Wildunfall mit Hasenschaden

P

Gast

(Gelöschter Account)
Hallo ;)

Ich bin grad auf 180... hatte vor zwei Wochen einen Unfall, bei welchem ein Hase sein Leben ließ... ja ich bin schuldig in allen Anklagepunkten.

Hab am nächsten Tag Anzeige auf der Polizei erstattet, weil durch das Vieh meine Front fetzenhin war.

Heut krieg ich nen Brief von der BH mit ner Strafe in Höhe von 200 Euro, weil ich nicht direkt die Polizei informiert habe, sondern erst Tags darauf.

Macht es Sinn hier Einspruch zu erheben, oder soll ich einfach zahlen ??

Bitte um Rat.

Lg
Peach
 
Zum Einspruch kann ich mangels Rechtskunde leider nix sagen, aber san denn die komplett deppert ... ??? :kopfklatsch:
 
Hallo ;)

Ich bin grad auf 180... hatte vor zwei Wochen einen Unfall, bei welchem ein Hase sein Leben ließ... ja ich bin schuldig in allen Anklagepunkten.

Hab am nächsten Tag Anzeige auf der Polizei erstattet, weil durch das Vieh meine Front fetzenhin war.

Heut krieg ich nen Brief von der BH mit ner Strafe in Höhe von 200 Euro, weil ich nicht direkt die Polizei informiert habe, sondern erst Tags darauf.

Macht es Sinn hier Einspruch zu erheben, oder soll ich einfach zahlen ??

Bitte um Rat.

Lg
Peach

Ich würd auf jeden Fall beeinspruchen.

Einen Wildunfall hast zwar unverzüglich anzuzeigen, aber die Strafhöhe würd ich nicht hinnehmen, noch dazu da du ohnehin - aber halt verspätet - Anzeige erstattet hast.
 
soviel ich weiss musst du unverzüglich selbstanzeige erstatten....also denk ich nicht, dass ein einspruch sinn macht...

aber mit sicherheit kann ichs dir nicht sagen...
 
weil ich nicht direkt die Polizei informiert habe, sondern erst Tags darauf.

Macht es Sinn hier Einspruch zu erheben, oder soll ich einfach zahlen ??

Bitte um Rat.

Lg
Peach

Freiwillig würd ich gar nichts zahlen :mrgreen:

Probiers mit "stand unter Schock" daher erst am nächsten Tag Selbstanzeige :hmm: ;)
 
Hallo!

Ich kann leider auch nichts beitragen, was deine Chancen bei einem Einspruch betrifft, aber ich hab das schon öfter so gehört.

Bei Wildunfall immer sofort Polizei oder Jäger verständigen, erst mal heimfahren gilt als Fahrerflucht!

LG, Sojadessert
 
Also erstmal: Das arme Hasi! :cry:

Und ernsthaft:
Ich denk mal, auch wenn du am nächsten Tag den Vorfall gemeldet hast, hast du das Delikt der Fahrerflucht begangen...
Ich würds an deiner Stelle mit nem EInspruch probieren, aber mir nicht allzu viel davon erhoffen...

Oder du fragst erstmal bei einer kostenlosen Rechtsberatung nach - ich denk mal, sowas wirds nicht nur in Wien, sondern auch in OÖ geben?
 
hallo
man sollte es unverzüglich melden, weil meist noch der revierinhaber oder pächter auch für sein wild verantwortlich gemacht werden könnte (ist so ein problem was unlösbar ist), und es abholen sollte.das mit der megastrafe ist eigenartig, mal bei öamtc oder arbö nachfragen.
hast es ja fürchterlich eilig gehabt :))
mit dir fahr ich lieber nicht mit
lg jonny
 
Hy Peach!
Das mußte ich 2x lesen, beim ersten mal dachte ich dir hat sich bei 180 ein Hase in den Weg gestellt....
Na im Ernst. Ein Einspruch schadet nie, ich hatte auch mal einen Wildschaden, bekannte mich dem Grunde nach schuldig und beeinspruchte die Höhe. Hat sich damals um 1/3 reduziert.
liebe Grüße, und Kopf hoch
 
Hallo!

Ich kann leider auch nichts beitragen, was deine Chancen bei einem Einspruch betrifft, aber ich hab das schon öfter so gehört.

Bei Wildunfall immer sofort Polizei oder Jäger verständigen, erst mal heimfahren gilt als Fahrerflucht!

