungswuerdigen Familienanlass auch beruecksichtigungswuerdig ist (dann ueberhaupt befreit nach Par 7(1)).
Dazu Unsere Regierung und Einreisebestimmung
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schreibe jetzt einmal nur aus oesterreichischer Sicht, also ueber die Vorschriften fuer Deine (Wieder-)Einreise nach Oesterreich:

Von einer Bestimmung betreffend "Kurzaufenthalte" weiss ich nichts - ob die Praxis da abweicht (mit Braunauer Kennzeichen glaubhaft machend, dass man nur auf 10 Minuten nach Simbach faehrt), weiss ich nicht. Waere auch fuer den Kollegen, der - um die oesterreichische Autobahnmaut zu umgehen - ein paar Kilometer auf der Schweizer Autobahn faehrt und dann wieder zurueck nach Oesterreich kurvt, interessant. Abgesehen davon, ist ein Aufenthalt zur Fahrt OOe-Stuttgart-OOe bestimmt nicht nur "kurz" (5-6 h, auch wenn Du noch so schnell auf den deutschen Autobahnen dahingurkst).

Bei der Rueckkehr (zur Einordnung: EU-Staat, nicht auf der gruenen Liste der Anl A, aber auch nicht Hochinzidenzgebiet laut Anl B) gilt Par 4(2), also: Test nach Par 2 (PCR<72, Antigen<48; aerztliche oder Teststrassenbestaetigung) plus Quarantaene von 10 Tagen mit Freitesten ab dem 5. Tag nach der Einreise. Weiters gilt jedenfalls Par 2a ueber die Registrierung (bzw ausnahmsweise Vorlage des Papierformulars E/F).

In der EinreiseV steht auch nichts davon, dass eine ueberstandene Infektion oder ein positiver Antikoerpertest Dich von irgendetwas befreien.

Ein bisschen woglat (wackelig) bin ich bei der Frage, ob die Rueckkehr von einer Geschaeftsreise auch als beruflicher Zweck gilt (dann nur Testpflicht nach Par 4(3)2) bzw, parallel, ob die Rueckkehr von einem beruecksichtigungswuerdigen Familienanlass auch beruecksichtigungswuerdig ist (dann ueberhaupt befreit nach Par 7(1)).

Da denk ich einmal laut nach: Bei der Geschaeftsreise gilt offenbar die Ratio, dass Geschaeftsreisen nicht behindert werden sollen bzw die kurzfristige Geschaeftsreise nicht durch Auferlegung einer 5-taegigen Quarantaene undurchfuehrbar gemacht werden soll. Die Verpflichtung also von (Test + Quarantaene) auf (nur Test) zurueckzuschrauben, wirkt konsistent.

Die ernsthaften, nicht planbaren familiaeren Ereignisse koennen sehr kurzfristig schlagend werden. Daher ist auch verstaendlich, dass in diesem Fall sogar die Testpflicht entfaellt. Vor der Rueckkehr aus dem Ausland vom Familienereignis sich dann doch um einen Test bemuehen zu muessen, koennte man als vertretbar erachten. Ich finde dazu nichts in den Rechtlichen Begruendungen (zur Stammfassung der 445/2020 hab ich keine RB).

Vielen lieben Dank Archie für den Beitrag!

Dann werde ich davon absehen. Das ganze Hickhack drumrum wäre es der "Ausflug" nicht wert. Muss ich halt ein Monat warten bis mir die Spedition neues Equipment fürs HO liefert, wo die Lieferkosten teurer sind als wenn ich es mir selbst abholen würde. :roll:
 
Die deutsche Sicht (bei der Einreise) moechte ich jetzt nicht in gleicher Tiefe analysieren - immerhin ist Karsamstag, die Osterjause mit Schinken und Eiern steht bevor.

Kurzes abschweifendes (Eigen-)Zitat - ein Elfchen
Käse,
Schinken, Ei
zu Ostern. Ein
frohes Fest Euch allen
Postern!

Ich verweise auf die meiner Ansicht nach recht gut geschriebene Seite
Informationen zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
und ergaenze, dass ganz Oesterreich (auch Tirol) derzeit als "einfaches" bzw "sonstiges Risikogebiet" gilt.

Hier scheinen die von Dir angesprochenen Regelungen fuer Kurzaufenthalte zu existieren. Wenn ich nach einem ersten Blick richtig verstehe, muss man sich "spaetestens nach 48 Stunden" testen lassen; wenn man dann schon wieder weg ist ...
Die Registrierungspflicht scheint im Prinzip zu bestehen doch gibt es fuer Einreisende aus "sonstigen" Risikogebieten Ausnahmen, darunter eine "fuer die Einreise fuer bis zu 24 Stunden". Siehe Digitale Einreiseanmeldung . Ueber die Glaubhaftmachung weiss ich nichts.

Gute Reise!
 
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