Änderungen im Paysex-Business nach Corona

Habe ich das gerade richtig gehört?
Drei Damen sind sofort "untergetaucht" ..... also, sozusagen grenznahe und möglicherweise nicht ganz legal im Geschäft?

grenznahe wrd bei rumänninen nicht ganz das thema sein
und eine grüne karte werden sie wohl doch hoffentlich gehabt haben - was allerdings in bezug auf covid kaum eine relevanz hat ...
 
Was man so hört sind ja die Normalbürger auch nur begrenzt kooperationswillig, was soll man da von ihnen erwarten?
 
Du meinst, der Ruf der Sexworkerinnen ist ohnehin schon nicht der Beste, also auch schon egal eigentlich..
So würde ich das nicht verstehen.
Es braucht nicht negativ konnotiert zu werden, da die p.t. Kundschaft selbiges tut. ;) Und moralisierende Mitbürger*innen haben sowieso immer Recht und den Untergang des Abendlandes vor Augen. ;)
 
Denke einfach die haben keinen bock in quarantäne gesteckt zu werden, wo sie dann bis zu zwei wochen laufende Kosten ohne Einnahmen haben.
Das kann schon sein, aber zum arbeiten wird so ein Mädl sowieso nicht mehr leicht kommen. Ich vermute die Betreiber werden sich hüten, Damen ohne gültige Bestätigung bei sich arbeiten zu lassen.
Da würde nur noch der Weg über falsche Nachweise gehen.
Und dann hat das Mädl ein Problem, und wird wenn möglich sowieso untertauchen.

So oder so, es ist geschickter für alle Beteiligten, wenn sich alle an die Vorgaben halten.
Und wenn jemand in Quarantäne muss, muss er/sie halt in Quarantäne.
 
Hinweis auf einen Beitrag von mir über eine aktuelle Diskussion in Frankfurt.
Im SWF ist eine Diskussion entstanden über eine Verfügung der Stadt Frankfurt, dass für den Besuch von (in unserer Terminologie) Prost-Einrichtungen "ein PCR-Test vorgeschrieben" ist (genauer: dass im Rahmen von GGG ein Antigen-Test nicht reicht).
 
Hinweis auf einen Beitrag von mir über eine aktuelle Diskussion in Frankfurt.
Das Verwaltungsgericht hat der Stadt Frankfurt inzwischen widersprochen.
Gericht: Schnelltest für Bordellbesuch ausreichend
Für den Besuch eines Bordells genügt ein negativer Corona-Schnelltest. Das hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Freitag entschieden und damit der Stadt Frankfurt widersprochen. Die Stadt hatte festgelegt, dass nicht-geimpfte oder -genesene Kunden und Kundinnen in Prostitutionsbetrieben einen negativen PCR-Test vorweisen müssen, der maximal 48 Stunden alt sein darf.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Verordnung des Landes klare Vorgaben mache und eine abschließende Regelung zu Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen enthalte. Danach reicht ein Negativnachweis in Form eines Schnelltests aus. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.

Quelle: Coronavirus in Hessen: Die wichtigsten Nachrichten im Ticker
 
Ah, danke!!!
Also offenbar (wenn es nicht nur formal aufgrund ungenügender Gefährdungslage entschieden wurde) keine stufenweise Verschärfungsmöglichkeit wie bei uns.

eigentlich nicht!
hier geht es sehr wohl um formale gründe - das gericht hatte schlicht und einfach die regelung des landes hessen als ausreichend und zutreffend bestätigt! die eigene stadt-frankfurt-regelung wäre dann eine ebene darunter,
wie wenn zb der bezirk favoriten für sich allein strengere maßnahmen als die stadt wien verordnet
 
die eigene stadt-frankfurt-regelung wäre dann eine ebene darunter,
Ja, auf Landkreis- oder Gemeindeebene.

In Österreich sind im Covid-MG ausdrücklich drei Ebenen, jeweils nur mit ”Verschärfungs”möglichkeiten, vorgesehen, die unterste auf (Polit-)Bezirksebene (also zB auch für Städte mit eigenem Statut). In einer Verordnung des Landes oder Bezirks darf dann noch weiter geographisch differenziert werden (Beispiel Ausreisebeschränkungen aus Innervillgraten, Osttirol - gelten noch bis Mittwoch).

Par 7 Covid-MaßnahmenG igF

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Gehört aber nicht in allen Details in diesen Thread. :up:
 
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Das kann schon sein, aber zum arbeiten wird so ein Mädl sowieso nicht mehr leicht kommen. Ich vermute die Betreiber werden sich hüten, Damen ohne gültige Bestätigung bei sich arbeiten zu lassen.
Da würde nur noch der Weg über falsche Nachweise gehen.
Und dann hat das Mädl ein Problem, und wird wenn möglich sowieso untertauchen.

So oder so, es ist geschickter für alle Beteiligten, wenn sich alle an die Vorgaben halten.
Und wenn jemand in Quarantäne muss, muss er/sie halt in Quarantäne.
Ich kann nicht glauben, dass Laufhaus- oder Studiobetreiber die Damen, die ja "selbstständige Unternehmerinnen" sind, auf Impfungen oder Testungen genau überprüfen.
 
warum nicht? die grüne karte wird ja auch durchwegs kontrolliert ...

Von wem zb ? :rofl:
und weiters - kein Unternehmen darf den Impfpass oder Test von seinen Mitarbeitern zum Vorweisen verlangen ….
die 3G gilt generell, und es wird sich (auch im Paysex Bereich) jeder freiwillig daran halten!
 
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