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Gast
(Gelöschter Account)
meines wissens hängen ust und est zwingend mit geldfluss zusammen
Geldfluß ist nicht notwendig
Steuer wird vom Entgelt berechnet
Beim Tausch (tauschähnlichen Umsatz) zwischen zwei Unternehmern gilt der Wert jedes
Umsatzes zugleich als Entgelt für den anderen Umsatz (§ 4 Abs. 6 UStG 1994; siehe Rz 671
bis Rz 675). Als Entgelt ist somit der gemeine Wert der erhaltenen Gegenleistung
anzugeben. Eine Saldierung mit dem Wert der eigenen Leistung ist nicht zulässig. Wird über
den Tausch - mit oder ohne Baraufzahlung - nur in einer Urkunde (Gegenrechnung)
abgerechnet, hat diese alle geforderten Angaben des § 11 UStG 1994 für beide Umsätze zu
enthalten.