D
Gast
(Gelöschter Account)
Abgekoppelt aus einer aktuellen Diskussion welche sich aus einem Inserat im EF ergeben hat.
Kavaliersdelikt und geht Ok oder ganz böse?
Und wovon träumst du Nachts?
Sogar die "Neuen Selbständigen" haben bei ausschließlicher selbstständiger Tätigkeit eine Obergrenze von 6453 pro Jahr, ist diese überschritten, tritt die Pflichtversicherung ein. Gibt es andere Einkommensquellen zusätzlich, liegt sie bei 4641 Euro. Beim Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung musst du dann ja sowieso jede Einnahmequelle angeben. Das müssen wir unseren österreichischen Jungautoren (die manchmal nicht jung sind, sondern einfach vorher noch nie ein Buch veröffentlicht haben) auch immer wieder erklären.
Und sobald du irgendetwas machst dass in ein reglementiertes Gewerbe reingeht, bist du sowas von dran - egal ob du 50 oder 50 000 Euro damit verdient hast.
Wobei deine Dienstleistungsbeschreibung Gruppe 6 Leistungen umfasst, die zwar "Freie Gewerbe" sind, aber eben keine neue Selbständigentätigkeit und somit schon von Start weg die SVA Anmeldung (bei entsprechender Erwerbsabsicht) erfordern würden.
Junge, wennst nicht flunkerst, bist schon sehr weit im Gewerberecht drinnen...
Ich will dir nichts unterstellen, vielleicht hast du ja eine ordnungsgemäße Anmeldung gemacht, zahlst brav deine SVA Abgaben und stellst auch ordentliche Rechnungen (natürlich ohne Ust) aus. Dann ist alles in Butter. Wenn nicht, tritt dir Finanzamt & SVA spätestens nach der ersten Großprüfung eines deiner Kunden die Wohnungstür ein (metaphorisch gesprochen), und dann wird es unangenehm. Wenn auf der Gegenseite entsprechend "unguade" bzw. pingelige Beamte am Werk sind, auch für deine Kunden.
Wir hatten im Verlag mal ein EPU (dachten wir!) als Auftragnehmer für Covergestaltung und Pflege der Publikationsdatenbanken, war aber kein EPU, sondern ein nirgends gemeldeter "Freelancer", und als der aufflog, wurde beinhart versucht, den zum Teilzeit-Dienstnehmer (weil er die DB Pflege aus Bequemlichkeit vor Ort in unserem Büro machte) umzudichten und uns nachträglich abzukassieren.
Wobei sich die auch geändert hat, inzwischen ist die "Uniqueness" der Texte wichtiger als das Eintippseln von Suchschlagwörtern. Gottseidank. Mit den Leseproben unserer kommenden Publikationen landen wir immer ziemlich weit vorne.
Tja, DIR und deinen Leuten kanns vielleicht wurscht sein, aber da denkst du ein bisschen egoistisch. Wenn er wirklich ohne SVA Beiträge direkt Konkurrenz zu ordnungsgemäß arbeitenden EPUs und Kleinstunternehmen stellt und dabei gezielt Gewerbekunden anspricht, ist das eine heftige Wettbewerbsverzerrung. Das ist wie bei uns mit den "freien Verlegern" die nach deutschem Recht operieren und die Autoren abziehen.
Kavaliersdelikt und geht Ok oder ganz böse?
Und als Privatperson hättest du ja bis 9.000€ theoretisch Narrenfreiheit.
Und wovon träumst du Nachts?
Sogar die "Neuen Selbständigen" haben bei ausschließlicher selbstständiger Tätigkeit eine Obergrenze von 6453 pro Jahr, ist diese überschritten, tritt die Pflichtversicherung ein. Gibt es andere Einkommensquellen zusätzlich, liegt sie bei 4641 Euro. Beim Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung musst du dann ja sowieso jede Einnahmequelle angeben. Das müssen wir unseren österreichischen Jungautoren (die manchmal nicht jung sind, sondern einfach vorher noch nie ein Buch veröffentlicht haben) auch immer wieder erklären.
Und sobald du irgendetwas machst dass in ein reglementiertes Gewerbe reingeht, bist du sowas von dran - egal ob du 50 oder 50 000 Euro damit verdient hast.
Wobei deine Dienstleistungsbeschreibung Gruppe 6 Leistungen umfasst, die zwar "Freie Gewerbe" sind, aber eben keine neue Selbständigentätigkeit und somit schon von Start weg die SVA Anmeldung (bei entsprechender Erwerbsabsicht) erfordern würden.
PS.: Meine bisherigen Projekte kann ich hier leider nicht zeigen, da es hauptsächlich kommerzielle Projekte sind.
Junge, wennst nicht flunkerst, bist schon sehr weit im Gewerberecht drinnen...
Ich will dir nichts unterstellen, vielleicht hast du ja eine ordnungsgemäße Anmeldung gemacht, zahlst brav deine SVA Abgaben und stellst auch ordentliche Rechnungen (natürlich ohne Ust) aus. Dann ist alles in Butter. Wenn nicht, tritt dir Finanzamt & SVA spätestens nach der ersten Großprüfung eines deiner Kunden die Wohnungstür ein (metaphorisch gesprochen), und dann wird es unangenehm. Wenn auf der Gegenseite entsprechend "unguade" bzw. pingelige Beamte am Werk sind, auch für deine Kunden.
Wir hatten im Verlag mal ein EPU (dachten wir!) als Auftragnehmer für Covergestaltung und Pflege der Publikationsdatenbanken, war aber kein EPU, sondern ein nirgends gemeldeter "Freelancer", und als der aufflog, wurde beinhart versucht, den zum Teilzeit-Dienstnehmer (weil er die DB Pflege aus Bequemlichkeit vor Ort in unserem Büro machte) umzudichten und uns nachträglich abzukassieren.
und für Suchmaschinenoptimierung (SEO) verlangst dann noch extra.
Ohne Suchmaschinenoptimierung ist man beim Ranking nicht unbedingt ganz vorne dabei
Wobei sich die auch geändert hat, inzwischen ist die "Uniqueness" der Texte wichtiger als das Eintippseln von Suchschlagwörtern. Gottseidank. Mit den Leseproben unserer kommenden Publikationen landen wir immer ziemlich weit vorne.
frei von jeglichem Konkurrenzdenken, da wir in diesem Bereich mangels Lukrativität nur mehr alte Stammkunden betreuen
Tja, DIR und deinen Leuten kanns vielleicht wurscht sein, aber da denkst du ein bisschen egoistisch. Wenn er wirklich ohne SVA Beiträge direkt Konkurrenz zu ordnungsgemäß arbeitenden EPUs und Kleinstunternehmen stellt und dabei gezielt Gewerbekunden anspricht, ist das eine heftige Wettbewerbsverzerrung. Das ist wie bei uns mit den "freien Verlegern" die nach deutschem Recht operieren und die Autoren abziehen.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: