Privat Diverses Weikerlsee - Kontrollen - Polizei - Strafen

Kamen im Zivilfahrzeug und machten Kontrollgang im Bereich Holzbrücke Rosengärten. ca ab 16:30

@ bifreddy

Ab 17:00 war dort niemand mehr. Heuer machen die offensichtlich ernst wie im Weissenbachtal. Laut OÖ Polizeistrafgesetz werden Anstandsverletzungen wegen FKK außerhalb von offiziellen FKK-Geländen geahndet. Geschlechtliche Handlungen sind offizial Delikte und müssen von Amtswegen geahndet werden. Lediglich bei Belästigung muss eine Anzeige vorliegen. Strafen können von einigen hundert Euro bis zu tausenden Euros sein. Bei Wiederholungstätern wegen geschlechtlicher Handlungen in der Öffentlichkeit sogar Gefängnis!!!

Parkbad, Weissenbachtal und jetzt der Weikerlsee. Ich kann mir beruflich und familiär keine Anzeige oder ein Gerichtsverfahren leisten. Bei Sex in der Öffentlichkeit muss ich sogar mit einem Eintrag in der Sexualstraftäter-Kartei rechnen!
 
Jezt einmal reality.
Ich war mit meinen Eltern als 11 jähriger oft am See baden.Es kamm ein Mann zu mir der Frau und ein Kind hatte und fragte ob ich mit ihm spazieren gehen wolle.Wollt ich naturlich nicht und machte ich auch nicht.Wir hatten unseren Platz am See da war es so das ich schon vorgefahren und meine Eltern später nachkammen.Als ich ankam war lag da schon ein Mann ich spielte und nach einiger Zeit holte er sich einen runter dann fragt er mich ob ich mir nicht mein Taschengeld aufbessern möchte für einen BJ 50 Schilling.Ich habe ihm erklärt das ich soetwas nicht mache und bin in das Wasser geflüchtet dem kein Ständer stand hält.Das Schicksal hat es noch gut mit mir gemeint ,es ist nie wieder etwas passiert.Es ist kein geigneter Kinderspielplatz wenn da einige Wahnsinnige herumlaufen.Es ist ein spielplatz für Erwachsene.Ich bin für geilen spaß Parkplatzsex outdoor und sonst noch Anderes.Alles kann man machen sollange keine Grenzen überschritten werden wo sich andere Personen beeinträchtigt fühlen.
 
Wie viele Jahre ist denn das schon her?

PS: Den ersten Beitrag den man verfasst, sollte man bevor er abgeschickt wird, auf Rechtschreibfehler, Groß-u. Kleinschreibung, Satzzeichen etc. überprüfen.
So ist das, na ich nenne es mal, eine aussagekräftige Visitenkarte!
 
Oiso i woa gestan dort und hob kan gsegn!, I glaub du dramst a wengal!

Der Träumer bist eher du. Der Polizeieinsatz war am Freitag und nicht am Samstag. Wohl zu viele Poppers genommen um dem Themenverlauf hier folgen zu können?

Und wenn sich am Weikerlsee auch Kinderschänder herumteiben, werden bestimmt auch bald Ermittler in zivil auftauchen.

@ bifreddy
Bist wohl ein Deutschlehrer? Billige Art vom Thema abzulenken! Millix wurde als 11 jähriges Kind von einem Kinderschänder sexuell belästigt und dir fällt nichts gescheiteres ein, als dich über Rechtschreibfehler lustig zu machen. :hmm:
 
Jezt einmal reality.
Ich war mit meinen Eltern als 11 jähriger oft am See baden.Es kamm ein Mann zu mir der Frau und ein Kind hatte und fragte ob ich mit ihm spazieren gehen wolle.Wollt ich naturlich nicht und machte ich auch nicht.Wir hatten unseren Platz am See da war es so das ich schon vorgefahren und meine Eltern später nachkammen.Als ich ankam war lag da schon ein Mann ich spielte und nach einiger Zeit holte er sich einen runter dann fragt er mich ob ich mir nicht mein Taschengeld aufbessern möchte für einen BJ 50 Schilling.Ich habe ihm erklärt das ich soetwas nicht mache und bin in das Wasser geflüchtet dem kein Ständer stand hält.Das Schicksal hat es noch gut mit mir gemeint ,es ist nie wieder etwas passiert.Es ist kein geigneter Kinderspielplatz wenn da einige Wahnsinnige herumlaufen.Es ist ein spielplatz für Erwachsene.Ich bin für geilen spaß Parkplatzsex outdoor und sonst noch Anderes.Alles kann man machen sollange keine Grenzen überschritten werden wo sich andere Personen beeinträchtigt fühlen.

sorry,aber dieses gschichtl klingt für mich sehr sehr unglaubwürdig.abgesehn davon dass es sicher über 20 jahre aus ist, nach deinen fotos nach, hat dort ein kind alleine sowieso nichts verloren. man darf ja in eine sauna auch erst ab 16 jahren alleine hin, und genauso wird es wohl am see gehandhabt.
hört sich für mich eher als ein phantasiegschichterl an, und dann auch noch der 1.beitrag.geh jetzt schon einige jährchen dort baden, aber solche sittenstrolche wären mir noch nie aufgefallen. da würden die anwesenden badegäste sofort einschreiten, da bin ich mir sicher.
 
