Wildunfall mit Hasenschaden

Sie sagte ja, sie hat den Hasen gesehen, konnte aber aufgrund des Verkehrs nicht abbremsen...

Steht das so in der Strafverfügung? Hat sie behauptet, dass es ein Hase war oder nur vermutet, hat sie ihn in der Nacht zweifelsfrei festgestellt oder erst am nächsten Tag aufgrund der Haare, da gibts so viele Möglichkeiten. ;)
 
Aso, ihr redets da von Schlupflöchern und so - da kenn ich mich nicht aus, ich bin ja eine Brave! :mrgreen:
 
na mein Fahrer in der Arbeit hat nen Schaden bei der Zierleiste gesehen, bei näherem Hinsehen ist aufgefallen, dass die rechte Seite der Schürze kaputt war, Wassertank für Wischwascher kaputt und das Horn von der Hupe auch nen Schaden hatte (Das ist allerdings erst durch den Sachverständigen aufgekommen).

also gemmas an: "ich lenkte meinen pkw auf der bundesstraße xy als vor mir plötzlich und unerwartet ein braunes tier, vermutlich ein hase von links/rechts auf die fahrbahn lief ein ausweichen war mir wegen gegenverkehrs nicht möglich, ein abruptes abbremsen meinerseits ebenfalls nicht, da sich unmittelbar hinter mir ein weiteres fahrzeug befand. Ich hörte ein kontaktgeräusch an der bodenplatte und hielt mein fahrzeug bei der nächsten möglichen gelegenheit, wo mir ein anhalten aufgrund des verkehrsaufkommens möglich war an und kontrollierte das fahzeug auf sichtbare schäden. aufgrund der dunkelheit (oder ähnlichem) konnte ich keinen von dem kontakt mit dem tier entstandenen schaden erkennen. da ich außerdem das tier nach dem kontakt(geräusch) bei einem blick in den rückspiegel auch nicht hinter mir auf der fahrbahn liegen gesehen habe, nahm ich vorerst an, das tier sei weggelaufen. am nächsten tag, nachdem ich einem kollegen von dem kontakt erzählt hatte, bemerkte dieser an der zierleiste sowie an der unterseite der stoßstange eine beschädigung. nach dem bemerken des schadens verständigte ich die nächste polizeidienststelle. aus meiner sicht habe ich die polizeidienststelle unverzüglich nach bekannt werden des schadensfalles verständigt und somit den ausführungen im § 4 der Straßenverkehrsordnung rechnung getragen.
eine verständigung der polizei bloß aufgrund des verdachtes, daß ich einen zusammenstoß mit einem haarwild hatte, erscheint mir hier überzogen und die nachschau nach einem nicht verletzten/getöteten hasen hätte die beamten von sinnvolleren tätigkeiten abgehalten."


du kannst natürlich auch bei arbö/öamtc anrunfen und dich beraten lassen und das dann auch in den einspruch hineinschreiben, oder solltest du eine rechtsschutzversicherung haben, der RA wird sich freuen, das ist normalerweise eine leichte sache........

@ michelle: das mit dem "unter schock stehen" und deshalb verspätet meldung machen würd ich bleiben lassen, da kann man ganz schnell probleme mit der "verkehrstüchtigkeit" des lenkers bekommen, wenn er schon bei einem kleinen wildschaden geschockt is.........
 
Na, sind wir mal ehrlich. Wie ist es denn meistens, hm? Man hat den Unfall. Ärgert sich über den Schaden, das Tier tut einem leid usw....

Am nächsten Tag redet man mit dem Versicherungsvertreter und der fragt sofort: "Host das eh anzagt?"

Böses Erwachen Nr1: Mist, zwar in der Fahrschule gelernt, aber trotzdem net dran dacht, dass es fremdes Eigentum (Hase) ist und der Eigentümer nicht vor Ort ist. (§ 4 StVO ...ohne unnötigen Auschub der nächsten Polizeidienststelle .....usw)

Wir wollen aber a Geld von der Kasko, also gemma zur Polizei. Die müssen den Unfallzeitpunkt und die Meldung über den Unfall im Formular ausfüllen und schon kommte es zum

Bösen Erwachen Nr2: Die BH oder BPD springt auf den Zug auf und will ihr Geld für einen Verkehrsunfall mit Sachschaden und Fahrerflucht.

erscheint mir hier überzogen und die nachschau nach einem nicht verletzten/getöteten hasen hätte die beamten von sinnvolleren tätigkeiten abgehalten
Es ist keine gute Idee sowas zu behaupten. Denn durch die Blume gesagt heisst das "Mochts eich net lächerlich wegen so an Hasn! Und ham denn die Bullen nix Bessas zu tun?"

