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diese Abgaben zurückfordern kannst du jedoch nur als Unternehmer und NICHT als PRIVATPERSON (hab ich zumindest vor 10 Minuten gelesen)
Auch Privatpersonen können unter bestimmten Umständen die Abgabe zurückfordern. Allerdings lehnt die die Austro Mechana inzwischen (war am Anfang nicht so) die Rückvergütung für Datenträger ab, auf denen du private Datgen gespeichert hast, beispielsweise deine Urlaubsvideos oder Fotos. Der Grund ist klar: das ist sicher einer häufigsten Anwendungsfälle und so machen sich die Urheberrechts - Raubritter ein schönes Geld.
http://www.overclockers.at/storage_memory/rueckerstattung_urheberrechtsabgabe_dvd_cd_rw_157724
Der Gesetzestext spricht ausdrücklich von Glaubhaftmachung. Das bedeutet, dass Sie die Verwendung der Rohlinge für die Anmeldung des Anspruches nicht beweisen müssen, sondern nur in einer Art und Weise benennen, dass jederzeit eine Kontrolle möglich wäre. Natürlich müssen Sie auch damit rechnen, im Einzelfall kontrolliert zu werden, uns ist jedoch bisher noch kein Fall bekannt, in dem das auch gemacht wurde. Wir weisen jedenfalls darauf hin, dass eine Rückforderung aufgrund von beweisbar unwahren Angaben strafbar ist.