Das Hauptproblem sind einfach die im Bereich der Brücke nackert herumlaufen, wo eigentlich gar kein FKK Bereich mehr ist und dann an ihrem Zumpferl herumspielen, weil dort im Sommer eigentlich immer Kinder spielen. Habe das Treiben schon selber einige Male persönlich erlebt. Wenn sie Erwachsene sehen verschwinden sie eh gleich.
Das das die Bewohner, vor allem die vom Forellenweg, nicht dulden wollen, ist auch selbstverständlich.

Wenn alle Notgeilen ganz hinten am FKK Bereich bleiben würden, dann wäre die Aufregung sicher nicht so groß bei den Bewohnern in der SC.

Wir werden sehen wie lange sich das die Anrainer noch gefallen lassen!

CU

MAX :anspritzen:
 
Momentan verfällt das thema weikerlsee immer mehr in die richtung,
als wären nur kinderschänder, homos, perverse, etc. dort unterwegs.

Am besten wäre es, dieses paradies tagsüber zu genießen.

P.S. amokläufer gibt es überall, weltweit
 
Momentan verfällt das thema weikerlsee immer mehr in die richtung,
als wären nur kinderschänder, homos, perverse, etc. dort unterwegs.

Am besten wäre es, dieses paradies tagsüber zu genießen.

P.S. amokläufer gibt es überall, weltweit

Da geb ich dir schon recht! Nur wenn es immer wieder Idioten gibt, dann müssen alle damit fertig werden. Wenn die Leute in dem zugeteilten Bereich bleiben würden, dann gäbe es ja auch keine Beanstandungen.

Apropo Amokläufer! Wenn es so weiter geht wie zB am Samstag späteren Nachmittag, dann werden mal ein paar Eltern aus der SC Amok laufen. Mich würde es nicht wundern wenn mal so ein Wichser ordentlich Prügel bekommt.

CU

MAX :anspritzen:
 
Selbstjustiz ist nicht der richtige Weg.

Alle, die sich dort außerhalb des FKK-Bereiches nackt aufhalten begehen schon eine Anstandsverletzung nach dem OÖ-Polizeistrafgesetz. Einfach schnell ein Beweisfoto mit der Handykamera schießen und dann sofort die Polizei über den Notruf 112 anrufen.

Letzten Freitag haben bereits beunruhigte Eltern den Notruf gewählt und bereits nach 20 Minuten war eine Zivilstreife am Weikerlsee. Wer dies nicht glaubt, der wird bei der Polizeidirektion eine Bestätigung erhalten.

@ hubmax
Nur wenn die Anrainer die Polizei informieren, kann diese auch handeln. Seit dem Wirbel um das Weißenbachtal im letzten Jahr, ist offensichtlich das Problembewusstsein bei den Behörden gestiegen. Daher können sich die besorgten Eltern in der solar City darauf verlassen, dass die Polizei auch kommt, wenn der Notruf gewählt wird. Umso mehr Eltern bei der Polizei anrufen, desto schneller wird die Polizei dem rechtswidrigen Treiben ein Ende setzen.

FKK ist in Oberösterreich lediglich in ausgewiesenen FKK-Zonen erlaubt. Der hier angesprochene Bereich befindet sich weit außerhalb des FKK-Bades Weikerlsee. Daher verhalten sich alle Männer und Frauen, die sich dort nackt aufhalten gesetzeswidrig. Der Strafrahmen geht los von einigen hunder Euros bis zu zig tausend Euros oder sogar Gefängnis - je nachdem welcher Straftatbestand erfüllt wurde Sexuelle Belästigung, öffentliche geschlechtliche Handlungen, sittliche Gefährdung von Kindern ...
 
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Vielen Dank an PrinzLeopold
für diese klare Aussage.

Eventuell könnte die zuständige Behörde entsprechende Hinweistafeln aufstellen!
Das ist kein schmäh: manche wissen echt nicht über die Gesetzeslage bescheid
 
Vielen Dank an PrinzLeopold
für diese klare Aussage.

Eventuell könnte die zuständige Behörde entsprechende Hinweistafeln aufstellen!
Das ist kein schmäh: manche wissen echt nicht über die Gesetzeslage bescheid

Unwissenheit schützt nicht vor dem Gesetz.:lehrer:
 
Vielen Dank an PrinzLeopold
für diese klare Aussage.

Eventuell könnte die zuständige Behörde entsprechende Hinweistafeln aufstellen!
Das ist kein schmäh: manche wissen echt nicht über die Gesetzeslage bescheid

Der gute Prinz hat die Rechtslage schon vor drei Jahren gepostet:

Bei Delikten nach dem Sexualstrafrecht, ist eine Verwaltungsstrafe unmöglich. Alle strafrechtlichen Vergehen werden von einem Strafrichter entschieden. Daher musst du mit einem Gerichtsverfahren rechnen und bist dann auch ein vorbestrafter Sexualverbrecher. Ich habe es >>>hier<<< schon geschrieben, dass es für Delikte nach dem Sexualstrafrecht keine Strafzettel gibt. Daher finde ich es besonders mutig von dir, dass du bei der Gelegenheit gleich mal ein öffentliches Geständnis über begangene Straftaten abgibst.

