(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Mit "Strafvollzug" meinte ich alles, was mit einem Kriminellen nach dem Urteil passiert, also auch Entscheidungen von Haftrichtern.
Ich erspare mir die Erklärung der Begrifflichkeiten wenn dir offenbar egal ("meinte ich") ist, wer wofür zuständig und verantwortlich ist und du völlig fehl am Platz mit der Rundumkeule um dich schlägst.
Ich halte es für absurd, dass in Österreich eine (eh ziemlich selten verhängte) unbedingte Haftstrafe nach Rechtskraft des Urteils noch aufgehoben werden kann, ohne die geringste Änderung der Beweislage.
Aber das mit der Urteilsaufhebung hätte ich dann schon mal näher von dir erklärt!
Und wenn in Östereich eh ziemlich selten unbedingte Freiheitsstrafe verhängt werden, woher kommen dann die vielen Strafgefangenen in unseren Gefängnissen?:lalala:
 
Ich weiß nicht, warum Du das Schreiben in diesem Forum immer wieder als Kampf siehst. Die meisten anderen sind schlichtweg zwecks Meinungsaustausch hier. Zu stänkern beginnst immer nur Du - und dann tust Du wehleidig, wenn man Dir entgegentritt.

Ich muss Herrn Wiener zu Hilfe kommen.
Hat jemand eine von Herrn Wiener abweichende Meinung, so steckt eine menschenverachtende, neoliberale Haltung dahinter, gepaart mit ganz hinterhältiger, bösartiger und versteckter List. Zum Teil machen diese Leute noch Rechtschreibfehler, also der Höhepunkt an Primitivität und Bösartigkeit. Stänkert und beschimpft Herr Wiener User, dann geschieht dies in edler Absicht, das Böse auszurotten, also ein lobenswerter Kampf für eine bessere Welt. Ist doch so Herr Wiener?
 
Ich muss Herrn Wiener zu Hilfe kommen.
Hat jemand eine von Herrn Wiener abweichende Meinung, so steckt eine menschenverachtende, neoliberale Haltung dahinter, gepaart mit ganz hinterhältiger, bösartiger und versteckter List. Zum Teil machen diese Leute noch Rechtschreibfehler, also der Höhepunkt an Primitivität und Bösartigkeit. Stänkert und beschimpft Herr Wiener User, dann geschieht dies in edler Absicht, das Böse auszurotten, also ein lobenswerter Kampf für eine bessere Welt. Ist doch so Herr Wiener?

... :cool: :lol::lol::lol: :klatsch:
 
Ich erspare mir die Erklärung der Begrifflichkeiten wenn dir offenbar egal ("meinte ich") ist, wer wofür zuständig und verantwortlich ist und du völlig fehl am Platz mit der Rundumkeule um dich schlägst.
Es ist mir bekannt, dass Du von anderen eine begriffliche Präzision einforderst, die Du bei Dir selbst vermissen lässt (z.B. "Autofahrer erhalten Anonymverfügung").

Aber das mit der Urteilsaufhebung hätte ich dann schon mal näher von dir erklärt!
Reicht der aktuell besprochene Pädophilenfall etwa nicht als Erklärung?

Und wenn in Östereich eh ziemlich selten unbedingte Freiheitsstrafe verhängt werden, woher kommen dann die vielen Strafgefangenen in unseren Gefängnissen?:lalala:
So viele sind's auch wieder nicht ;).
 
....wenn es ausreichen einflussreiche pädophile Persönlichkeiten gibt, warum ist dann Kindesmissbrauch noch eine Straftat?
Ist es, gemessen an den theoretisch möglichen, vor allem aber den tatsächlich verhängten, Strafen, insbesondere wenn man diese in Relation zum angerichteten Schaden betrachtet, eh fast nicht.
 
Na um das gemeine Volk zu beruhigen ;).

Im gemeinen Volk gibt es kein Pädophilen?
Ist es, gemessen an den theoretisch möglichen, vor allem aber den tatsächlich verhängten, Strafen, insbesondere wenn man diese in Relation zum angerichteten Schaden betrachtet, eh fast nicht.
ein "fast eh nicht" gibt's ned..
....der Strafrahmen für sexuellen Missbrauch Unmündiger reicht von sechs Monate bis zu schweren Fällen lebenslänglich....eine ganz schöne Bandbreite......es ist also eine Straftat...ob eein Delikt eine Straftat ist oder ned hängt ned unbedingt mit der Höhe der Strafe zusammen.
 
Wo siehst du den Zusammenhang für Dich ?
.....naja...wenn der Einfluss ausreichend ist, um das Strafmaß von irgendwelchen anderen nicht einflussreichen Pädophilen zu beeinflussen, müsste ja der Einfluss groß genug sein, sexuellen Missbrauch von Unmündigen , ja gleich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Da es aber immer noch ned gestrichen wurde, kanns mit dem ausreichendem Einfluss ned weit her sein....
 
.....naja...wenn der Einfluss ausreichend ist, um das Strafmaß von irgendwelchen anderen nicht einflussreichen Pädophilen zu beeinflussen, müsste ja der Einfluss groß genug sein, sexuellen Missbrauch von Unmündigen , ja gleich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Da es aber immer noch ned gestrichen wurde, kanns mit dem ausreichendem Einfluss ned weit her sein....

achso meinst,
naja, die Richter, Staatsanwälte, Schuldirektoren, große Firmenchefs, "dicke" Banker usw, welche europaweit in den letzten Jahren hochgenommen wurden, sind nicht in der Lage, Gesetze in Austria zu verändern.
 
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