B
Gast
(Gelöschter Account)
Inzwischen sind alle Hassparolen wieder gelöscht und man kann nur mehr ein Angebot zur Rechtshilfe für die Krawallmacher finden. Noch weitere Fragen?
Und weil wir schon beim Juristischen sind: Muss eine Webseite nicht zwingend ein Impressum haben? Oder darf man Internetseiten vermummen?
Als ich auf der Website dieser debilen Krawallanten den erwähnten Link zum juristischen Ratgeber gefolgt bin, bin ich dann ein bißl aus Interesse auf dieser Seite herumgesurft. Dort hab ich eine sehr interessante Geschichte gefunden. Eine grüne Bezirksrätin mit Migrationshintergrund fährt in der Eisenbahn. Dort trifft sie in einem Abteil auf eine Gruppe angetrunkener, deutscher Fußballfans, die Naziparolen ("Heil Hitler" o.ä) skandieren. Sie fordert die Burschen auf, mit dem Geschrei aufzuhören (hätte ich mich vermutlich nicht getraut ) und wird darauf rassistisch beschimpft. Daraufhin teilt sie den Vorfall einem Polizeibeamten mit, der jedoch auf mehrfache Aufforderung NICHT EINSCHREITET. Daraufhin zeigt sie den Beamten an. Der Beamte wird daraufhin in erster Instanz wegen Amtsmißbrauchs zu einer bedingten Haftstrafe von 6 Monaten verurteilt. Da die Haftstrafe aber kürzer als ein Jahr ist, verbleibt der Beamte im Polizeidienst...
http://at.rechtsinfokollektiv.org/w...en-ist-das-noch-lange-keine-wiederbetatigung/
ein weiterer Link, damit ein breiterer Quellennachweis besteht:
http://www.heise.de/tp/blogs/8/149956
Das wird meine Einstellung zu den Vorkommnissen am Freitag nicht ändern und man sollte diese krawallisierende Bagage für die gemachten Schäden finanziell haftbar machen Wenn man aber nicht darüber nachdenkt, wieso diese Radikalisierung passiert, wird sie immer weitergehen
Übrigens, wegen mir müßten die Polizeibeamten keine Namensschilder tragen, wichtig wäre mir, wenn sie gegen politisch Radikale kompromißlos einschreiten