(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Krone schickt mir grad eine Eilmeldung: Seisenbacher auf freiem Fuß. Nicht schlecht...
 
Die Jusitz-Claqueure könnten vorbringen, dass weiter oben im Thread Anwälte noch als berufsmäßige Lügner hingestellt wurden, hier aber ein Zeitungsartikel, der sich auf die Darstellung des Falles durch den Anwalt des Unfallopfers stützt, unhinterfragt aufgegriffen wird, um die Justiz zu kritisieren.

Die Möglichkeit, dass das Gericht mit seiner Einschätzung richtig liegt, dass das Unfallopfer die Unfallfolgen übertreibt, um von der Versicherung abkassieren zu können, sollte man auf Grund dieses Berichts vielleicht nicht völlig verwerfen.

Dass sich´s Versicherungen vor Gericht richten
Hier geht es allerdings nicht um eine private Versicherung, sondern um die AUVA.
 
Zuletzt bearbeitet:
ein Zeitungsartikel, der sich auf die Darstellung des Falles durch den Anwalt des Unfallopfers stützt, unhinterfragt aufgegriffen wird, um die Justiz zu kritisieren.
es geht viel weniger um das, was der Anwalt sagt oder nicht, sondern um die Sache selbst, wie von Ricardo Peyerl sehr gut angesprochen, wenn der die in Deutschland geltende Rechtslage ins Treffen führt:

Richter dürfen die von Opfern vorgeschlagenen Gutachten nicht ablehnen, nur weil sie der Meinung sind, sie könnten ihr Urteil nicht mehr erschüttern oder seien unnötig. Bei uns haben Opfer nach wie vor nichts zu melden
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben