Einreisebestimmungen in Zusammenhang mit Covid-19

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nur nach CZ und SK wurde über 50 Grenzübergänge blockiert warum nicht nach Ungarn? Wieder einer der Fehler des Herrn Anschobers.
Mit diesem Kommentar bist, vornehm ausgedrueckt, unscharf ... und unfair zugleich. Die Regelung des Grenzuebertritts faellt in die Kompetenz des Innenministers.
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... und die Berichte über die Zunahme der Fälschungen von Testzeugnissen (was ja wirklich watscheneinfach ist, solange die Kontrollore keine QR Scanner haben).

Jedes Smartphone ist ein QR Code Scanner.

Unser Paradepolizist ist ja der Meinung, dass das alles nur Verwaltungsübertretungen wären. Für mich ist das vorsätzliche Gefährdung und in meinen Augen ein kriminelles Delikt..

nicht wären, es sind auch nur Verwaltungsübertretungen. Auch wenn du das anders siehst, wird es zu keinem strafrechtlich relevanten Delikt.
 
Unser Paradepolizist ist ja der Meinung, dass das alles nur Verwaltungsübertretungen wären. Für mich ist das vorsätzliche Gefährdung und in meinen Augen ein kriminelles Delikt..
Ich kenn mich im Strafrecht ja sowas von nicht aus (sollte also die Goschn halten), aber wenn ich mir so ein paar Kommentare von Rechtsanwälten zum Par 179(!) StGB anschau ... Aber da lass ich mich gern informieren, belehren, zurechtweisen.

Vorsatz (Par 178 StGB) liegt vermutlich nicht vor ... es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass ein Infizierter davon wusste.
Fahrlässigkeit kann offenbar möglicherweise vorliegen, wenn ich mir zB folgenden (eher populärwissenschaftlichen, aber deswegen noch nicht von vornherein falschen) Satz anschaue:
Im Fall der fahrlässigen Begehung kann sich eine Person allerdings strafbar machen, wenn sie von ihrer Erkrankung und der Gefährlichkeit ihrer Handlung wissen sollte oder zumindest davon wissen hätte können.​
Einreisevoraussetzung ist ein Test. Daher vielleicht (aber vielleicht auch nicht):
  • Ich will nach Österreich einreisen.
  • Dazu muss ich einen Test vorlegen (Ausnahmen außen vor).
  • Ich muss mich daher testen lassen.
  • Ich sollte daher von meinem Infektionsstatus wissen oder hätte zumindest davon wissen können.
Ui, irgendwer muss mich an den Füßen wieder hineinziehen, sonst lehn ich mich eines Tages wirklich zu weit aus dem Fenster. :undweg:
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorsatz (Par 178 StGB) liegt vermutlich nicht vor ... es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass ein Infizierter davon wusste.
Fahrlässigkeit kann offenbar möglicherweise vorliegen, wenn ich mir zB folgenden (eher populärwissenschaftlichen, aber deswegen noch nicht von vornherein falschen) Satz anschaue:
Im Fall der fahrlässigen Begehung kann sich eine Person allerdings strafbar machen, wenn sie von ihrer Erkrankung und der Gefährlichkeit ihrer Handlung wissen sollte oder zumindest davon wissen hätte können.​

Ui, irgendwer muss mich an den Füßen wieder hineinziehen, sonst lehn ich mich eines Tages wirklich zu weit aus dem Fenster. :undweg:
Eins vorweg: ich bin auch kein Rechtsanwalt, das mit der Goschn und das mit dem Fenster gilt also für mich sicher nicht weniger als für dich.

In diversen Medien wurde ja mehrmals berichtet, dass einige besonders verhaltensoriginelle Individuen andere Menschen (z.B. Polizisten) bewusst angehustet, angespuckt o.ä. hätten. Ich vermute, dass man einem Richter nur schwer plausibel machen kann, dass man in einer Zeit, in der ganz Österreich mit "sehr hohes Risiko" eingestuft wird, nicht damit rechnen konnte, dass man auch selbst positiv sein könnte. Mit dieser Prämisse könnte man mMn bei oben erwähntem Verhalten durchaus Vorsatz argumentieren.

@Mitglied #475094 : wie siehst du das?
 
bewusst angehustet, angespuckt
Das ist nochmals eine ganz andere Kategorie von Sachverhalt. Ich hab jetzt einmal nur über den Kosovaren-Bus laut nachgedacht.

Übrigens - eher unrelated:
Vom Kosovo nach Wien gehen die kürzeren Routen tatsächlich direkt nach Norden durch Serbien und Ungarn (statt über Kroatien). Dann einen kleinen Grenzübergang im Südburgenland zu nehmen ist aber wohl dennoch ein Ausweichmechanismus.
 
Ich kenn mich im Strafrecht ja sowas von nicht aus
Ich auch nicht. Aber es gibt da hin und wieder überraschende Urteile. Beispielsweise die Fälle von Verurteilungen nach schweren Unfällen (mit Toten) bei illegalen Straßenrennen, bei denen die bisherige Definition von "Mord" verändert worden ist. Und ähnlich könnte man es hier sehen. Der verurteilte Raser hat das nicht mit dem Vorsatz getan, jemanden zu töten. Aber er musste wissen, dass er das Risiko in Kauf nimmt.

nicht wären, es sind auch nur Verwaltungsübertretungen. Auch wenn du das anders siehst, wird es zu keinem strafrechtlich relevanten Delikt.
Ganz abgesehen davon, dass das Gericht das anders sehen kann (siehe oben), so lassen sich Gesetze ändern.
 
