Wirtshaussterben ?

da auch, aber zu 50 % die Gier bzw. Blödheit der Kunden.
völlig richtig.
Daß vielleicht ein mit Bankenwirtschaft und allem was damit zusammenhängt nicht so versierter Privatkunde sich bei vergleichsweise ungewöhnlich hohen Zinsen nicht viel denkt, mag ja vorkommen.
Aber als den Medien zu entnehmen war, daß die Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft GESIBA ca. 7 Millionen dort geparkt und somit verloren hat, da hab ich mich schon gefragt, was für Fachleute in der Finanzabteilung der Gesiba sitzen, und ebenso im Vorstand und im Aufsichtsrat.
Schon in der Schule lernt man, daß hohe Kapitalverzinsung grundsätzlich auch höheres Risiko bedeutet. Was die Leute von der Gesiba nicht sonderlich gekratzt haben dürfte - wie Du sagst: Gier und Blödheit!
 
Hier hat es seit Jahren Türken, Jugoslawen, Inder, Ceylonesen und andere Exoten, welche keine Ahnung haben.
Weder von Kochen noch von Preisgestaltungen noch von Hygiene.
Leider wurde vor ein paar Jahren die Wirtefachprüfung aufgehoben.
Damals konnten nur Personen mit einer abgeschlossen Wirtefachschule einen Gastrobetrieb öffnen.
 
um jeden wirt ist schade. aber die wollen eh nicht das wir unter die leute gehen sondern das man sich daheim schön einspeert. unsere wunderwuzzis
 
oft blieb keine Quote über. Siehe Commerzialbank, viele werden mangels Vermögen abgewiesen.
Tja, dann trifft einen, wenn mangels Quote abgewiesen wird, die Faust des Strafrecht´s irgendwann, da man dann nicht mal mehr einen Handyvertrag abschließen dürfte, und gleichzeitig, als Privatbeteiligter der Gläubiger.
Und, irgendetwas hat man immer vergessen beim Offenbarungseid.

Wenn man keine Quote mehr anbieten kann, dann ist es gleich einmal fahrlässige Krida.
Und das, das wird viele treffen die glauben, dass das alles im Moment kein Problem ist, das Finanzamt stundet eh...
 
Wenn man keine Quote mehr anbieten kann, dann ist es gleich einmal fahrlässige Krida.

Den Tatbestand der fahrlässigen Krida gibt es nicht mehr. Dieser wurde durch den Tatbestand der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen ersetzt.
Ziel dieser Gesetzesänderung war eine teilweise Entkriminalisierung der fahrlässigen Krida. Dieser soll den Strafbarkeitsbereich zunächst auf grob fahrlässige Verhaltensweisen einschränken und solcherart wirtschaftlich verfehlte Handlungen, die im Wirtschaftsleben auch normalerweise sorgfältigen Unternehmern unterlaufen können und daher bloß als leicht fahrlässig einzustufen sind, straflos lassen.

bei einem heutigen "EZB-Zinssatz" von 0% für Staaten liegt.

Nur dass der effektive Zinssatz bzw. der Zinsendienst für Staaten der Eurozone im Allgemeinen und für Österreich im Speziellen nicht bei 0% liegt. Dies weil einerseits sich die Staaten nicht direkt bei der EZB verschulden und andererseits weil es u.a. soetwas wie Credit Spreads gibt.
 
Ich vermute einmal, dass die EZB weiter Staatsanleihen kaufen wird....
Also wird´s wohl nicht´s mit dem "nicht direkt verschulden" und den Privatwirtschaflichen "Credit Spreads".
Was die EZB für die Anleihen zahlt ist ein anderes Thema.

Wiewohl das "Corona-Hilfpaket" der EU noch ein nicht beschlossenes Kapitel der Europäischen Politik, dank den Späthinzugekommenen Blockiererländern Polen und Ungarn, darstellt.
 
Marktbereinigung ???
In der Stadt vielleicht. Am Land wo es sowieso nur mehr in jedem zweiten Dorf an Wirt`n gibt ist das übel!
 
Marktbereinigung ???
In der Stadt vielleicht. Am Land wo es sowieso nur mehr in jedem zweiten Dorf an Wirt`n gibt ist das übel!
die ist doch schon seit mehreren jahre im gange. sobald ein österr. wirt aufhört, findest du als pächter nur einen "ausländer"
die nehmen sogar die grindigsten hüttn :roll:
 
Ich vermute einmal, dass die EZB weiter Staatsanleihen kaufen wird....
Also wird´s wohl nicht´s mit dem "nicht direkt verschulden" und den Privatwirtschaflichen "Credit Spreads".

