Was machst du gerade?

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guten mooooorgeeeeeeen…
genau so wenig geschlafen wie die tage zuvor und doch bin ich bei weitem fitter :D
 
... du hast das Fahrzeug in Betrieb (Tourenzähler ist oben) ... und abschnallen darfst du dich (glaube ich) nur zum rückwärts einparken

hab recherchiert weils mich intressiert hat
Laut
§ 106 KFG 1967 Personenbeförderung
(3) Der Abs. 2

Gilt die gurtpflicht nicht bei:



"bei ganz geringer Gefahr, wie etwa beim Einparken oder langsamen Rückwärtsfahren, oder bei besonderer Verkehrslage, die den Nichtgebrauch des Sicherheitsgurts rechtfertigt, oder.."
 
Haha genau am privat parkplatz in der garage darf ich mich sicher auch unangeschnallt reinsetzen :rofl:
... Das war am Foto nicht erkennbar ... doch sollte man zu deiner Aussage den Mietvertrag, die Benutzungsbewilligung und die diversen Schilder bei der Einfahrt beachten. Oft steht dort etwas über die Gültigkeit der "StVo" ... wichtiger! bekomme nicht alles in den falschen Hals!
 
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