Wildunfall mit Hasenschaden

Versuch mal dich aussergerichtlich zu einigen, Entschädigungszahlung an die erben des hasen, hasenmama, hasenpapa usw. Das macht einen guten eindruck und wirkt sich auch strafmildernd aus und drückt auch so vl deine strafe bei der BH :ironie::ironie::ironie::ironie::ironie:

kleiner tip,das ersparrst du dir,weil hasenmama und hasenpapa haben auch schon den offen von innen gesehn
 
Leute, anscheinend versteht ihr nicht ganz, warum sie 200 Euro Strafe zahlen muss - nicht, weil ihr ein Hase unter die Räder gekommen ist, sondern, weil sie den Vorfall nicht unverzüglich gemeldet hat und somit dem Gesetz nach Fahrerflucht begangen hat!
 
Leute, anscheinend versteht ihr nicht ganz, warum sie 200 Euro Strafe zahlen muss - nicht, weil ihr ein Hase unter die Räder gekommen ist, sondern, weil sie den Vorfall nicht unverzüglich gemeldet hat und somit dem Gesetz nach Fahrerflucht begangen hat!

Streu noch Salz in die Wunde :mad::mrgreen:
 
Leute, anscheinend versteht ihr nicht ganz

Doch, doch, versteh's ja eh. Deswegen mein ich ja reanimieren. Kein toter Hase ---> keine Fahrerflucht. Ist doch logisch, ned wahr ... :)

Glaube wir sollten mal ihn Dr. Bulsara konsultieren was der zweng'an wiederbeleben so meint ... :mrgreen:
 
am besten ist die rechtschutzversicherung konsultieren und einen anwalt nehmen, da steigst sicher am besten aus
 
Ist ja sau blöd wegen einer Hase. Einspruch wird wenig helfen, da du bei Wildunfall mit Sachschaden an Ort und Stelle die Polizie rufen musst. Die Versicherung wird Dir wahrscheinlich auch nichts mehr zahlen - Fahrerflucht schließt die Versicherungsleistungen aus.

Was Du aber sehr wohl machen kannst ist um Strafmilderung ansuchen - unbescholten, nie bestraft, nie Unfall, immer gesetzentreu, wenig verdienen, bla, bla, bla ...

Ich schätze, dass Du auf 100,- Euro herunterkommen können musst.

Die ÖAMTC oder ARBÖ Beratung kann Dir dabei auch helfen.

:winke: und viel Glück
 
Ist ja sau blöd wegen einer Hase. Einspruch wird wenig helfen, da du bei Wildunfall mit Sachschaden an Ort und Stelle die Polizie rufen musst. Die Versicherung wird Dir wahrscheinlich auch nichts mehr zahlen - Fahrerflucht schließt die Versicherungsleistungen aus.

Was Du aber sehr wohl machen kannst ist um Strafmilderung ansuchen - unbescholten, nie bestraft, nie Unfall, immer gesetzentreu, wenig verdienen, bla, bla, bla ...

Ich schätze, dass Du auf 100,- Euro herunterkommen können musst.

Die ÖAMTC oder ARBÖ Beratung kann Dir dabei auch helfen.

:winke: und viel Glück

glaubi ned, weil die behörde dann den trumpf der ratenzahlung ausspielt. 200.- sind ja dann doch ned a weltuntergang ;) ich musste mal (unteranderem stand dass auch in der liste des mängel) 35.- strafe zahlen, weil dass kennzeichen des lkw nicht auf der prüfplakette eingestanzt war
. nicht einmal die wurden mir vor gericht erlassen!


ist mir auch mal passiert, was dass genau für ein tier war konnte ich nichtmehr zuordnen, der lkw macht keine halben sachen :mrgreen:. ich hab weder anzeige erstattet noch bin ich stehn geblieben, wurde sowieso in der werkstatt repariert.
 
Hast du eigentlich auch daran gedacht, dass umgekehrt auch du Anspruch auf Ersatz deines Schadens am Auto haben könntest? Ein Hase hat auf einer Strasse nichts verloren - wie dein Fall zeigt (hättest du im ersten Schreck gebremst, wäre dir der nachfolgende PKW aufgefahren), erzeugen sie gefährliche Situationen. Dafür hat der Erhalter der Strasse zu sorgen: Wildgitter oder zumindest Warnung vor Wildwechsel. Möglicherweise ist auch die Jägerschaft nachlässig und es sind zu viele Hasen in der Umgebung - gibt es bei den Bauern Beschwerden über Wildverbiss?
 
ich musste mal (unteranderem stand dass auch in der liste des mängel) 35.- strafe zahlen, weil dass kennzeichen des lkw nicht auf der prüfplakette eingestanzt war
. nicht einmal die wurden mir vor gericht erlassen!

wegen ana prüfplakett'n gleich vor's gericht ? :shock::shock:
guat, das ma nit in salzburg daham san ......... :haha::winke:
 
Hast du eigentlich auch daran gedacht, dass umgekehrt auch du Anspruch auf Ersatz deines Schadens am Auto haben könntest? Ein Hase hat auf einer Strasse nichts verloren - wie dein Fall zeigt (hättest du im ersten Schreck gebremst, wäre dir der nachfolgende PKW aufgefahren), erzeugen sie gefährliche Situationen. Dafür hat der Erhalter der Strasse zu sorgen: Wildgitter oder zumindest Warnung vor Wildwechsel. Möglicherweise ist auch die Jägerschaft nachlässig und es sind zu viele Hasen in der Umgebung - gibt es bei den Bauern Beschwerden über Wildverbiss?
du musst deine fahrgeschwindigkeit so wählen, dass du immer rechtzeitig anhalten kannsd, wenn nötig auch bremsbereit. kommt immer auf die situation an. fährst durch an wald, musst du IMMER mit wild rechnen. und wer sollte dann den schaden am wagen bezahlen? :hmm:
wegen ana prüfplakett'n gleich vor's gericht ? :shock::shock:
guat, das ma nit in salzburg daham san ......... :haha::winke:

awo, i hob e gschriem: stand unter andrem in der mängelliste :lehrer:. alles in allem hats 950.- gekostet :hurra::hurra::mrgreen:
 
Hallo!

@peach
Sind's wirklich 100 TAGE Freiheitsstrafe für € 200.- ?

Weil - vielleicht tröstet's dich ein bissl - ich ärgere mich auch grad ziemlich über eine (meiner Ansicht nach) etwas übertriebene Strafe.
Hab am Dreikönigstag am Grazer Flughafen ein Linksabbiegeverbot missachtet. Ich war eine Runde durch die Kurzparkzone gefahren, dort war kein Platz frei. Darauf war ich wieder an der Ausfahrt des Parkareals und wollte einfach nochmals von vorne suchen, also einfach schnell umgesehen und an der Ausfahrt einfach schnell nach links wieder in die Einfahrt gesaust. Um möglichst wenig aufzufallen natürlich auch nicht geblinkt. Dabei bin ich natürlich auch über ein Stückerl 'Land' gefahren, das wohl als Gehweg oder Schutzinsel gilt.
Ergebnis war eine Lenkererhebung, die mich jetzt tagelang rätseln ließ, gestern hab ich mir die Strafverfügung endlich von der Post holen können: € 160.- aus den insgesamt 3 Übertretungen (Linksabbiegeverbot, nicht Blinken, Sperrfläche überfahren). Und die Strafen wären bei mir insgesamt mit nicht ganz 100 STUNDEN Ersatzfreiheitsstrafe angegeben.

Ich möcht's auch versuchen zu mildern, find das schon sehr heftig. Es war ja auch wirklich weit und breit kein Auto oder Fußgänger dort. Und falls es abgewiesen wird zahl ich halt noch 10% mehr wie es drinnen steht.

LG, Sojadessert
 
Soo Endergebnis: 110 Euro Strafe an die BH und die Versicherung ist nicht ausgestiegen *Freu*
 
Soo Endergebnis: 110 Euro Strafe an die BH und die Versicherung ist nicht ausgestiegen *Freu*

na wer sagt's denn...............verhandlungssache.:daumen:
d.h. der balkan fängt nicht erst in wien an, sondern schon in steyr.....;)
 
Hast du eigentlich auch daran gedacht, dass umgekehrt auch du Anspruch auf Ersatz deines Schadens am Auto haben könntest? Ein Hase hat auf einer Strasse nichts verloren - wie dein Fall zeigt (...)


hätt des hasal den unfall überlebt, würdest es wohl ins gefängnis stecken, hm?


:undweg:
 
na siehste.

war ja doch der bessere weg, als ein lügenkonstrukt. € 110 sind zwar auch noch viel geld, aber immerhin beinah die hälfte rabatt.

gratuliere:daumen:
 
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