Irgendwo anders hier im Thema steht noch was von Hase oder Katze. Ich nehme mal an, dass das Haarwild schon feststeht also ist schon egal. Aber wenn jemand behauptet es könnte auch eine Katze oder ein Hund gewesen sein, dann zahlt die Kasko nicht. Ist nämlich kein WILD!:lehrer:

Und deiner Schadensbeschreibung nach (Wischwassertank hin) ist es doch ein gröberer Schaden, den der Hase wohl kaum überleben konnte.

Aufpassen: Auf da BH sans net deppad.

Such um Strafmilderung an bzw. erhebe Einspruch gegen die Strafhöhe.
 
Es ist keine gute Idee sowas zu behaupten. Denn durch die Blume gesagt heisst das "Mochts eich net lächerlich wegen so an Hasn! Und ham denn die Bullen nix Bessas zu tun?"

Irgendwo anders hier im Thema steht noch was von Hase oder Katze. Ich nehme mal an, dass das Haarwild schon feststeht also ist schon egal. Aber wenn jemand behauptet es könnte auch eine Katze oder ein Hund gewesen sein, dann zahlt die Kasko nicht. Ist nämlich kein WILD!:lehrer:

Und deiner Schadensbeschreibung nach (Wischwassertank hin) ist es doch ein gröberer Schaden, den der Hase wohl kaum überleben konnte.

Aufpassen: Auf da BH sans net deppad.

Such um Strafmilderung an bzw. erhebe Einspruch gegen die Strafhöhe.

in der stvo steht was von verhältnismäsigkeit. d.h. wenn ich stehen bleib und keinen schaden erkennen kann, dann kann dem hasen auch net viel passiert sein. wenn du in dem moment die polizei anrufst, kann ich dir sagen,was du für eine antwort bekommst......
ergeo kann ich den schaden auch nur melden, wenn ich ihn sehen kann, ich kann die polizei ja nicht auf verdacht auf die landstraße zwischen km 12 und 14 schicken, eil dort vielleicht ein hase liegt.....
 
Ok, einmal noch, dann schweig i zu dem Thema
ich kann die polizei ja nicht auf verdacht auf die landstraße zwischen km 12 und 14 schicken, eil dort vielleicht ein hase liegt.....
@ maggi
Ja, das mag ja alles Sinn machen, aber das hast nicht du zu entscheiden. Du hast den Unfall zu melden. Ein Anruf ("Ich glaube ich habe einen Hasen...bin mir nicht sicher....kann ihn nicht finden.....") und die Sache ist erledigt. Net nur kurz in Rückspiegel schaun und weiterfahren (damit mein ich nicht dich Peach, sondern maggi meinte du sollst das in den Einspruch schreiben.)

Und was ich mit "Auf da BH sans net deppad" meine ist, das ja Peach den Unfall sehr wohl bemerkt hat und dies wahrscheinlich bei der Polizei am nächsten Tag auch angegeben hat, nehme ich mal an. Und wir reden ja nicht von einem eingedellten Kennzeichen, sondern von einem gröberen Schaden, wo man schon einen Knall im Fahrzeug hört. Und da geht auch der/die Zuständige des Strafamtes der Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder BPD) davon aus, dass Peach von dem Unfall was mitbekommen haben muss.
Also Handy raus - Notruf wählen - Unfallschilderung - Pflicht erfüllt. Sie hat an der Sachverhaltsdarstellung mitzuwirken, denn sie hatte einen Unfall und es ist ihr der Zustand des Unfallgegners nicht bekannt. Der Hase kann tot oder verletzt im Graben liegen. Wird der Jäger rechtzeitig verständigt, ist das Wild noch verwertbar.

