Akademikerball

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Du hättest mein ganze Posting zitieren müssen, ich habe auch das Ziel genannt. Ich hab auch weiter geschrieben, dass das Ziel offenbar nicht erreicht worden ist.
Und wenn du erwähnst, dass bei Demos ohnehin ein Vermummungsverbot besteht, dann verstehe ich nicht ganz, warum hier auch des öfteren geschrieben wurde, ein Vermummungsverbot sei verfassungswidrig. Die Verfassung wurde überhaupt ein bisserl sehr oft bemüht in der Diskussion, und das sicher nicht immer zu Recht.
Ein gesetzliche Vermummungsverbot bei Demos ist gewiss nicht verfassungswidrig, erstens weil es einen schlüssigen Zweck verfolgt und zweitens weil es der VfGH sonst schon längst aufgehoben hätte.

Verfassungsrechtlich bedenklich ist wohl das andere Vermummungsverbot, nämlich jenes, das im Verordnungsweg kurzfristig über mehrere Bezirke erlassen wurde, und zwar unabhängig davon, ob dort Demos stattfinden oder nicht und unabhängig davon, ob jemand an einer Demo teilnimmt oder nicht. Hier muss der VfGH entscheiden, ob so eine Regelung nicht gegen ein Grundrecht oder andere Gesetze verstößt.
 
Nachdem das Ereignis ja jährlich stattfindet, wird man die jungen Grünen wohl auf Bewährung gesetzt haben. Vielleicht lernen sie ja wirklich für nächste Jahr dazu.

Sorry aber letztes Jahr war auch schon Remmidemmi.. Worauf will man warten? Dass die Autonomen wirklich mal jemand ernsthaft verletzen?
 
Ich meinte das Vermummungsverbot bei einer Demo. Du hast ja selbst festgestellt, dass diese bereits gesetzlich existiert.

ich (und auch trina) schreiben aber nicht über das vermummungsverbot bei einer demo, sondern dass hier ein vermummungsverbot über die halbe stadt hinweg erlassen wurde.


Wenn man die Vermummten festgenommen hätte, wer hätte denn dann die Eskalation ausgelöst?

das hängt halt davon ab wie und wo man die vermummten festnimmt, wie diese eskalation ausfällt.


Was die Eskalation ausgelöst hat, können nur die Vermummten selbst sagen.

naja - vielleicht schon die polizei auch.
sie waren von Anfang an auf Gewalt aus

stimmt


Warum der Startschuss genau zu der bestimmten Zeit am Stephansplatz fiel, wissen nur sie selbst.

oder eben auch die polizei. darum geht es ja, dass das aufgeklärt wird. wenn man jetzt mal naiv sagt: wieso hat die polizei gewartet, bis die vermummten am symbolträchtigen und nur schwer kontrollierbaren, weil weitläufigen stephansplatz angekommen sind, wo sie gegenüber der polizei einen vorteil haben?
 
Wenn ich die Frage wiederhole, kommen wieder endlose Belehrungen von Dir, das wollte ich mir eigentlich ersparen. Aber was soll's.

dann beschwer dich nicht darüber dass die frage unbeantwortet blieb.

und ohne für raiser sprechen zu wollen, wäre diese frage möglicherweise schon öfter von verschiedenen leuten beantwortet worden. kannst dir die antworten selber aus dem thread raussuchen.
 
Möcht ich auch wissen, können denn Ausländer überhaupt in einer öster. Partei sein ?

Kommt auf die Parteistatuten an... IMHO steht einer Parteimitgliedschaft eine fremde Staatsbürgerschaft nicht entgegen, sonst könnten ja Fremde auch ned zB bei der Feuerwehr tätig sein...

Parteien sind halt auch nur Vereine... ;)
 
Tu ned Haare spalten. Auch wenn ich nicht geschrieben hab, das Ziel war ........ so habe ich es dennoch hinein geschrieben.

ich hab schon fünfmal geschrieben, dass erstens bei demos sowieso ein vermummungsverbot herrscht, das erklärt noch immer nicht, wieso das dann über die halbe stadt ausgedehnt werden muss und zweitens habe ich auch schon fünfmal gechrieben, dass man ja davon ausgehen konnte, dass die schadensstifter sich beim schadenstiften trotz vermummungsverbot vermummen würden.

wieso das vermummungsverbot auf die halbe stadt ausgedehnt wurde, die frage zu welchem zweck hier das vermummungsverbot auf die halbe stadt ausgedehnt wurde, hast mir noch immer nicht beantwortet.
 
Worauf will man warten?

Da hat die Domain noch nicht den Jungen Grünen gehört. Also wird man nächste Jahr ganz genau hinschauen, ob die Jungen Grünen gewaltbereiten Gruppen unterstützen.


Dass die Autonomen wirklich mal jemand ernsthaft verletzen?

Das hat nicht mit den Jungen Grünen zu tun. Die nennen sich ja gerade deswegen Autonome. Mit dieser Frage müssen sich daher die Sicherheitsbehörden auseinander setzen.
 
... IMHO steht einer Parteimitgliedschaft eine fremde Staatsbürgerschaft nicht entgegen
danke, vielleicht hab ich mich schlecht ausgedrückt, er wohnt in Deutschland, oder besser noch er lebt, weil einen Wohnsitz haben sie meist nicht, der kann dann in Ö Parteimitglied werden ?
 
Naja:

Heute(!) stellt sich raus, dass der Wiener Polizeipräsident Mitglied einer schlagenden Burschenschaft war.

Ist das verboten? Peter Pilz war Mitglied einer Partei, die weit links von der KPÖ gestanden ist.
 
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danke, vielleicht hab ich mich schlecht ausgedrückt, er wohnt in Deutschland, oder besser noch er lebt, weil einen Wohnsitz haben sie meist nicht, der kann dann in Ö Parteimitglied werden ?

Solang er seine Mitgliedsbeiträge zahlt und in den Statuten nix gegenteiliges (zB österr. Stbg wird verlangt) steht... warum nicht?

Hat ja nix mit dem Wahlrecht zu tun... Er is Mitglied in einem Verein... so what...
 
danke, vielleicht hab ich mich schlecht ausgedrückt, er wohnt in Deutschland, oder besser noch er lebt, weil einen Wohnsitz haben sie meist nicht, der kann dann in Ö Parteimitglied werden ?

das hängt ein bisschen von den parteistatuten ab, aber prinzipiell spricht ein wohnsitz im ausland nicht gegen eine parteimitgliedschaft und auch eine ausländische staatsbürgerschaft ist per se bei den meisten parteien wohl kein aufnahmegrund. wenn jemand weder die ö staatsbürgerschaft noch wohnsitz in ö hat, wird man sich wahrscheinlich schon a bissal fragen, aber in welchem zusammenhang mit dem thread steht jetzt die frage?
 
@siddharta?
Warst du auch bei den Randalierern?:grantig:
Na, der hat ein Alibi. Der war mit mir am Ball, rechte Hasen aufreißen.

wird man sich wahrscheinlich schon a bissal fragen, aber in welchem zusammenhang mit dem thread steht jetzt die frage?
Es warad wegen der Ehrenmitgliedschaft für die Mitglieder des Schwarzen Blocks bei den Jungen Grünen.
 
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