Dieses Forum zeichnet sich durch besonders verantwortungsvolles Verhalten aus, und hat sogar einen eigenen Bereich für rechtliche Belange. Wenn du auf meine Sig klickst, dann kommst du direkt dort hin. Aber da ich dich nicht so lange auf die Folter spannen möchte, folgend die wichtigsten Paragraphen:

§ 208 Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren
(1) Wer eine Handlung, die geeignet ist, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren zu gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person unter sechzehn Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, es sei denn, daß nach den Umständen des Falles eine Gefährdung der unmündigen oder Person unter sechzehn Jahren ausgeschlossen ist.
(2) Übersteigt das Alter des Täters im ersten Fall des Abs. 1 das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre, so ist der Täter nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet.
[Abs 2 eingefügt durch BGBl I 2004/15].


Hier ist zu beachten, dass in Österreich nach geltender Rechtssprechung schon eine sittliche Gefährdung vorliegt, wenn ein Geschlechtsteil sichtbar ist. Wenn du also am Weikerlsee außerhalb des offiziellen FKK-Bades nackt herumspazierst, dann könntest du schon von einer Mutter, die zufällig auch dort mit ihren Kindern vorbei kommt, wegen dieses Paragraphens angezeigt werden. Und bei weiteren sexuellen Handlungen, darfst du dann auch gleich mit einem höheren Strafmaß rechnen.

§ 218 Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen
(1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung
1. an ihr oder
2. vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt,
ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt.
(3) Im Falle des Abs. 1 ist der Täter nur auf Antrag der belästigten Person zu verfolgen.
[Neugefasst durch BGBl I 2004/15].


Hier ist bei Abs. 2 zu beachten, dass du schon strafwürdig bist, wenn deine sexuelle Handlung unmittelbar wahrgenommen werden könnte. Das heißt, du bist auch dann strafwürdig, wenn es gar keine Personen gibt, die du mit deiner sexuellen Handlung belästigt hast.

§ 219 Ankündigung zur Herbeiführung unzüchtigen Verkehrs
Wer öffentlich eine Ankündigung erläßt, die bestimmt ist, unzüchtigen Verkehr herbeizuführen, und die nach ihrem Inhalt geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.



Wegen einer öffentlichen geschlechtlichen Handlung kann man eine Vorstrafe erhalten. Meine Frau und ich Spazieren schon seit Jahren im Naturschutzgebiet rund um die Weikerlseen und treffen dort regelmäßig auf Kinder, die meistens mit ihren Müttern oder Eltern unterwegs sind, aber auch oft in kleineren Gruppen ohne Erwachsene. Es ist sogar so, dass wir heuer schon besonders viele Kinder gesehen haben. Die Spazierwege rund um den Weikerlsee erfreuen sich offenbar bei den Familien und Kindern der solarCity immer größerer Beliebtheit.

Aber auch ohne der Anwesenheit von Kindern ist am Weikerlsee kein Swingerclub, und alles, abgesehen von einem normalen FKK-Baden im offiziellen Bereich, ist schon strafrechtlich relevant, da verboten. Darunter fällt natürlich auch Prostitution von Strichern und Huren, die dort auch ab und zu ihr Glück versuchen. Denn öffentliche Prostitution ist nach dem OÖ-Polizeigesetz verboten.
 
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also ich bin auch des öfteren am weikerlsee, bis jetzt habe ich nur einmal eine streife gesehen (zwei frauen,wirklich hübsch) aber die haben nur geschaut ob der Toni schon seine kantine offen hat, da wars ca. 09.00 uhr vormittags.
aber sonst gibts da keine probleme, auch nicht wenn sich ein pärchen mal sanft streichelt oder kurz in den büschen verschwindet.
 
also ich bin auch des öfteren am weikerlsee, bis jetzt habe ich nur einmal eine streife gesehen

Die Polizei war aber da:
Heute gab es einen Polizeieinsatz am Weikerlsee.:cry:
Sogar in zivil - ich war zufällig auch dort! Und wie oft die Polizei seither in der Zwischenzeit mit Zivilstreifen dort unterwegs war ist natürlich schwer zu sagen, da ja zivil.

Bereits voriges Jahr gab es einen Polizeieinsatz:
Swinger treiben es nun auch am Weikerlsee wild

Mit verstärkter Polizeipräsenz muss daher heuer gerechnet werden.
 
Zivile Polizisten erkännt man sehr schnell an der Eastpack bauchtasche! Jeder Zivil Polizist hat so eine Bauchtasche umhängen!! Nur mal genauer hinsehn und man kennts! Auch am Blick und wie sich die Herren oder Damen in Zivil geben erkännt man es sehr leicht!!
 
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