(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Die Jusitz-Claqueure könnten vorbringen, dass weiter oben im Thread Anwälte noch als berufsmäßige Lügner hingestellt wurden, hier aber ein Zeitungsartikel, der sich auf die Darstellung des Falles durch den Anwalt des Unfallopfers stützt, unhinterfragt aufgegriffen wird, um die Justiz zu kritisieren.
Es wird auch aus Urteilen und Beschlüssen zitiert.

Hier geht es allerdings nicht um eine private Versicherung, sondern um die AUVA.
Die AUVA ist genauso knausrig mit Unfallrenten wie private Versicherungen. Alle halten für Beiträge bzw. Prämien die Hand auf, aber wenn's ums Zahlen geht, geht die Trickserei los.
 
Ich möchte nicht, dass die Pflichtbeiträge der Fleißigen und Anständigen dazu verwendet werden, dass sich Owezara in die Invaliditätspension schwindeln könne.
also diese Befürchtung braucht, so wie das dort gehandhabt wird, nie und nimmer jemand zu haben - und da spreche ich aus Erfahrungen sowohl im Verwandten- wie auch im Bekanntenkreis.
Ganz im Gegenteil: es gibt sicher so manche, denen die Invaliditätspension zustehen würde, diese ihnen aber auf Biegen und Brechen verweigert wird.
 
Zurecht. Ich möchte nicht, dass die Pflichtbeiträge der Fleißigen und Anständigen dazu verwendet werden, dass sich Owezara in die Invaliditätspension schwindeln könne.
Du verwechselst Invaliditätspension mit Unfallrenten. Nur für Letztere ist die AUVA zuständig.
 
Bei den 170 verschiedenen Abteilungen und blabla kennt sich kein normaler Mensch, wo was angesiedelt ist und wer zuständig ist. Aus diesem Grund ist es g'hupft wie g'hatscht, wenn sich da einer mal vertut, das Thema ist die Hauptsache.
 
Bei den 170 verschiedenen Abteilungen und blabla kennt sich kein normaler Mensch, wo was angesiedelt ist und wer zuständig ist. Aus diesem Grund ist es g'hupft wie g'hatscht, wenn sich da einer mal vertut, das Thema ist die Hauptsache.
In eine Invaliditätspension kann man sich bald einmal reinschwindeln (heute angeblich schwieriger als früher, zugegeben), für eine Unfallrente muss es zumindest einmal einen Unfall gegeben haben. Wenn die AUVA im Spiel ist, ist es ein Arbeits- bzw in diesem Fall wohl eher ein Wegunfall.
 
heute angeblich schwieriger als früher
ist seit einigen Jahren offenbar extrem schwierig geworden.

War es früher eine häufig genutzte Möglichkeit, in die "Frühpension" überzuwechseln, so hat sich das ganze dann ins Gegenteil verkehrt, und selbst Menschen mit massiven und kaum bis gar nicht mehr reparablen gesundheitlichen Schäden bekommen nun keine Invaliditätspension zuerkannt (lt. einer vor Monaten veröffentlichten Statistik für 2016 war die Nicht-Zuerkennungsrate knapp 80%).
Ein damit verbundenes Problem ist lt. diversen Medienberichten u.a. wohl ein gewisses Abhängigskeitsverhältnis der Gutachter von der Pensionsversicherungsanstalt. Es wurde auch davon berichtet, daß manche Gutachter sich kaum wirklich Zeit für ordentliche Untersuchungen nehmen, sondern einfach den Standpunkt der PV wiederholen und niederschreiben. Ebenso werden seitens der Antragsteller beauftragte (und selbst bezahlte) ärztliche Gutachten weitestgehend ignoriert bzw. nicht anerkannt.

Ich selber kenne Fälle in meinem weiteren Bekanntenkreis, wo man sich nur wundern kann, daß bzw. diese Leute nach wie vor als arbeitsfähig eingestuft werden.
Offenbar muß ein Antragssteller heutzutage mit dem Kopf unterm Arm zu den entsprechenden Untersuchungen kommen, um auch nur den Funken einer Chance auf Invaliditätspension zu haben.
 
ist seit einigen Jahren offenbar extrem schwierig geworden.

War es früher eine häufig genutzte Möglichkeit, in die "Frühpension" überzuwechseln, so hat sich das ganze dann ins Gegenteil verkehrt, und selbst Menschen mit massiven und kaum bis gar nicht mehr reparablen gesundheitlichen Schäden bekommen nun keine Invaliditätspension zuerkannt (lt. einer vor Monaten veröffentlichten Statistik für 2016 war die Nicht-Zuerkennungsrate knapp 80%).
Man sieht, es ist alles Politik. Von Objektivität und Wissenschaftlichkeit keine Spur. Wenn die Politik vorgibt, es müsse weniger Invaliditätspensionen geben, fallen die Gutachten tendenziell negativ aus. Würden wissenschaftliche Kriterien vorherrschen, dürften sich die Gutachten kaum voneinander unterscheiden, egal was die Obrigkeit für Ziele vorgibt.

Nichtsdestotrotz: Die Behandlung von Unfallopfern durch AUVA und private Versicherungen ist schon seit Jahren Dauerthema bspw. im "Bürgeranwalt". Das ist eine ganz perfide Vorgehensweise. Ein Unfall trifft jeden Menschen plötzlich und unerwartet. Danach muss man sich in erster Linie darum kümmern, möglichst rasch gesund zu werden, man liegt im Krankenhaus, und/oder muss von Arzt zu Arzt pilgern, Medikamente einnehmen etc. Da hat man oft weder Zeit noch Kraft, den Papierkrieg auch noch zu bewältigen, und die Versicherungen nutzen diese Ausnahmesituation offenbar immer wieder brutal aus.
 
Wieder so ein nettes Beispiel warum ich gegen Anwälte oft was sage.
Gestern hat ja ein 18-jähriger Afghane ehrenhalber seine 14-jährige Schwester ermordet.
Seine Anwältin: "Es ist kein Ehrenmord, hat im Affekt gehandelt. Das 20 cm lange Messer hat er nur zufällig dabei gehabt". :kopfklatsch:

Bin mal gespannt, ob der auch einen depperten Richter bekommt. Alles andere als echtes lebenslänglich wäre ja absurd. Hätten wir die Todesstrafe wäre er ein Kandidat fürs Abschlachten mit Messer.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben