Privat Diverses Wie viel % Steuer und andere Abgaben

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Gast

(Gelöschter Account)
mal eine etwas sonderbare Frage: Wenn ein Mädchen, sagen wir mal, 70 bis 120 Euro bei einem Kunden verdient wie viel darf sie davon behalten. Wie hoch ist die Steuer in Prozent? Und wie viel fällt im Durchschnitt für die Abgabe an das Bordell (Miete, Instandhaltung, Puffmutter) aus.
 
ne, hat mich nur mal interessiert weil ich mir bei manchen Stundensätzen nicht vorstellen kann dass eine Sexworkerin ihr Privatleben finanzieren kann. Da es sich um Bezahlung nach Leistung handelt und nicht um ein fixeinkommen muss das für manche sehr schwierig sein, oder? wie viel Kunden oder Aufträge hat eine Prositiuierte durchschnittlich im Monat.
 
Viele Escortagenturen verrechnen so:
Preis - 20 Euro für den Fahrer, Rest halb Mädchen halb Agentur.

Bei den 50 Euro in Studios gehören angeblich 20 dem Betreiber, 30 dem Mädchen.
 
In einem Studio/Club muss die Dame BIS ZU (es kann natürlich auch weniger sein) 50% ihrer Einnahmen abgeben. Oder sie arbeitet dorten auf "Tagesmieten" dh. sie bezahlt täglich einen Fixbetrag an Miete, der Rest gehört ihr. Oder - Optimalfall - es ist ihr Studio und sie bezahlt nur die normale Miete.

Steuerlich sind Sexworker pauschalisiert - der Betrag ist aber, glaube ich, von Bundesland zu Bundesland verschieden - in Sbg. zB. € 350,-- pro Monat.

Angie
 
oder? wie viel Kunden oder Aufträge hat eine Prositiuierte durchschnittlich im Monat.
Das hängt stark davon ab wen du meinst, wenn es jetzt eine Asylantin ist die ist mit 50-100 Euro pro Arbeitstag schon zufrieden, die Spitzenmädels in Saunaclubs jammern schon wenn ihnen net mehr als 600 pro Tag bleibt. wieviel Tage dann diejenige arbeiten will, bleibt dann hoffentlich ihr überlassen!
 
mal eine etwas sonderbare Frage: Wenn ein Mädchen, sagen wir mal, 70 bis 120 Euro bei einem Kunden verdient wie viel darf sie davon behalten.

In Laufhäusern alles bis auf die Fixkosten, wobei die Miete sich in einer Größenordnung von € 1.000,-- bis € 1.500,-- monatlich bewegen dürfte. Bei im Durchschnitt 4-8 Kunden täglich (je nach Saison - im Winter angeblich mehr, im Sommer weniger) und wöchentlich zumindest € 2.000,-- Umsatz sollte im Hinblick auf die bereits angesprochene - geringe - Pauschalbesteuerung also durchaus genug für den Sparstrumpf (oder den Freund/Manager/Strizzi) übrig bleiben, auch wenn das Mädel nur den halben Monat arbeitet. Das Zimmer wird dann halt mit einer Kollegin geteilt, sodass im Ergebnis auch nur die halbe Miete anfällt.

Im "klassischen" Bordell-/Barbetrieb ist offenbar eine 50/50-Aufteilung des Umsatzes üblich.

NJoe
 
Stiefel Strapse Schminke, --- alles was unter den Begriff "Arbeitskleidung" bzw. "Werbungskosten" fällt . Theoretisch! Praktisch werden sie eher nicht in die Steuerklasse fallen (da müßten sie mindestens 60 Kunden pro Monat abfertigen - das schaffen die wenigsten (und die verraten es dem Finanzamt dann nicht !!)
 
Stiefel Strapse Schminke, --- alles was unter den Begriff "Arbeitskleidung" bzw. "Werbungskosten" fällt . Theoretisch!
Schminke geht sicher nicht (Einkommensteuerrichtlinien Rz 4732), so wie alles andere, das typischerweise der privaten Lebensführung dient, auch wenn es beruflich verwendet wird. Das gilt auch für Kleidung. (Rz 4731) "Arbeitskleidung" im steuerrechtlichen Sinn ist zum Beispiel Blauzeug, aber nicht die Krawatte des Bankangestellten, auch wenn er glaubhaft machen kann, dass er niemals Krawatten privat tragen würde. Sicher nicht absetzbar sind für Sexworkerinnen Dessous wie sie auch sonst bei Palmers an "normale" Leute verkauft werden. High-Heel-Overknees in knallrotem Lack wären ein Streitfall.
Praktisch werden sie eher nicht in die Steuerklasse fallen
Seit wann gibt es im EStG Steuerklassen? Verwechselst Du das nicht mit dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz?
 
und seit wann sind Huren pauschaliert? Wie vollpauschalierte Landwirte bis zu einem Einheitswert von € 65.500,-- ??? Ich kann mich noch - habe mich schon als Jugendlicher dafür interessiert - an eine VwGH Entscheidung erinnern, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Selbständiger Arbeit vorliegen. Damals gab's ja noch Gewerbesteuer. Es wurde für 2. Einkuftsart entschieden. Habe ich spannend gefunden, weil die älteren Leute immer vom "ältesten Gewerbe" und so gefaselt haben.
Spannend ist auch, ob Zahlungen an den Strizzi Betriebsausgaben oder in der in der Lebensführung bedingt sind (wie "Zuwendungen an mittellose Angehörige") und wie glaubhaft zu machen.
Wenn es jemand interessiert, ob die "Barbewegungsverordnung" (Einzelaufzeichnung der Umsätze) anzuwenden ist - allgemein oder ob nur in "Etablissements" und nicht im "Freien" (Strassenstrich) analog zu den Verkaufsstandeln - werde ich diesbezüglich noch recherchieren.
Für die Damen aus dem (benachbarten) EU-Ausland: Umsatzsteuerlich (§3a UStG) liegt eine "sonstige Leistung" vor, die an Endverbraucher geleistet wird. Leistungsort daher in Österreich. Also liebe Mädchen: auf zum FA Graz-Stadt (Strassenstrich) oder Betriebsstättenfinanzamt in Wien oder sonstwo bei eigener Betriebsstätte (Studio) ...
 
und seit wann sind Huren pauschaliert?
Eine Pauschalierungsverordnung für Prostituierte gibt es offenbar nicht. Es ist aber denkbar, dass die Finanzämter aus verwaltungsökonomischen Gründen sich nicht viel antun mit Prostituierten und das Einkommen einfach pauschal schätzen.
Es kommt aber durchaus vor, dass im Zuge von Betriebsprüfungen anhand der Lebenshaltungskosten sehr hohe Einnahmen geschätzt werden.
Ich kann mich noch - habe mich schon als Jugendlicher dafür interessiert - an eine VwGH Entscheidung erinnern, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Selbständiger Arbeit vorliegen. Damals gab's ja noch Gewerbesteuer. Es wurde für 2. Einkuftsart entschieden.
Bist Du Dir da sicher, dass Du Dich richtig erinnerst? Einkünfte aus Prostitution gelten eigentlich sonst schon als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ich wüsste auch nicht, warum sie einer anderen Einkunftsart zuordnen sollte.
 
........ ob die "Barbewegungsverordnung" (Einzelaufzeichnung der Umsätze) anzuwenden ist - allgemein oder ob nur in "Etablissements" und nicht im "Freien" (Strassenstrich) analog zu den Verkaufsstandeln - werde ich diesbezüglich noch recherchieren.
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Solange es juristisch z.B. als sittenwidriges Gewerbe gilt, oder die Unternehmer in Wien jede Woche zur festgesetzten Zeit zur Kontrolle antreten müssen, kannst Deine Recherchen ruhig noch ein wenig auf Eis legen.

Eine Gleichstellung mit anderen Unternehmern alleine vor dem Finanzamt zu verlangen kann ja nur a Scherz sein....
 
