ACTA - Für und Wider

diese Abgaben zurückfordern kannst du jedoch nur als Unternehmer und NICHT als PRIVATPERSON (hab ich zumindest vor 10 Minuten gelesen)

Auch Privatpersonen können unter bestimmten Umständen die Abgabe zurückfordern. Allerdings lehnt die die Austro Mechana inzwischen (war am Anfang nicht so) die Rückvergütung für Datenträger ab, auf denen du private Datgen gespeichert hast, beispielsweise deine Urlaubsvideos oder Fotos. Der Grund ist klar: das ist sicher einer häufigsten Anwendungsfälle und so machen sich die Urheberrechts - Raubritter ein schönes Geld.

http://www.overclockers.at/storage_memory/rueckerstattung_urheberrechtsabgabe_dvd_cd_rw_157724

Der Gesetzestext spricht ausdrücklich von Glaubhaftmachung. Das bedeutet, dass Sie die Verwendung der Rohlinge für die Anmeldung des Anspruches nicht beweisen müssen, sondern nur in einer Art und Weise benennen, dass jederzeit eine Kontrolle möglich wäre. Natürlich müssen Sie auch damit rechnen, im Einzelfall kontrolliert zu werden, uns ist jedoch bisher noch kein Fall bekannt, in dem das auch gemacht wurde. Wir weisen jedenfalls darauf hin, dass eine Rückforderung aufgrund von beweisbar unwahren Angaben strafbar ist.
 
Wie sieht es denn mit Markenlogos auf privaten Fotos aus, die ich auf Facebook stelle.
Einfaches Beispiel - am Tisch steht eine Coca Cola Dose und eine Flasche Jack Daniels. Darum herum eine Gruppe junger Leute beim ausgelassenen Feiern.
Ich hab gehört - und ich würde jetzt gern wissen, ob ihr das auch so gehört habt - dass Coca Cola mich für das Posten dieses Fotos verklagen könnte, weil es in Verbindung mit Alkohol erstens rufschädigend ist und zweitens ich mehr Abrufer meines Accounts habe (benefit), weil ich das Coca Cola Logo für mich Werbung machen lasse.
Nur am Rande - ich verdiene immer Millionen mit dem Coca Cola Logo :mrgreen: Seitdem ich das Coca Cola Logo auf meiner Website platziere, haben sich die Zugriffe vermilliardenfacht :mrgreen:
 
Ich hab gehört - und ich würde jetzt gern wissen, ob ihr das auch so gehört habt - dass Coca Cola mich für das Posten dieses Fotos verklagen könnte, weil es in Verbindung mit Alkohol erstens rufschädigend ist

Was zu beweisen wäre.

und zweitens ich mehr Abrufer meines Accounts habe (benefit), weil ich das Coca Cola Logo für mich Werbung machen lasse.

Hier dürfte selbst der uninformierteste Richter nicht mitgehen. Welchen Benefit hättest du (monetär bemessen)? Was hat das Cola-Logo mit deinen Zugriffen zu tun, wenn man das Logo doch erst nach dem Zufgriff sehen kann?
 
zwei interessante meinungsumfragen zum thema acta bei den grazer studenten: 1) sind weit über 80 % dagegen und 2) wissen nur etwa 40 % um was es sich dabei überhaupt handelt ........ :haha::kopfklatsch:
 
zwei interessante meinungsumfragen zum thema acta bei den grazer studenten: 1) sind weit über 80 % dagegen und 2) wissen nur etwa 40 % um was es sich dabei überhaupt handelt ........ :haha::kopfklatsch:

ich weiss nicht worum es geht aber ich bin grundsätzlich dagegen :mrgreen:
 
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