(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Das ist eher unwahrscheinlich.......und lässt sich auch forensisch feststellen, wie die Klinge geführt worden ist...der Schmäh wird ned ziagen...aber der Schmäh mit den Affekt...der könnte durchgehen....
Im Affekt wird nicht durchgehen, weil der Typ wegen seinem Temperament vorbestraft ist und das Messer Wochen vorher schon gekauft hat und immer bei sich hatte, da wird die Anwältin in Erklärungsnot kommen.
 
leider ist aber das Ermorden von Mitmenschen ein Element jeder Kultur, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.
So sehe ich das nicht, sondern: Mord kommt in allen Gesellschaften vor. Aber nicht in allen Gesellschaften ist er eine allgemein geachtete (gesellschaftlich akzeptierte) Handlung.

Natürlich gäbe es auch bei uns den einen oder anderen Mord, bei dem der Täter Zustimmung fände. Wenn beispielsweise Stauffenbergs Attentat gelungen wäre, dann wäre er im geschichtlichen Rückblick des Beifalls sicher gewesen. Aber Tyrannenmord ist ein Ausnahmefall und kann der Notwehr eines Volkes zugeordnet werden.
 
Im Affekt wird nicht durchgehen, weil der Typ wegen seinem Temperament vorbestraft ist und das Messer Wochen vorher schon gekauft hat und immer bei sich hatte, da wird die Anwältin in Erklärungsnot kommen.
Wünschenswert wäre es ja, wenn der Schmäh ned durchgeht....allerdings wird die Anwältin bzw. ihr Mandant nur in Erklärungsnot kommen, wenn das Gericht nachweisen kann, dass er das Messer mit der Mord-Absicht gekauft hat....sein Temperament kann sogar den Affekt plausibel machen.

Aber nicht in allen Gesellschaften ist er eine allgemein geachtete (gesellschaftlich akzeptierte) Handlung.
Nein, das zum Glück nicht.....
 
...Astrid Wagner ;) sogt eh scho ois :lalala: :undweg:
Eine zweifellos attraktive Dame, die leider ein Faible für kaltblütige Mörder hat. Sie war ja schwer verliebt in Jack Unterweger.

Einmal hatte sie angeblich ein standesrechtliches Verfahren vor der Rechtsanwaltskammer, weil sie freizügige Bilder (keine Nacktfotos) von sich veröffentlicht hat.

Schon irgendwie pervers - wenn Anwälte Schwerverbrecher vor einer Strafe bewahren, bekunden die Kollegen Respekt und applaudieren. Wenn frau hingegen ein bissl Haut zeigt und Bilder davon publiziert, kriegt sie Probleme mit der Kammer :kopfklatsch:
 
Wünschenswert wäre es ja, wenn der Schmäh ned durchgeht....allerdings wird die Anwältin bzw. ihr Mandant nur in Erklärungsnot kommen, wenn das Gericht nachweisen kann, dass er das Messer mit der Mord-Absicht gekauft hat....sein Temperament kann sogar den Affekt plausibel machen.
Für Totschlag braucht es eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsregung". Das kann sich in diesem Fall nie und nimmer ausgehen. Im Gegenteil liegt hier wohl geradezu der Idealtypus eines geplanten Mordes vor. Das Mädchen hatte Angst vor der Familie, ist ins Kriseninterventionszentrum geflüchtet. Offenbar wurde sie also schon bedroht. Der Bruder hat ihr von langer Hand geplant aufgelauert, hatte ein Messer mit, da ist nix Zufälliges dabei. Sein ungezügeltes Temperament kann kein Indiz für Totschlag sein, weil die dafür nötige heftige Gemütsregung "allgemein begreiflich" sein muss.

Ich frage mich, warum der Täter nicht längst in U-Haft gesessen ist. Er war angeklagt wegen Betrugs, Hehlerei und gefährlicher Drohung, hat zwei Gerichtstermine gespritzt. Da kann man nur den Kopf schütteln. Und jetzt kommt er auch noch in den Genuss des Jugendstrafrechts, obwohl er erwachsen ist. Ich hoffe, die Verfahrens und Haftdauer werden wenigstens dazu genutzt, seine Abschiebung vorzubereiten.
 
ganz schlecht, damit fehlt der Beweis, das er es extra mitgenommen hat an dem Tag
Er hat das Messer bei sich getragen und seine Schwester "abgepasst". Na, vielleicht wäre ich als Geschworener nicht unvoreingenommen. Aber den Versuch, das als Totschlag im Affekt darzustellen, den würde ich der Frau Verteidiger nicht so schnell abkaufen.
 
Das Mädchen hatte Angst vor der Familie, ist ins Kriseninterventionszentrum geflüchtet. Offenbar wurde sie also schon bedroht. Der Bruder hat ihr von langer Hand geplant aufgelauert, hatte ein Messer mit, da ist nix Zufälliges dabei.
Wir haben das ja gestern schon im anderen Thread besprochen, laut Amt hatte sie keine Angst, auch in allen Medienberichten liest sich das ganz anders
Schock-Details: Täter packt über Ehrenmord an Schwester aus
 
ganz schlecht, damit fehlt der Beweis, das er es extra mitgenommen hat an dem Tag
Das ist lächerlich. Wenn das als Argument für Torschlag gelten würde, gäbe es kaum Verurteilungen wegen Mordes. Tatsächlich wird in Österreich ziemlich selten auf Totschlag entschieden, und ganz sicher nicht dann, wenn einer bewaffnet seiner Schwester auflauert.
 
Er hat das Messer bei sich getragen und seine Schwester "abgepasst". Na, vielleicht wäre ich als Geschworener nicht unvoreingenommen. Aber den Versuch, das als Totschlag im Affekt darzustellen, den würde ich der Frau Verteidiger nicht so schnell abkaufen.

Dummerweise schon seit längerer Zeit und abgepasst ? Das sieht ja nun laut Berichten ganz anders aus, hoffen wir, das sie ihm das Gegenteil beweisen können.
Gibt es denn schon eine Anklage , ich find nichts .
 
Dummerweise schon seit längerer Zeit und abgepasst ? Das sieht ja nun laut Berichten ganz anders aus, hoffen wir, das sie ihm das Gegenteil beweisen können.
Gibt es denn schon eine Anklage , ich find nichts .
wenn er zipfen will, weil warum rennst sonst mit an messer rum, was macht er dann noch in dem land das ihm als flüchtling aufgenommen hat???
 
weil warum rennst sonst mit an messer rum,
Also ich habe auch immer ein Messer mit, bin ich deswegen automatisch ein potezieller Mörder?:D
Für Totschlag braucht es eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsregung". Das kann sich in diesem Fall nie und nimmer ausgehen.
Gerade dieser Fall ist eine Paradebeispiel für Totschlag, und darauf wird es im Endeffekt auch hinauslaufen.
Warum, weil ein paar bestimmte Forumsmitglieder nicht "allgemein" sind.:lol:
 
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