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Schön langsam hab ich das Gefühl, du benutzt den Thread um dich als Frauenversteher zu profilieren.
Oh, das Saturn ist auch noch da. Bist so lieb und antwortest auf meine Rückfragen, die ich Freitag gestellt habe. Du hast zwar geschrieben, dass du mit denen, die "untergriffig" waren, nicht mehr schreibst, aber ich hab dirket und - so denke ich konstruktiv - nachgefragt
Ein Mitspracherecht (genauer: Äußerungsrecht) hat der Unterhaltspflichtige theoretisch bei wichtigen Entscheidungen auch und das konnte auch gesetzlich verankert werden.
Seh ich ähnlich.
Natürlich muss die Frage geklärt werden, wie damit umgegangen wird, wenn eine Frau das Kind will, er es aber nicht will. Sie darf in diesem Fall weder zur Abtreibung gezwungen werden, noch den Unterhaltsanspruch des Mannes verlieren.
Umgekehrt müsste die Frage geklärt werden, was passiert (mit allen Kosequenzen), wenn er das Kind will, sie aber nicht.