Erstens kauft die EZB direkt nur sehr wenig Staatsanleihen, vielmehr ermächtigt sie die (nationalen) Notenbanken des Eurosystems dies zu tun. Ein Detail das in den Narrativen der Mainstream-Medien keine große Rolle zu spielen scheint, real insbesondere im juristischen Kontext aber einen gewaltigen Unterschied macht.
Zweitens kauft die EZB respektive das Eurosystem nicht wahllos Staatsanleihen, sondern zumindest bis vor der Pandemie (derzeit ist man von diesen Vorgaben ein wenig abgerückt) nach einem streng vorgegebenen Verteilungsschlüssel und auch mit einer vorgegebenen Obergrenze, sodass im Fall einzelner Länder etwa ein Drittel der ausstehenden Schuldtitel des jeweiligen Staates von der entsprechenden Notenbank gehalten wird, woraus sich drittens weiters unterschiedliche Risikoaufschläge, also Spreads der einzelnen Staatsanleihen ergeben, da die überwiegende Mehrheit dieser nach wie vor ausschließlich über die Kapitalmärkte gehandelt werden.
 
Den Tatbestand der fahrlässigen Krida gibt es nicht mehr. Dieser wurde durch den Tatbestand der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen ersetzt.
Ziel dieser Gesetzesänderung war eine teilweise Entkriminalisierung der fahrlässigen Krida. Dieser soll den Strafbarkeitsbereich zunächst auf grob fahrlässige Verhaltensweisen einschränken und solcherart wirtschaftlich verfehlte Handlungen, die im Wirtschaftsleben auch normalerweise sorgfältigen Unternehmern unterlaufen können und daher bloß als leicht fahrlässig einzustufen sind, straflos lassen.



Nur dass der effektive Zinssatz bzw. der Zinsendienst für Staaten der Eurozone im Allgemeinen und für Österreich im Speziellen nicht bei 0% liegt. Dies weil einerseits sich die Staaten nicht direkt bei der EZB verschulden und andererseits weil es u.a. soetwas wie Credit Spreads gibt.

Du meinst den §159, welcher jedoch beinhaltet dass:

Geschäftsbücher oder geschäftliche Aufzeichnungen zu führen unterlässt oder so führt, dass ein zeitnaher Überblick über seine wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich erschwert wird, oder sonstige geeignete und erforderliche Kontrollmaßnahmen, die ihm einen solchen Überblick verschaffen, unterlässt oder
5.Jahresabschlüsse, zu deren Erstellung er verpflichtet ist, zu erstellen unterlässt oder auf eine solche Weise oder so spät erstellt, dass ein zeitnaher Überblick über seine wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich erschwert wird.
und diese Kridaverdächtige Handlung wird wohl ich schätze bei 70% und mehr derjenigen, welche das Stunden etc. des Finanzamtes insbesonders Extensiv nutzten, zutreffen.

Wiewohl, "des moch da Steuerberater", des weiss mein Steuerberater, etc. für mich nach wie vor eine Fahrlässigkeit, und somit defacto noch immer Strafrechtlich relevant ist.
Alleine, wenn ich nehme, dass manche Steuerberater bis zu 6 Wochen später die "aktuellen" Zahlen liefern.

Geschäftliche aufzeichnungen sind Soll-Haben...
Wenn man kein, oder wenig Haben, wie in Corona in vielen Gastgewerbsbetrieben, verbucht spannend, wie das dann in der Judikatur geradegebogen werden soll.
Aber, genau dies ist scheint es vielen nicht klar und Generalschuldenerlässe gibt´s beim Staat nicht, da gibt´s eher 10.000 Klagen, die für den Schuldner ausgehen da "der Staat, "die SVA" keinen Schuldenerlass wie im Privatbereich eingehen können, da dies einer veruntreuung von Staatsgeld gleichkommen würde.

Warum ja auch viele aus den Privatkonkursen, sowie der Staat mal was finanziert hat( Alimente etc nach dem Konkurs/Ausgleich), nicht mehr rauskommen, da man mit diesen nicht ohne Rechtsverfahren eine Quote vereinbaren kann.
 
Hat sich in der Regierung schon wer überlegt, daß die Zerstörung der gastronomischen Infrastruktur eventuell eine Lawine an Arbeitslosen nach sich zieht? Und wer führt dann die Betroffenen wieder in das Arbeitsleben ein? Ein 50 jähriger Kellner wird voraussichtlich ein IT Spezialist.:ironie:
Des Weiteren ist die Situation auf dem Land in der derzeitigen Lage vor Weihnachten auch noch für viele Kommunalpolitiker und Vereinsfunktionäre nicht zu beneiden.
Das Urlaubsland Österreich wird zur Urlaubswüste.
 
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