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Ein gesetzliche Vermummungsverbot bei Demos ist gewiss nicht verfassungswidrig, erstens weil es einen schlüssigen Zweck verfolgt und zweitens weil es der VfGH sonst schon längst aufgehoben hätte.Du hättest mein ganze Posting zitieren müssen, ich habe auch das Ziel genannt. Ich hab auch weiter geschrieben, dass das Ziel offenbar nicht erreicht worden ist.
Und wenn du erwähnst, dass bei Demos ohnehin ein Vermummungsverbot besteht, dann verstehe ich nicht ganz, warum hier auch des öfteren geschrieben wurde, ein Vermummungsverbot sei verfassungswidrig. Die Verfassung wurde überhaupt ein bisserl sehr oft bemüht in der Diskussion, und das sicher nicht immer zu Recht.
Verfassungsrechtlich bedenklich ist wohl das andere Vermummungsverbot, nämlich jenes, das im Verordnungsweg kurzfristig über mehrere Bezirke erlassen wurde, und zwar unabhängig davon, ob dort Demos stattfinden oder nicht und unabhängig davon, ob jemand an einer Demo teilnimmt oder nicht. Hier muss der VfGH entscheiden, ob so eine Regelung nicht gegen ein Grundrecht oder andere Gesetze verstößt.