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Gast
(Gelöschter Account)
In dem Wiener Zeitung-link von dir finde ich da ja auch z.B. die Sätze:
"Polizei verordnet Vermummungsverbot"
und:
"Denn die Polizei hat folgende Verordnung erlassen:"
Vor einigen Tagen fragte ich ja schon in einem Beitrag nach der Legalität solcher Aktionen und ich stell die Frage erneut, da dies meiner Anscht nach ein wichtiger Punkt ist.
Kann/Darf die Polizei wirklich einfach so solche Verbote/Verordnungen erlassen? Gibt es da keine demokratisch legitimierte Institution, die so etwas bewilligen muß?
Ist die Polizei in Österreich wirklich "oberster Herr" über den Bürgerrechten?
frag ned so: eine behörde darf im rahmen der gesetze eine durchführungsverordnung erlassen. müsste also wahrscheinlich von der innenministerin gekommen sein. rechtlich gesehen ist ja "polizei" keine behörde sondern ein bewaffneter wachkörper.