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Mich wiedermal einfach so wundern...mindestens ein Depp pro Woche kriecht aus seinem Löchlein hervor...
 
Auf einem vereisten Wegstückl, auf dem nicht geräumt/gestreut war. Mit Kind am Arm.

in A ist ein Grundstückbesitzer dazu verpflichtet, bis spätestens 06:00 Uhr den öffentlichen Weg vor seinem Grundtück von Schnee und Eis zu befreien, bzw. das Passieren des Weges gefahrlos zu ermöglichen, ansonsten kann eine Schadensforderung geltend gemacht werden und eine Verwaltungsstrafe eingebracht werden :lehrer:
 
Ich muss heute Fahrtdienst für Verwandte machen. Freut mich nicht wirklich, da -5°C und man von ihnen in der Regel auch nicht viel hört, außer sie brauchen was...
 
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