...
Weiters die Frage warum braucht Österreich Hilfskräfte aus dem Kosovo bei über 1 Million Arbeitslose, Kurzarbeitern und Mindestsicherungsbeziehern?
Ja. Denn die bezahlen die Sozialversicherung und Steuern. Damit die autochthone Bevölkerung in der sozialen Hängematte prassen kann.
:cool:
Für die, die's nicht verstehen: "Ironie" .... :(

...
Vom Kosovo nach Wien gehen die kürzeren Routen tatsächlich direkt nach Norden durch Serbien und Ungarn (statt über Kroatien). Dann einen kleinen Grenzübergang im Südburgenland zu nehmen ist aber wohl dennoch ein Ausweichmechanismus.
Ja. Eh kloar.
Mich überrascht es nicht - nach all den kreativen "Lösungen", von denen ich schon gehört habe... ;)
 
Ja. Denn die bezahlen die Sozialversicherung und Steuern. Damit die autochthone Bevölkerung in der sozialen Hängematte prassen kann.
:cool:
Für die, die's nicht verstehen: "Ironie" .... :(
Mit der Ironie hast du wahrscheinlich die Bevölkerung gemeint?
Bei den Steuern und Sozialabgaben habe ich meine Zweifel. Die sind sicher in einem Beschäftigungsverhältnis wie bei Hygiene-Austria mit einer Daueranstellung bei AMS + geringfügiger Beschäftigung. Das Geschäftsmodell gewisser Leiharbeiterfirmen.
 
Eins vorweg: ich bin auch kein Rechtsanwalt, das mit der Goschn und das mit dem Fenster gilt also für mich sicher nicht weniger als für dich.

In diversen Medien wurde ja mehrmals berichtet, dass einige besonders verhaltensoriginelle Individuen andere Menschen (z.B. Polizisten) bewusst angehustet, angespuckt o.ä. hätten. Ich vermute, dass man einem Richter nur schwer plausibel machen kann, dass man in einer Zeit, in der ganz Österreich mit "sehr hohes Risiko" eingestuft wird, nicht damit rechnen konnte, dass man auch selbst positiv sein könnte. Mit dieser Prämisse könnte man mMn bei oben erwähntem Verhalten durchaus Vorsatz argumentieren.

anfangs wurden die „Spucker“ alle wegen § 178 StGB festgenommen, bis dann die Aufklärung kam, dass dieser und der 179er Anwendung finden, wenn der betreffende weiß, mit Corona infiziert zu sein.
Sprich er weiß dass er infiziert ist und spuckt andere an § 178 oder er fährt einfach mit den Öffis § 179.

Ganz abgesehen davon, dass das Gericht das anders sehen kann (siehe oben), so lassen sich Gesetze ändern.

sieht das Gericht aber nicht ander. Abgesehen davon ist das eine Sache der Legislative und nicht der Judikative. Der Gesetzgeber hat eben festgelegt, dass es nur eine Verwaltungsstrafe ist.
 
@Mitglied #475094 , weil gerade Thema in einen anderen Fred !

darf ich aktuell aus OÖ in NÖ/Wien einfach so einreisen, besuchen, usw?
das Ausreisen aus NÖ uns Wien ist mir klar !
lg,alex
 
@Mitglied #475094 , weil gerade Thema in einen anderen Fred !

darf ich aktuell aus OÖ in NÖ/Wien einfach so einreisen, besuchen, usw?
das Ausreisen aus NÖ uns Wien ist mir klar !
lg,alex
I bin's zwar net....
... aber einreisen innerhalb Österreichs derfst meines Erachtens überall. Ob's Dich wieder rauslassen .... :haha:
Besuche unter Einhaltung der Lockdown-Bestimmungen.
Ausreisen darf man überall. Ich glaube derzeit 4 Bezirke NÖs verlangen einen aktuellen negativen Coronatest (oder einen positiven Antikörpertest).

Bon voyage!
 
I bin's zwar net....
... aber einreisen innerhalb Österreichs derst meines Erachtens überall. Ob's Dich wieder rauslassen .... :haha:
Besuche unter Einhaltung der Lockdown-Bestimmungen.
Ausreisen darf man überall. Ich glaube derzeit 4 Bezirke NÖs verlangen einen aktuellen negativen Coronatest (oder einen positiven Antikörpertest).

Bon voyage!

thx, owa sehr schwammig formuliert !!
 
thx, owa sehr schwammig formuliert !!
Der Möglichkeiten gibt es viele - genau das ist das Problem des Gesetzgebers.
Wenn Du Verwandte in einem Heim besuchen willst - am besten im Heim anrufen und fragen wie die Regeln sind.
Ansonsten haben wir noch immer Reisefreiheit - wobei Niederösterreicher und Wiener nur in bestimmten Gründen aus ihrem Bundesland ausreisen dürfen. Alle anderen uneingeschränkt.
 
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