und seit wann sind Huren pauschaliert? Wie vollpauschalierte Landwirte bis zu einem Einheitswert von € 65.500,-- ??? Ich kann mich noch - habe mich schon als Jugendlicher dafür interessiert - an eine VwGH Entscheidung erinnern, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Selbständiger Arbeit vorliegen. Damals gab's ja noch Gewerbesteuer. Es wurde für 2. Einkuftsart entschieden. Habe ich spannend gefunden, weil die älteren Leute immer vom "ältesten Gewerbe" und so gefaselt haben.
Spannend ist auch, ob Zahlungen an den Strizzi Betriebsausgaben oder in der in der Lebensführung bedingt sind (wie "Zuwendungen an mittellose Angehörige") und wie glaubhaft zu machen.
Wenn es jemand interessiert, ob die "Barbewegungsverordnung" (Einzelaufzeichnung der Umsätze) anzuwenden ist - allgemein oder ob nur in "Etablissements" und nicht im "Freien" (Strassenstrich) analog zu den Verkaufsstandeln - werde ich diesbezüglich noch recherchieren.
Für die Damen aus dem (benachbarten) EU-Ausland: Umsatzsteuerlich (§3a UStG) liegt eine "sonstige Leistung" vor, die an Endverbraucher geleistet wird. Leistungsort daher in Österreich. Also liebe Mädchen: auf zum FA Graz-Stadt (Strassenstrich) oder Betriebsstättenfinanzamt in Wien oder sonstwo bei eigener Betriebsstätte (Studio) ...