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Wenn sie der Arbeit nach gehen müssen sie die grüne Karte mitführen. Da gibts kein wenn und aber wenn sie die Karte "vergessen" hat darf sie ganz einfach nicht arbeiten. Kann ja jeder behaupten sie wurde vergesse.
Die "Ausweispflicht für Kontrollprostituierte" besteht gegenüber der ausstellenden Behörde = STD-Ambulatorium und der kontrollierenden Behörde (= Polizei). Kein Recht die grüne Karte zu sehen hat der Kunde... Man kann höflich danach fragen nur wird eine SexarbeiterIn welche (hoffentlich) auf ihre Privatsphäre achtet diesen Wunsch nett aber bestimmt ablehnen.
Ich möchte jetzt keine Grundsatzdiskussion auslösen, wer was wie trotzdem macht und findet dass Alle es so machen sollen! Klar kann man den Realnamen abdecken, aber trotzdem besteht keinerlei rechtliche Verpflichtung die Karte zu zeigen.
Der Grund warum ich hier diesen Beitrag schreibe ist, dass wir gerade einen Stalkingfall haben (SW wird von Kunden massiv verfolgt) - Und im persönlichen Gespräch - ich hatte diesen Kerl am Tisch - hat er sich genau auf diesen Thread berufen. Er hat der SW gegenüber behauptet, dass er von hier weiß, dass sie ihm die Karte zeigen muss - und leider hat die SexarbeiterIn nachgegeben und so hat er ihren Realnamen herausgefunden. Man mag sagen "Einzelfall" - Da ich mit solchen Dingen zu tun habe, widerspreche ich und sage "kommt leider immer wieder vor - und ist einfach zu vermeiden" - unser Rat an jede SexarbeiterIn ist: Niemals persönliche Daten herausgeben! Achtet auf rechtliche Gegebenheiten - und Diese sind ohne "wenn und aber", dass der Kunde kein Recht hat die Karte oder sonst ein Ausweispapier zu verlangen.
christian
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