Damits das bessa vorstellen kannst, geh von einem angefahrenen Reh aus, weil bei einem kleinen Tier neigt man eher dazu weiterzufahren, als bei einem großem. Wenns elendig zugrunde geht und die Nacht im Graben liegt, kanns der Jäger nicht mehr verwerten.

in der stvo steht was von verhältnismäsigkeit. d.h. wenn ich stehen bleib und keinen schaden erkennen kann, dann kann dem hasen auch net viel passiert sein.
Sorry, aber des is a Unsinn. Nur weil mein Auto net schwer beschädigt ist (ein leichter Schaden war ja schließlich zu sehen) heisst das noch lange nicht, das dem Hasen auch nix passiert ist. Ist ja kein Wildschwein, sondern ein Hase. Den brauchst mit an 50er nur leicht streifen, fliegt der durch Sonn und Mond. Der von dir zitierte Blick in den Rückspiegel reicht da ja wohl kaum aus.

Darum finde ich einen Einspruch, der auf "Ich hab glaubt, es is eam scho nix passiert" basiert nicht zielführend. Sie hat ja schon zugegeben einen Wildunfall gehabt zu haben. Der Tatbestand der Fahrerflucht ist erfüllt, das garantier ich dir. Ich würde wie schon erwähnt mehr in Richtung Schadensbegrenzung gehen.

Und die Verhältnismäßigkeit, die du meinst steht im SPG und nicht in der StVO.

@Peach:
1. Du kannst schon sowas ähnliches schreiben, wie es maggi geschrieben hat. Aber ich würde der BH nicht sagen, dass das gar keine Fahrerflucht ist, denn da sehe ich nur geringe Chancen wie du da wieder rauskommst. Aber du kannst den Brief von maggi (leicht entschärft) hernehmen um gegen die Strafhöhe einen Einspruch zu verfassen. Verstehst du, was ich meine? Der Unterschied ist, dass du in dem einen Fall sagst: "Nein meine Herren, das war keine Fahrerflucht!" und im anderen Fall sagst: "Ok, es ist mir jetzt bewusst, dass es Fahrerflucht war aber ich wollte keinesfalls Fahrerflucht begehen und habe nach besten Wissen und Gewissen gehandelt, weil ......" Klingt ähnlich, aber führt eher zum Ziel.

2. Bitte net die vorgeschlagene Bin-im-Schock-weitergefahren-Idee weiterverfolgen. :confused: :mauer:

3. Kannst dich bei dem Polizisten ja mal bei Gelegenheit bedanken, dass er dich über die Anzeigeerstattung nicht in Kenntnis gesetzt hat. Da wär nix dabei gwesen, des hätt er dir scho sagen können, dass des a Fahrerfluchtanzeige zur Folge hat :mad:

Nowas: I komm aus dem Fach und würds so machen.;)
 
Der Hase kann tot oder verletzt im Graben liegen. Wird der Jäger rechtzeitig verständigt, ist das Wild noch verwertbar.

:shock: wird der Jäger rechtzeitig (unverzüglich) verständigt wird dem Viecherl ev. viel LEIDEN erspart - "verwertbar" oder nicht ist da mal sowas von sekundär :!:

Waidmanns Heil!

Angie
 
Der Unterschied ist, dass du in dem einen Fall sagst: "Nein meine Herren, das war keine Fahrerflucht!" und im anderen Fall sagst: "Ok, es ist mir jetzt bewusst, dass es Fahrerflucht war aber ich wollte keinesfalls Fahrerflucht begehen und habe nach besten Wissen und Gewissen gehandelt, weil ......" Klingt ähnlich, aber führt eher zum Ziel.

Was soll ein Teilgeständnis in diesem Fall bringen? Dafür gibt es keine Straferleichterung. Völliges Abstreiten hat hingegen zunächst keinen Nachteil, das Schlimmste was ihr daraus erwachsen kann ist, dass ihr dieser Teil nicht geglaubt wird.

Wenn die Behörde aus einem nicht anerkannten Argument aber ableitet, den gesamten Einspruch abzuweisen, ist das für den VwGH eine klare Sache, den Bescheid aufzuheben. Für eine Bescheidbeschwerde vor dem VwGH besteht aber meines Wissens Neuerungsverbot, daher muss die Schuld dem Grunde nach bereits bei der Berufung zurückgewiesen werden.