OK, wenn du das Erkenntnis 82/13/0208 meinst, da ging es aber um die Abgrenzung zu "sonstigen Einkünften". Ich meinte ein älteres Erkenntnis.
Im übrigen sehe ich das nicht so eng mit 2. oder 3. Einkunftsart, war doch unlängst auch diese doofe Entscheidung betreffend SBH so und ich habe mich nicht daran gehalten und nix wird passieren, würde auch jeder Prostituierte so raten und schauen was passiert. RZs binden nur die Beamten ...
Viel spannender ist es, ob Gaby und Emmerich und so weiter Gewerbebetriebe sind oder Einkünfte aus V+V erzielen ???? "Nur wegen dem Häferl Kaffee?" (Würde ich genau s o in die Berufung schreiben). Das hätte nämlich tatsächliche Auswirkungen.
 
Solange es juristisch z.B. als sittenwidriges Gewerbe gilt, oder die Unternehmer in Wien jede Woche zur festgesetzten Zeit zur Kontrolle antreten müssen, kannst Deine Recherchen ruhig noch ein wenig auf Eis legen.

Eine Gleichstellung mit anderen Unternehmern alleine vor dem Finanzamt zu verlangen kann ja nur a Scherz sein....

In der Wurstfabrik müssen's auch stramm stehen, wenn der EU-Tierarzt kommt. Die Sinnhaftigkeit der Kontrolluntersuchungen, bei Inkubationszeiten weit jenseits von 7 Tagen, sind ein anderes Thema!

Steuerrechtlich ist die Legalität der Einkunftserzielung völlig gegenstandslos, auch Einkünfte aus Unterschlagungen und Diebstählen sind steuerpflichtig. Nur umgekehrt gilt § 20 EStG Abzugsverbot betreffend illegale Zahlungen, Schmiergelder, etc. und da fürchte ich für die Mädchen, dass "Schutzgeldzahlungen", "Mieten", "Security" (ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt) leider nicht darunter fallen. Das habe ich vorhin gemeint.

Es grüßt
StB Dr. Robin Hood, LL.M.
 
In der Wurstfabrik müssen's auch stramm stehen, ........

Wer steht stramm?

Die Würschteln? Die Untenehmer? Die Hacklerinnen? Die Schweine?

Eine Prostituierte braucht ned stramm stehen - des muss schon der Mann um überhaupt erst Kunde zu werden ......

Man sieht, Du kennst die da ned so aus.....bleib lieber strikt beim Steuerrecht.
 
Steuerrechtlich ist die Legalität der Einkunftserzielung völlig gegenstandslos, auch Einkünfte aus Unterschlagungen und Diebstählen sind steuerpflichtig.
Legal ist Prostitution grundsätzlich eh, nur halt sittenwidrig. Und es wäre widersinnig, illegale oder sittenwidrige Einkünfte durch Steuerfreiheit zu begünstigen.
Was Unterschlagung und Diebstahl angeht (völlig OT): Es ist die Frage, ob diese Einkünfte einer der sieben Einkunftsarten zuordenbar sind. Das könnte zum Beispiel an der "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" scheitern.
Viel spannender ist es, ob Gaby und Emmerich und so weiter Gewerbebetriebe sind oder Einkünfte aus V+V erzielen ????
Ich kenne die Betriebe nicht, würde aber vermuten, dass die Vermietungstätigkeit über die bloße Vermögensverwaltung hinausgeht und damit gewerblich ist.
 
ich hab heute ein Mädchen gefragt was sie an Steuern und Abgaben zahlt!

Sie sagte pro Monat 250 €uro ans Finanzamt LINZ und ca. 60 €uro an die Sozialversicherung der Gewerblichen (sie ist damit aber nur unfall und krankenversichert) und hat keinen Gewerbeschein!
Dem Finanzamt ist egal wieviel sie dann verdient - sie ist pauschaliert oder Kleinunternehmer oder wie immer man das dann nennen will!
Die Miete wollte sie mir nicht verraten aber in Linz zahlen die Mädchen ca. 50 Euro / Tag!
In den Laufhäusern angeblich 700 die Woche und dann kommt noch die Werbung!

Die 6magazin Werbungen sind nicht billig was ich weiß und in den Printmedien wirds auch nicht viel günstiger sein - drum ist das wobistdu im kommen - das kostet nichts oder nicht viel!!

Bitte keine Gewähr betreffend Richtigkeit meiner Angaben aber so in diesem Bereich wirds wohl sein!!

lg....
 
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