Akademikerball

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Ich habe es berufsmässig genossen,
unter Polizeischutz wem abzuholen in der Sperrzone :)
 
Anzuhalten hat er, ja, Vorrang hat - rechtlich betrachtet - der Fußgänger jedoch keinen (es gibt schlicht keine Vorrangregeln zwischen Fußgängern und sonstigen Verkehrsteilnehmern, und das aus gutem Grund). Das jetzt nur, weil's schon das dritte oder vierte Mal behauptet worden ist.

Wobei ich die Anhaltepflicht verneinen würde, wenn der Fußgänger noch nicht einmal den Fahrbahnrand erreicht hat, während der andere Verkehrsteilnehmer bereits den Schutzweg passiert.



§ 9 Absatz 2 StVO 1960
Lenkerin beziehungsweise der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, einer Fußgängerin oder einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich die Lenkerin oder der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann. Falls erforderlich, hat sie beziehungsweise er vor dem Schutzweg anzuhalten.
 
§ 9 Absatz 2 StVO 1960
Lenkerin beziehungsweise der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, einer Fußgängerin oder einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich die Lenkerin oder der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann. Falls erforderlich, hat sie beziehungsweise er vor dem Schutzweg anzuhalten.

Nur so mal als Zwischeneinwurf die Frage! "Das hat jetzt was mit dem Thread zu tun?"
 
Nur so mal als Zwischeneinwurf die Frage! "Das hat jetzt was mit dem Thread zu tun?"

Gar nix. nachdem über besagtes Bild herumdiskutiert wurde, hab ich den Text ohne Kommentar reingestellt, um weitere Diskussionen unnötig zu machen.
 
Im Fall von Randale und Spielabbruch wird dann sehr wohl der Veranstalter (Verein) zur Verantwortung gezogen.

und wie genau sieht diese verantwortung aus? ich glaube nicht wirklich, dass in österreich ein fußballverein schäden, die hooligans verursachen (oder gar das erhöhte polizeiaufgebot bei risikospielen) berappen müssen. ja - in gaaaanz wenigen fällen werden dann geisterspiele verhängt - diese aber eigentlich so gut wie immer nur dann (berichtige mich bitte, wenn ich da einen anders gelagerten fall vergessen haben sollte) wenn WÄHREND des spiels IM STADION randaliert wird. wenn da nach der veranstaltung etwas passiert (wie es ja beim akademikerfall auch der fall war) gibts so weit ich weiß - in österreich - keinen fall davon, dass ein fußballverein für das verhalten seiner "fans" zur verantwortung gezogen wurde.
 
Und wenn in einer Begegnungszone ein Zebrastreifen ist,

das ist aber keine begegnungszone - in begegnungszone einen zebrastreifen auf den boden zu malen wäre völlig absurd

und noch was: ich brauch da gar nicht genau hinschauen, weil ich die örtlichkeit sehr genau kenne. da wo der radfahrer nach dem foto hinfahren wird kommt eine rechtskurve - da holt man so oder so aus und begibt sich auf die linke seite der fahrbahn, die aber typischerweise nicht durch einen mittelstreifen getrennt ist - es gibt auf radwegen nur gaaaanz selten eine gegenfahrbahn.
und ned um Begegnungszonen,

wer hat das foto gepostet? beschwer dich bei dem - und noch was: du darfst dich natürlich dazu äußern - selbstverständlich, aber wehe ich sag dann was dagegen, dann ist es auf einmal nicht mehr das thema über das diskutiert werden soll
 
Zuletzt bearbeitet:
einer Fußgängerin oder einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.
Aus den beiden Bildern ist das auch klar erkenntlich, die Fußgängerin geht im ersten Bild recht zügig. Im zweiten Bild erkennt man, dass sie sich deutlich eingebremst hat. Warum wohl? Der Radler macht keine Anstalten, sein Tempo zu verringern. (Schei... Fußgänger, ned nur am Gehsteig sans renitent)

Nur so mal als Zwischeneinwurf die Frage! "Das hat jetzt was mit dem Thread zu tun?"
Weil die Grünen für die Hofburg eine Beruhigungszone verlangt haben. Und wie wir ja von der MaHü schon wissen: Dort, wo die Grünen "Beruhigungszone" drauf schreiben, da ist ein Rowdy drinnen.

Die Einrichtung einer von den Grünen geforderten Begegnungszone vor der Hofburg,
 
Ich empfinde die "Rechtfertigung" der diversen Sprecher der Organisatoren der Demos für die stattgefundene Gewalt auch als eine bodenlose Frechheit:

welcher der organisatoren hat die stattgefundene gewalt gerechtfertigt?
 
§ 9 Absatz 2 StVO 1960
Lenkerin beziehungsweise der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, einer Fußgängerin oder einem Fußgänger, der sich auf einem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benützen will, das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Zu diesem Zweck darf sich die Lenkerin oder der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann. Falls erforderlich, hat sie beziehungsweise er vor dem Schutzweg anzuhalten.

sag mal - hast du den artikel eigentlich verstanden oder tust du nur so: DAS UNGEHINDERTE ÜBERQUEREN DER FAHRBAHN ERMÖGLICHEN - ich kann auf jenem foto nicht erkenne, dass der radfahrer die fußgängerin auch nur irgendwie am überqueren der fahrbahn hindert. FALLS ERFORDERLICH - es ist doch auf den fotos ganz klar erkennbar, dass es eben nicht erforderlich war, dass er anhält.
 
Wie Herr gogolores es selbst anmerkt, am zweiten Foto ist es erkennbar, dass die Frau einbremst.
Darüberhinaus ist der Radler/Autofahrer verpflichtet anzuhalten und nicht einfach die falsche Spur zum Weiterfahren zu nehmen.
 
Der Radler macht keine Anstalten, sein Tempo zu verringern.

aha und das siehst du auf dem foto?

Aus den beiden Bildern ist das auch klar erkenntlich, die Fußgängerin geht im ersten Bild recht zügig. Im zweiten Bild erkennt man, dass sie sich deutlich eingebremst hat.

komm hör doch auf mit dem scheiß - wirklich. selbst wenn die fußgängerin ihr tempo verringert hat, dann hat sie dort vielleicht eine zehntelsekunde verloren - wenn überhaupt. während der radfahrer hätte er gebremst vier, fünf sekunden verloren hätte. ein bisschen gesunder menschenverstand ist halt manchmal gscheiter als bis auf strich und komma in der strengsten aller möglichen auslegungen dem gesetz zu folgen. ABER ich bin mit dir einverstanden, dass sehr viele radfahrer glauben sie hätten vorrang gegenüber dem fußgänger und das ist in der tat nicht nur gefährlich, sondern auch arrogant. dieses beispiel ist aber ein äußerst schlechtes dafür, weil auf dem foto ziemlich klar erkennbar ist, dass da keine gefahr entsteht und auch die fußgängerin in keinster weise am überqueren der fahrbahn gehindert wird. außerdem ist das auf dem foto nicht erkennbar, dass die fußgängerin sich DEUTLICH eingebremst hat - ihr schritt ist kürzer als davor, aber dass sie sich deutlich eingebremst hat, ist deine interpretation. und selbst wenn wissen wir nicht, ob sie sich wegen dem radfahrer eingebremst hat oder ob sie sich eingebremst hat, weil sie sich umgschaut hat um nach dem weg zu sehen, oder ob sie ihr handy in der tasche hat klingeln hören. ja es ist nicht einmal sicher, dass sie sich eingebremst hat - es wirkt so, aber man kann das nicht einwandfrei aus einem foto schlußfolgern - reine spekulation.
 
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