Ein Schuldeingeständnis zu fordern wäre auch im Zusammenspiel mit der Sebstbeschuldigung verfassungsrechtlich relevant.
Für die Strafbemessung spielt der Umstand, ob sie sich einer Übertretung zum Tatzeitpunkt bewusst war, ebenso eine Rolle (§19 VStG). Auch hier ist Maggis Strategie aus meiner Sicht zielführend.

Ich würde Maggis Hilfe annehmen.
 
@Peach:
1. Du kannst schon sowas ähnliches schreiben, wie es maggi geschrieben hat. Aber ich würde der BH nicht sagen, dass das gar keine Fahrerflucht ist, denn da sehe ich nur geringe Chancen wie du da wieder rauskommst. Aber du kannst den Brief von maggi (leicht entschärft) hernehmen um gegen die Strafhöhe einen Einspruch zu verfassen. Verstehst du, was ich meine? Der Unterschied ist, dass du in dem einen Fall sagst: "Nein meine Herren, das war keine Fahrerflucht!" und im anderen Fall sagst: "Ok, es ist mir jetzt bewusst, dass es Fahrerflucht war aber ich wollte keinesfalls Fahrerflucht begehen und habe nach besten Wissen und Gewissen gehandelt, weil ......" Klingt ähnlich, aber führt eher zum Ziel.

2. Bitte net die vorgeschlagene Bin-im-Schock-weitergefahren-Idee weiterverfolgen. :confused: :mauer:

3. Kannst dich bei dem Polizisten ja mal bei Gelegenheit bedanken, dass er dich über die Anzeigeerstattung nicht in Kenntnis gesetzt hat. Da wär nix dabei gwesen, des hätt er dir scho sagen können, dass des a Fahrerfluchtanzeige zur Folge hat :mad:

Nowas: I komm aus dem Fach und würds so machen.;)


Vielen Dank erstmal für die zahlreichen Rückmeldungen.

ad1) Ja ich habe den Osterhasen vor ein paar Jahren mal auf dem Gewissen gehabt, allerdings weiß ich nach dem jetzigen Hasenunfall, dass er damals überlebt hat :mrgreen: da hats weder gerumpelt, noch war was kaputt *gg*


ad2) Streiterei mit da BH

a) Polizist der die Anzeige aufgenommen hat, keine Sorge mit dem werd ich nochmal ein Wörtchen reden, da ich mit der Inspektion nämlich beruflich auch viel zu tun habe, finde ich es noch ärgerlicher, dass er mich blind reinlaufen hat lassen. Für die Zukunft weiß ich, dass ich a) direkt hinfahr, bzw. b) angebe, dass es gerade eben passiert ist.

b) Ich habe ja bereits bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass ich einen Hasen überfahren habe, somit bringts nix da was von ner Katze, oder Rückspiegel etc. zu sagen, weils nicht glaubwürig ist und ich mich da nicht in ein Netz von Lügen verstricken will.

Mir geht es primär darum, dass ich 30 Euro Organmandatsstrafe, oder so absolut legitim finde und das auch sofort einzahlen würde, aber 200 Euro ist kein Pappenstiel und für mich persönlich überzogen.

Seien wir uns ehrlich, keiner ruft die Polizei wenn er einen Hasen überfährt und keinen Schaden am Auto hat... da heißts ab durch die Mitte, sieht man ja im Sommer immer auf den Landstraßen, wo die Hasen alle 10 Meter zermatscht am Boden liegen. Wenn die gemeldet worden wären, hätten die Jäger viel zu tun.


Ich werd Montag persönlich auf die BH gehen und mit den Leuten reden. Denn es war mir nicht bewusst, daher habe ich extra meinen Freund, der hinter mir war angerufen, der lange Zeit Fahrlehrer war und das eigentlich hätte wissen müssen und der verneinte einen Anruf bei der Polizei, dass dies bei Niederwild nicht notwendig sei. Tja Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Allerdings hoffe ich die Strafe runterdrücken zu können.

Ein weiterer Punkt ist, dass bislang NIEMAND aus meinem Freundes-Bekanntenkreis gewusst hat, dass man das polizeilich melden MUSS... sehr spannend...

Die Überlegung war ja kurzzeitig da die 100 Tage Arrest anzutreten.... 3 Monate kostenlose Vollpension... Ruhe... wär scho was feines *gg*

Also vielen Dank nochmal für die unterschiedlichen Meinungen und Tipps. Ich geh auf jeden Fall den geraden Weg, auch wenns mich im schlimmsten Fall 200 Euro kostet.

