...das Fatale ist ja, dass es zu dieser Idee kam, weil es im 21. Jhd. noch immer die Todesstrafe gibt!
Da im Menschenrechtsabkommen "Schwangere Frauen" von der Todesstrafe ausgenommen sind, aber eben keine Transgender, könnten eben auch schwangere Transgender (ja, das ist möglich: Frau zu Mann) hingerichtet werden, weil zwar biologisch Frau, aber rechtlich Mann. Um hier im Sinne einer klaren Aussage zu handeln, will man hier eben in der Menschenrechtskonvention den Begriff "Schwangere Person", statt "schwangere Frauen" verwenden.
Das ist also eine rein juristische Geschichte, die im Alltag keinen Einfluss au unsere Sprache hat.
Man kann die Schnappatmung wieder einstellen!