Kleine Nachhilfe im Persönlichkeitsrecht für die Schnapsnasen, die das Foto gut finden und sich jetzt voll motiviert auf die Pirsch begeben:
Wenn eine Person auf einem Foto zu erkennen ist, darf dieses ohne Einwilligung der Person nicht veröffentlicht werden. Unter erkennen fällt schon ein Tattoo oder ein spezielles Merkmal (Piercings, ...) oder Körperteil, dass es einer nahe stehenden Person ermöglicht, diese zu identifizieren. Ich gehe natürlich jetzt davon aus, dass die Fotografin von jedem, der dort steht, eine schriftliche Bestätigung hat. Ansonsten würde ich jedem, der sich auf dem Bild erkennt, einen 15 minütigen Besuch beim Anwalt raten, das sind schnell verdiente 500 €....
Ich hoffe nur für die Dame, die diese hirnverbrannte und sinnbefreite Aktion gemacht hat, dass das Foto nicht schon auf anderen Medien zu finden ist (Google hat da ja eine nette gratis such Funktion und das Netz ist schnell), denn sie haftet ja mit ihrem Privatvermögen für jede Veröffentlichung. Und bei Fotos geht es immer auch darum, wo, wie oft, etc. wurde es dann veröffentlicht, da sind wir dann gleich mal 5 stellig.
Sie war ja auch so geil, das Foto zu machen, dass sie gleich eine größere Gruppe genommen hat. Wenn schon Scheiße bauen, dann bitte richtig. Vielleicht hilft es beim Überdenken, Löschen und Entschuldigen.