ORF Nachlese...
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Öffentliche Veranstaltungen werden unterteilt in:
•Bewilligungspflichtige Veranstaltungen, z.B.
◦Theater-, Kabarett- und Varietéveranstaltungen, bei denen berufsmäßige Schauspielerinnen/Schauspieler mitwirken
◦Zirkusse
◦Tierschauen
◦Veranstaltungen, die im Umherziehen ausgeübt werden
•Anmeldepflichtige Veranstaltungen, z.B.
◦Vorträge, Vorlesungen und musikalische Darbietungen
◦Theatervorstellungen, an denen nur Laiendarstellerinnen/Laiendarsteller mitwirken
◦Marionetten-, Puppen- und Schattenspiele
◦Modeschauen, Schaukochen, Werbeveranstaltungen etc.
◦Tanzunterhaltungen, Kostümfeste, Bälle, Partys etc.
◦Umzüge zu Vergnügungszwecken (z.B. Faschingsumzüge)
◦Jahreszeitlich bedingte oder im Zusammenhang mit Volksbräuchen stattfindende Feste
•In Wien: zusätzlich "Freie" Veranstaltungen
Diese Veranstaltungsarten sind zwar von einer Anmelde- und Konzessionspflicht ausgenommen, fallen jedoch unter die Bestimmungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes. Das bedeutet, dass bei Auftreten von Missständen Aufträge erteilt und als letzte Konsequenz auch Untersagungen erfolgen können. Dazu zählen beispielsweise:
◦Empfang von Hörfunk- und Fernsehübertragungen
◦Betrieb von Musikautomaten
◦Schallplatten- und Tonbandaufführungen
◦Musikalische Darbietungen, Vorträge und Vorlesungen in Gastgewerbebetrieben, Buschenschenken oder unentgeltlich auf bestimmten öffentlichen Musizierplätzen
◦Sportliche Veranstaltungen und Berufssportveranstaltungen von Kampfsportlerinnen/Kampfsportlern
◦Feuerwerke unter bestimmten Voraussetzungen