- Registriert
- 5.9.2014
- Beiträge
- 3.029
- Reaktionen
- 4.456
- Punkte
- 331
- Checks
- 34
§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses - dejure.orgIch hab gerade mal nachgelesen, ist tatsächlich nur als Mann strafbar.
§ 183 StGB Exhibitionistische Handlungen - dejure.org
§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Viel Spaß.
Nur mit Einverständnis der Beteiligten, natürlich.Wie lebt man so einen Fetisch auch aus?
Zuletzt bearbeitet: