Den Tatbestand der fahrlässigen Krida gibt es nicht mehr. Dieser wurde durch den Tatbestand der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen ersetzt.
Ziel dieser Gesetzesänderung war eine teilweise Entkriminalisierung der fahrlässigen Krida. Dieser soll den Strafbarkeitsbereich zunächst auf grob fahrlässige Verhaltensweisen einschränken und solcherart wirtschaftlich verfehlte Handlungen, die im Wirtschaftsleben auch normalerweise sorgfältigen Unternehmern unterlaufen können und daher bloß als leicht fahrlässig einzustufen sind, straflos lassen.
Nur dass der effektive Zinssatz bzw. der Zinsendienst für Staaten der Eurozone im Allgemeinen und für Österreich im Speziellen nicht bei 0% liegt. Dies weil einerseits sich die Staaten nicht direkt bei der EZB verschulden und andererseits weil es u.a. soetwas wie Credit Spreads gibt.
Du meinst den §159, welcher jedoch beinhaltet dass:
Geschäftsbücher oder geschäftliche Aufzeichnungen zu führen unterlässt oder so führt, dass ein zeitnaher Überblick über seine wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich erschwert wird, oder sonstige geeignete und erforderliche Kontrollmaßnahmen, die ihm einen solchen Überblick verschaffen, unterlässt oder | |
5. | Jahresabschlüsse, zu deren Erstellung er verpflichtet ist, zu erstellen unterlässt oder auf eine solche Weise oder so spät erstellt, dass ein zeitnaher Überblick über seine wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich erschwert wird. |
und diese Kridaverdächtige Handlung wird wohl ich schätze bei 70% und mehr derjenigen, welche das Stunden etc. des Finanzamtes insbesonders Extensiv nutzten, zutreffen.
Wiewohl, "des moch da Steuerberater", des weiss mein Steuerberater, etc. für mich nach wie vor eine Fahrlässigkeit, und somit defacto noch immer Strafrechtlich relevant ist.
Alleine, wenn ich nehme, dass manche Steuerberater bis zu 6 Wochen später die "aktuellen" Zahlen liefern.
Geschäftliche aufzeichnungen sind Soll-Haben...
Wenn man kein, oder wenig Haben, wie in Corona in vielen Gastgewerbsbetrieben, verbucht spannend, wie das dann in der Judikatur geradegebogen werden soll.
Aber, genau dies ist scheint es vielen nicht klar und Generalschuldenerlässe gibt´s beim Staat nicht, da gibt´s eher 10.000 Klagen, die für den Schuldner ausgehen da "der Staat, "die SVA" keinen Schuldenerlass wie im Privatbereich eingehen können, da dies einer veruntreuung von Staatsgeld gleichkommen würde.
Warum ja auch viele aus den Privatkonkursen, sowie der Staat mal was finanziert hat( Alimente etc nach dem Konkurs/Ausgleich), nicht mehr rauskommen, da man mit diesen nicht ohne Rechtsverfahren eine Quote vereinbaren kann.