LG, Sojadessert

stimmt so, wie es da steht.

aber lass uns mal überlegen????


wie kaputt ist die front, so kaputt, daß du den unfall gleich bemerkt haben mußt oder kann es sein, daß du ihn erst am nächsten tag bemerkt hast, weil eben schürze kaputt und hasenhaare dran???

lass dich einmal drüber aus.....
 
bei so einem einspruch hat schon oft der dezente hinweis auf eine tolle rs-versicherung geholfen ;) zumindest was die strafhöhe anbelangt, werden die dann sicher runter gehen.

aber nicht was die strafe selbst angeht, da wirst keine chancen haben. wie schon oben erwähnt, sind solche fälle unverzüglich anzuzeigen.... sorry. :cry:
 
Nur so nebenbei, gibt's ihn Hasen noch? Hab nämlich eh noch nix für's WE zum essen einkauft ... :mrgreen:
 
stimmt so, wie es da steht.

aber lass uns mal überlegen????


wie kaputt ist die front, so kaputt, daß du den unfall gleich bemerkt haben mußt oder kann es sein, daß du ihn erst am nächsten tag bemerkt hast, weil eben schürze kaputt und hasenhaare dran???

lass dich einmal drüber aus.....

na mein Fahrer in der Arbeit hat nen Schaden bei der Zierleiste gesehen, bei näherem Hinsehen ist aufgefallen, dass die rechte Seite der Schürze kaputt war, Wassertank für Wischwascher kaputt und das Horn von der Hupe auch nen Schaden hatte (Das ist allerdings erst durch den Sachverständigen aufgekommen).
 
zwecks Essenseinkauf... das wäre Wilddiebstahl, der vergammelt grad irgendwo im Straßengraben... doofes Vieh...

Am ärgerlichsten ist, dass ich normal immer Abbremse, allerdings hatte ich sowohl doppelten Gegenverkehr, als auch einen hinter mir auf der Bundesstrasse mit 100km/h.... da gings nur mehr darum Augen zuzumachen und drüber *rumpelrumpel*
 
Hallo ;)

Ich bin grad auf 180... hatte vor zwei Wochen einen Unfall, bei welchem ein Hase sein Leben ließ... ja ich bin schuldig in allen Anklagepunkten.

Hab am nächsten Tag Anzeige auf der Polizei erstattet, weil durch das Vieh meine Front fetzenhin war.

Heut krieg ich nen Brief von der BH mit ner Strafe in Höhe von 200 Euro, weil ich nicht direkt die Polizei informiert habe, sondern erst Tags darauf.

Macht es Sinn hier Einspruch zu erheben, oder soll ich einfach zahlen ??

Bitte um Rat.

Lg
Peach


vor zwei jahren im frühjahr ist mir das auch passiert: landstraße - hase von rechts - ergebnis: hase tot. auto rechts vorne stoßstange kaputt. es war samstag spätabends. am montag darauf hab ich die anzeige bei der polizei gemacht - für die versicherung (teilkaskoversichert) - und die waren aber wirklich entgegenkommend und nett und sagten: aha, der hase ist ihnen grad eben reingelaufen ;)
ansonsten hätt ich den schaden nämlich auch nicht von der versicherung bezahlt bekommen: weil man - egal zu welcher uhrzeit - den vorfall sofort polizeilich melden muss!!
ich glaube nicht, dass man in deinem fall was "machen" kann.....außer zahlen...leider.....:winke:
 
na mein Fahrer in der Arbeit hat nen Schaden bei der Zierleiste gesehen, bei näherem Hinsehen ist aufgefallen, dass die rechte Seite der Schürze kaputt war, Wassertank für Wischwascher kaputt und das Horn von der Hupe auch nen Schaden hatte (Das ist allerdings erst durch den Sachverständigen aufgekommen).

Überprüf mal die Strafverfügung. Ist sie ausreichend konkret ausgeführt, stimmen die Daten?

Die Tat muss dir konkret vorgeworfen werden: Ort, Zeitpunkt, Art des Vergehens.

Stimmen die Angaben in der Strafverfügung und sind sie ausreichend konkret? Wurde z.B. ein Hase gefunden, oder beruht das nur auf (d)einer Vermutung, könnte es auch eine Katze gewesen sein?

Wären alles Gründe für einen (erfolgreichen) Einspruch. Nimm eine Rechtsberatung in Anspruch (erste kostenlose Auskunft bei einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, Autofahrerclub etc.).

Oder erinner dich maggis Beitrag.

Ich persönlich zahl kleine Beträge immer, grosse nie. Bei kleinen ist Streiten den Aufwand nicht wert, bei grossen gibts immer einen Grund für einen Einspruch ................
 
Stimmen die Angaben in der Strafverfügung und sind sie ausreichend konkret? Wurde z.B. ein Hase gefunden, oder beruht das nur auf (d)einer Vermutung, könnte es auch eine Katze gewesen sein?

Sie sagte ja, sie hat den Hasen gesehen, konnte aber aufgrund des Verkehrs nicht abbremsen...
 
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