Liebe Grüße

Peachal
 
Ich habe ja bereits bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass ich einen Hasen überfahren habe, somit bringts nix da was von ner Katze, oder Rückspiegel etc. zu sagen, weils nicht glaubwürig ist und ich mich da nicht in ein Netz von Lügen verstricken will.
sag ich ja.:daumen:

Ich werd Montag persönlich auf die BH gehen und mit den Leuten reden.
des wollt i da a scho vorschlagen. des hilft schon ein wenig.

der lange Zeit Fahrlehrer war und das eigentlich hätte wissen müssen und der verneinte einen Anruf bei der Polizei, dass dies bei Niederwild nicht notwendig sei.
:mauer: gscheit schwoch!

Ich geh auf jeden Fall den geraden Weg, auch wenns mich im schlimmsten Fall 200 Euro kostet.
:daumen::daumen::daumen::daumen:

ist das für den VwGH eine klare Sache, den Bescheid aufzuheben
glaubst doch net im ernst, dass a so a bledsinn bis zum vwgh geht? ich kenne peach zwar nicht persönlich, aber so schätze ich sie nicht ein. zuerst kommt der einspruch gegen den erstbescheid, dann gehts weiter.....:nono:nein nicht zum vwgh:nono:...sondern zum uvs und dort is dann meistens endstation.
 
ja unsere beamten müssen in dem fall komplett deppat sein.
bist so ehrlich und gehts das melden und dann sollst 200 euro blechen?
:mauer::mauer:
ich würd nicht zahlen und einspruch erheben.
 
Hallo ;)

Ich bin grad auf 180... hatte vor zwei Wochen einen Unfall, bei welchem ein Hase sein Leben ließ... ja ich bin schuldig in allen Anklagepunkten.

Hab am nächsten Tag Anzeige auf der Polizei erstattet, weil durch das Vieh meine Front fetzenhin war.

Heut krieg ich nen Brief von der BH mit ner Strafe in Höhe von 200 Euro, weil ich nicht direkt die Polizei informiert habe, sondern erst Tags darauf.

Macht es Sinn hier Einspruch zu erheben, oder soll ich einfach zahlen ??

Bitte um Rat.

Lg
Peach

zu uns habens gesagt in der fahrschule : wennst an kanikel zammführst,nimmst erm und zahst in in die böschung
war der hase aus gold?in der tierhandlung bekommst um 200€ 5 hasen
da braucht aber glaub i scho wieder nur wer neue schuhe ;-)
 
ja unsere beamten müssen in dem fall komplett deppat sein.
bist so ehrlich und gehts das melden und dann sollst 200 euro blechen?
:mauer::mauer:

najo :shock: meinst jetzt den beamten oder den gesetzgeber ? weil irgendwo sollen man sich als staatsbürger schon noch drauf verlassen können, das grad beamte gesetzesmässig agieren, meinst nicht ? :roll:

das nun die gesetze nicht immer 100 % nachvollziehbar oder eben logisch sind, is eine andere sache, aber ob deswegen unsere beamten deppat sind ? hmmm

komische ansicht, sorry .... :kopfklatsch:
 
Versuch mal dich aussergerichtlich zu einigen, Entschädigungszahlung an die erben des hasen, hasenmama, hasenpapa usw. Das macht einen guten eindruck und wirkt sich auch strafmildernd aus und drückt auch so vl deine strafe bei der BH :ironie::ironie::ironie::ironie::ironie:
 
najo :shock: meinst jetzt den beamten oder den gesetzgeber ? weil irgendwo sollen man sich als staatsbürger schon noch drauf verlassen können, das grad beamte gesetzesmässig agieren, meinst nicht ? :roll:

das nun die gesetze nicht immer 100 % nachvollziehbar oder eben logisch sind, is eine andere sache, aber ob deswegen unsere beamten deppat sind ? hmmm

komische ansicht, sorry .... :kopfklatsch:

hm gute frage :p manche gesetze sind halt nicht nachvollziehbar, aber es gibt genug schwarze schafe unter unseren beamten die einfach nicht gesetzesmässig aggieren. mehr als genug!
 
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