Ich mache dir auch nicht zum Vorwurf, dass du in der 12.SSW vom Zellhaufen sprichst, sondern, dass dieser Begriff überhaupt verwendet wird. ...
Einfach nachsitzen im Fach Biologie des Menschen...
Es ist ein terminus technicus und Punkt. Gekennzeichnet unter anderem dadurch, dass die einzelnen Zellen in dieser Zellagglomeration noch separierbar und weiter funktionell sein können. Die Entstehung von eineiigen Zwillingen und Mehrlingen beruht unter anderem auf diesem Umstand.
Mit der Differenzierung in Gewebe und die Aufgabe der Selbstständigkeit der Einzelzelle ist das Stadium auch schon wieder beendet. Es ist und es war immer eine schwierige aber immer interdisziplinäre wissenschaftlich fundierte Diskussion, die die Grenzziehung der STRAFFREIHEIT des Schwangerschaftsabbruchs beeinflusste. Dies abzulehnen, bedeutet unter anderem auch, die intellektuellen Leistungen zahlreicher verantwortungsbewusster Menschen abzulehnen.
Und diese Grenzen hat man unter anderem deshalb eingeführt, weil der Zustand des totalen Verbots eines Schwangerschaftsabbruchs zu schweren Konflikten und menschlichen Katastrofen geführt hat.
UND - es ist ein wesentlicher Unterschied ob man von "Befürwortung eines eingeleiteten Aborts" oder seiner befristeten sanktionslosen Ermöglichung spricht.
Und nebenbei - ein "Zellhaufen" ist kein Gewebe wie dein mehrfach erwähnter Wurmfortsatz. Und noch ein Detail: es wird erst allmählich sichtbar, unter anderem aufgrund früher und leistungsfähiger Diagnostik, dass vermutlich deutlich mehr "Zellhaufen" auf natürlichem Wege abgehen als etwa durch eingeleiteten Abort.
Das Recht auf Leben steht der Mutter zuerst zu. In Österreich zumindest in den ersten 12 Wochen. Danach auch in medizinisch begründeten Fällen. Ich halte es für eine unverantwortbare Einschränkung persönlicher Freiheit, Frauen dieses Recht vorzuenthalten.
.... Warum hätte der TE sich ans EF wenden sollen, wenn etwas aus seinem Körper entfernt wird, wie ein Wurmfortsatz oder ein kranker Zahn?
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Interessante Frage....
Er hat sich offenbar der Chance begeben, die erste männliche Schwangerschaft auszutragen... Schade. Hätte berühmt werden können damit.
... Du schriebst davon, dass man von menschlichem Leben nur dann sprechen kann, wenn Gehirnfunktionen vorliegen. Nun ist zwar der Gehirntot ein allgemein anerkanntes Kennzeichen um das Ableben eines Menschen festzuhalten, im Zusammenhang mit einem Phoetus ist mir aber nicht bekannt, dass Gehirnfunktionen als Kennzeichen für seine Lebendigsein zu werten sind.
Fötus. Zuerst einmal.
Und nochmals - klare Grenzen und Trennungen können nicht immer gezogen werden. Vor allem müssen sie auch zuverlässig überprüfbar sein. Andererseits benötigt man zuverlässige Indikatoren um Entscheidungen treffen zu können. Es geht nicht anders.
Es ist natürlich eine Möglichkeit, sich auf den absoluten Schutz werdenden Lebens zu berufen. Nur - er geht an der gelebten Realität absolut vorbei. Und wird früher oder später zur absoluten und totalitäten Diktatur schwangeren Frauen gegenüber. Das gibt es noch auf dieser Erde - und gab es noch bis vor ein paar Jahrzehnten in Österreich.
Wenn man diese Position einnimmt und vertritt - stellt man sich automatisch gegen geltendes Recht und die freie Gesellschaft. Die Diktatur der Verbieter und Körperbesetzer - egal ob aus religiösen, konservativen oder anderen reaktionären Motiven.
Wenn jemand Menschlichkeit am Herzen liegt, gibt er den Menschen Freiheit - und nicht Verbote.