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Darüberhinaus ist der Radler/Autofahrer verpflichtet anzuhalten und nicht einfach die falsche Spur zum Weiterfahren zu nehmen.
er ist nicht verpflichtet zu bremsen, wenn er die fußgängerin nicht beim überqueren des schutzweges behindert und auch dir sage ich das nochmal gerne: es ist mitnichten erkennbar, dass sie sich eingebremst hat, man sieht nur, dass ihr schritt kürzer ist. desweiteren nimmt der radfahrer auch nicht die falsche spur, weil der radweg gar nicht in zwei spuren geteilt ist und wie ich schon erwähnt habe, fährt man als radfahrer an dieser stelle so, weil danach gleich eine kurve kommt.
ich kann hier noch einmal sagen, dass ich in der tat finde, dass viele radfahrer in wien sich gefährlich und rücksichtslos verhalten. auf diesem foto ist aber weder eine gefahr noch eine rücksichtslosigkeit erkennbar. es ist wirklich mindestens genau so ein schlechtes beispiel von gefährlichem verhalten eines radfahrers wie jenes video vom bärenmühldurchgang, wenn nicht sogar ein noch schlechteres